Femizid ? – Presseberichte – Meldungen zu Urteilen und Prozessen.
Tatmotive: z.B. Trennung, Eifersucht, Besitzanspruch.
Urteils- und Prozess-Meldungen
Recherchiert von Sabine M. Mairiedl,
Redaktion Die Münchnerin,
für ONE BILLION RISING Deutschland
• Femizide Deutschland 2026
• Femizide Deutschland 2025
• Femizide Deutschland 2024
• Femizide Deutschland 2023
Um solch entsetzlichen Taten entgegenzuwirken muss sich unser gesamtgesellschaftliches System von Grund auf ändern. Patriarchale, dominanzfokussierte Strukturen lassen Täter glauben, sie hätten ein „Recht“ auf Genugtuung und darauf, andere für ihren Schmerz mit Gewalt oder gar dem Tod zu „bestrafen“.
Noch immer fallen Gerichtsurteile in Fällen von #Femizid sogar strafmildernd aus, wenn Männer ihre Partnerin verletzen oder töten, wenn sie sich von ihm trennen wollen oder getrennt haben.
KURZÜBERSICHT — Urteile
🔥 …. wird nach und nach ergänzt …
Legende:
⬛️ getötet
🔴 verletzt / überlebt
Urteil | Tatzeit — Ort — Täter — Strafmaß — Grund
Urteile Mai 2026
⬛️ 05.05.2026 | 08.03.2025 — Oberursel — Ehemann/Vater — Lebenslänglich — Totschlag & Mord
Urteile April 2026
⬛️ 29.04.2025 | 11.05.2025 — Friedland — Mann — Psychiatrie — Tötung
⬛️ 27.04.2026 | 07.02.2025 — Voerde — Auftragsmörder — Lebenslänglich — Mord
⬛️ 24.04.2026 | 14.11.2024 — Hamburg-Altona — Ex-Partner — 8 Jahre — Totschlag
⬛️ 24.04.2026 | 07.07.2025 — Kassel — Ehemann — lebenslänglich — Mord
⬛️ 21.04.2025 | 05.02.2025 — Kusel — Mann — 10 Jahre und 9 Monate — Totschlag
⬛️ 14.04.2026 | 01.07.2025 — Mellrichstadt — Kollege — lebenslänglich — Mord
⬛️ 13.04.2026 | 03.09.2025 — Monheim — Ehemann — lebenslänglich — Mord
⬛️ 09.04.2026 | 18.08.2025 — Leipzig-Reudnitz— Ex-Partner — lebenslänglich — Mord
⬛️ 07.04.2026 | 25.06.2025 — Rathenow — Ex-Ehemann — 9 Jahre und 6 Monate — Totschlag
Urteile März 2026
⬛️ 27.03.2026 | 10.08.2025 — Kehl — Mann — 12 Jahre — Mord
⬛️ 27.03.2026 | 04.09.2025 — Nürnberg St. Johannis — Ehemann — 9 Jahre — Mord
🔴 25.03.2026 | 29.08.2025 — Lorch — Ehemann — 6 Jahre — Körperverletzung
🔴 20.03.2026 | 26.09.2025 — Leer — Sohn — 3 Jahre und 4 Monate — Körperverletzung
⬛️ 20.03.2026 | 23.02.2025 — Sindelfingen — Mann — lebenslänglich — Mord
🔴 19.03.2026 | 25.05.2025 — Trier — Ex-Partner — 9 Jahre — versuchter Mord
⬛️ 19.03.2026 | 18.05.2025 — Laußnitz — Freund — Psychiatrie — Totschlag
🔴 13.03.2026 | 22.06.2025 — Künzelsau — Ex-Freund — 12 Jahre — Körperverletzung
⬛️ 13.03.2026 | 20.01.2024 — Lauterbach — Vermieterpaar — Lebenslänglich — Mord
🔴 12.03.2026 | 10.09.2025 — Nottuln — Ehemann — 9 Jahre — versuchter Mord
⬛️ 09.03.2026 | 29.06.2025 — Gelsenkirchen — Sohn — 7 Jahre und 6 Monate — Mord
🔴 06.03.2026 | 31.07.2025 — Haltern — Partner — 10 Jahre — schwere Gewalt
Urteile Februar 2026
⬛️ 24.02.2026 | 17.07.2025 — Bad Neuenahr-Ahrweiler — Ex-Ehemann — lebenslänglich — Mord
⬛️ 24.02.2026 | 12.05.2025 — Nienburg — Ex-Partner — Lebenslänglich — Mord
⬛️ 17.02.2026 | 31.05.2025 — Mühlheim a.d.Ruhr — Ehemann — 4 Jahre und 9 Monate — Totschlag
Urteile Januar 2026
⬛️ 28.01.2026 | 09.08.2025 — Weißenfels — Partner — 7 J und 6 Mon — Körperverletzung mit Todesfolge
⬛️ 28.01.2026 | 05.06.2025 — Hermeskeil — Ex-Geliebter — lebenslänglich — Mord
⬛️ 23.01.2026 | 04.07.2025 — Hemmingen-Arnum — Nachbar — Lebenslang — Mord
⬛️ 21.01.2026 | 03.05.2025 — Troisdorf — Partner — Lebenslänglich — Mord
⬛️ 09.01.2026 | 05.05.2025 — Goslar — Ehemann — Lebenslänglich — Mord
Urteile Dezember 2025
⬛️ 23.12.2025 | 25.04.2025 — Waren — Ehemann — 5 Jahre und 4 Monate — Totschlag
⬛️ 20.12.2025 | 10.05.2025 — Fulda — Ex-Freund — Lebenslänglich — Mord
Urteile November 2025
⬛️ 26.11.2025 | 07.05.2025 — Krefeld — Kollege — Psychiatrie — Mord
⬛️ 25.11.2025 | 06.05.2025 — Witten — Ex-Ehemann — Lebenslänglich — Versuchter Mord
⬛️ 19.11.2025 | 22.04.2025 — Hamburg-Moorfleet — Sohn — Psychiatrie — Tötung
⬛️ 12.11.2025 | 21.02.2025 — Schramberg — Sohn — 7 Jahre — Totschlag
⬛️ 07.11.2025 | 19.05.2025 — Espelkamp — Ehemann — Lebenslänglich — Mord
Urteile Oktober 2025
⬛️ Ende Okt. 2025 | 24.02.2025 — Esslingen — Ehemann — 9 Jahre — Totschlag
⬛️ 08.10.2025 | 02.01.2025 — Groß-Bostel — Ehemann — 13 Jahre und 6 Monate — Totschlag
Urteile September 2025
⬛️ 16.09.2025 | 04.12.2024 — Bensheim — Ex-Ehemann — Lebenslänglich — Mord
Urteile August 2025
⬛️ 25.08.2025 | 30.01.2025 — Genthin — Ex-Freund— 13 Jahre — Totschlag
Urteile April 2025
⬛️ 28.04.2025 | 13.09.2024 — Künzelsau — Ehemann — 11 Jahre — Totschlag
Urteile Juni 2024
🔴 14.06.2024 | 10.02.2023 — Delmenhorst — Ex-Ehemann und sein Freund — 14 Jahre — Anstiftung bzw. versuchter Mord
🔥 …. wird nach und nach ergänzt …
Urteile und Prozessmeldungen
…. wird nach und nach ergänzt …
Legende:
⬛️ getötet
🔴 verletzt / überlebt
►►► Prozess
🔥🔥🔥 Urteil
Urteile & Prozesse Mai 2026
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 05.05.2026 — Totschlag & Mord — Oberursel
Tatzeit: 8. März 2025 und 10. März 2025.
Tatort: gemeinsames Einfamilienhaus in Oberursel, Hessen.
Täter: Roland M., Ehemann/Vater, 82 Jahre.
Opfer: Ehefrau, 72 Jahre, und Sohn aus erster Ehe, 49 Jahre, geistig behindert.
Beziehung: Ehefrau und Sohn des Täters.
Tat: Der Mann erstickte zuerst seine Ehefrau und zwei Tage später auch seinen Sohn; anschließend lebte er mehrere Tage mit den Leichen im Haus.
Motiv: Laut Gericht wollte er bei der Tötung der Ehefrau den Sohn am Erbe teilhaben lassen; beim Sohn wurde später Mord angenommen.
Prozessbeginn: 27. Februar 2026 vor dem Landgericht Frankfurt.
Anklage: Doppelmord; die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, beide getötet zu haben.
Tag der Urteilsverkündung: 5. Mai 2026.
Urteil: Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags an der Ehefrau und Mordes am Sohn; besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt.
Urteilsbegründung: Die Tötung der Ehefrau wertete das Gericht als Totschlag, die des Sohnes als heimtückischen Mord; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung:
Am 8. März 2025 erstickte der 82-jährige Roland M. seine 72-jährige Ehefrau im gemeinsamen Haus in Oberursel. Nach den Feststellungen des Landgerichts Frankfurt wollte er damit erreichen, dass sein geistig behinderter 49-jähriger Sohn von einem Erbe profitieren könne. Noch am selben Tag holte er den Sohn zu sich ins Haus und lebte zwei Tage mit ihm zusammen. Am 10. März 2025 erstickte er auch diesen Sohn; das Gericht wertete diese zweite Tat wegen Heimtücke als Mord. Danach blieb der Mann mehrere Tage mit beiden Leichen im Haus, bis eine Angehörige die Polizei verständigte. Am 5. Mai 2026 verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft, ohne die besondere Schwere der Schuld festzustellen.
(Quellen: FR)
Urteile & Prozesse April 2026
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 29.04.2026 — Tötung — Friedland
Tatzeit: 11. August 2025, kurz vor 12 Uhr.
Tatort: Bahnhof Friedland, Gleisbereich, Niedersachsen.
Täter: Muhammad A., 31 Jahre.
Opfer: Liana K., 16 Jahre.
Beziehung: keine bekannte Beziehung; Zufallsopfer.
Tat: Nach Überzeugung des Landgerichts Göttingen stieß der Mann Liana von hinten vom Bahnsteig vor einen durchfahrenden Güterzug; sie erlitt tödliche Kopfverletzungen und starb sofort. DNA-Spuren des Beschuldigten am Rücken des Opfers galten als wesentliches Indiz.
Motiv: kein rational nachvollziehbares Motiv; laut Staatsanwaltschaft paranoide Schizophrenie, Schuldunfähigkeit.
Prozessbeginn: Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Göttingen; genauer Beginn aus den gefundenen Quellen nicht sicher belegt.
Anklage: kein regulärer Strafprozess; Sicherungsverfahren wegen Mordvorwurfs bzw. Antrag auf psychiatrische Unterbringung.
Tag der Urteilsverkündung: 29. April 2026.
Urteil: dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Urteilsbegründung: Das Gericht sah die Tat als erwiesen, nahm aber wegen psychischer Erkrankung Schuldunfähigkeit an; die Unterbringung dient Behandlung und Schutz der Allgemeinheit.
Zusammenfassung:
Am 11. August 2025 wurde die 16-jährige Liana K. am Bahnhof Friedland von hinten vor einen durchfahrenden Güterzug gestoßen.
Nach Überzeugung des Landgerichts Göttingen war der Täter der 31-jährige Muhammad A..
Liana erlitt beim Zusammenprall mit dem Zug tödliche Kopfverletzungen und starb sofort.
Direkte Tatzeugen oder Videoaufnahmen gab es nicht, doch DNA-Spuren des Mannes am Rücken des Mädchens überzeugten das Gericht davon, dass er sie gestoßen hatte. Die Staatsanwaltschaft ging wegen paranoider Schizophrenie von Schuldunfähigkeit aus, weshalb kein regulärer Strafprozess, sondern ein Sicherungsverfahren geführt wurde. Am 29. April 2026 ordnete das Landgericht Göttingen die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
(Quellen: NDR, Stern)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 27.04.2026 — Mord — Voerde
Tatzeit: 7. Februar 2025, abends
Tatort: vor der Haustür eines Mehrfamilienhauses in Voerde-Friedrichsfeld (NRW)
Täter: mutmaßlicher Auftragsmörder (ca. 34 Jahre) sowie mutmaßlicher Auftraggeber: Ex-Partner, 47 Jahre
Opfer: Frau, 52 Jahre, Gülay U., dreifache Mutter
Beziehung: Ex-Partner (Auftraggeber) und Opfer
Tat: Die Frau wurde beim Heimkommen vor ihrer Wohnung von hinten mit einem Messer angegriffen – Ein gezielter Stich traf ihr Herz – Sie starb noch am Tatort – Die Tat soll nach Anklage geplant gewesen sein, wobei der Ex-Partner sie beauftragt haben soll
Motiv: mutmaßlich Beziehungskonflikt und ggf. weitere Motive (u. a. Streit, finanzielle Aspekte); endgültig schwer belegbar – laut Anklage Planung durch den Ex-Partner (möglicher Auftragsmord)
Prozessbeginn: 16. Dezember 2025 vor dem Landgericht Duisburg
Anklage: Mord bzw. Anstiftung zum Mord
Tag der Urteilsverkündung: 27. April 2026
Urteil: Lebenslänglich für den Auftragsmörder
Zusammenfassung:
Am 7. Februar 2025 wurde eine 52-jährige Frau in Voerde-Friedrichsfeld vor ihrer eigenen Haustür getötet. Als sie abends von der Arbeit nach Hause kam, wurde sie von hinten mit einem Messer angegriffen. Ein gezielter Stich traf ihr Herz, sodass sie noch am Tatort starb. Nach der Anklage soll der Angriff geplant gewesen sein, wobei der 47-jährige Ex-Partner der Frau die Tat in Auftrag gegeben haben soll.
Vor Gericht wurde zudem bekannt, dass der mutmaßliche Auftraggeber während der Tat telefonischen Kontakt hatte und sie angeblich live verfolgte. Seit Dezember 2025 standen mehrere Männer wegen Mordes bzw. Anstiftung zum Mord vor dem Landgericht Duisburg.
(Quellen: WDR)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 24.04.2026 — Totschlag — Hamburg-Altona
Tatzeit: 14. November 2024.
Tatort: Wohnung der 34-jährigen Frau in Hamburg-Altona-Nord.
Täter: Ex-Partner (37), Dennis H.
Opfer: Ex-Partnerin (34), Eva-Maria P.
Beziehung: Ex-Partner; getrennt seit 2021, gemeinsamer Sohn.
Tat: Der Mann schlug der Frau im Streit mit einer Weinflasche so heftig auf den Kopf, dass die Flasche zerbrach; als sie zu Boden ging, versetzte er ihr mindestens einen weiteren Schlag. Danach versteckte er ihre Leiche in einem Wandschrank; sie wurde rund zwei Wochen später nach Geruchshinweisen von Nachbarn gefunden.
Motiv: Streit; genauer Anlass unklar, in Medien als Streit um den gemeinsamen Sohn eingeordnet.
Prozessbeginn: 26. Februar 2026 vor dem Landgericht Hamburg.
Anklage: Totschlag.
Tag der Urteilsverkündung: 24. April 2026.
Urteil: Acht Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags; noch nicht rechtskräftig.
Urteilsbegründung: Grundlage waren Geständnis und rechtsmedizinisches Gutachten; Mordmerkmale wurden nicht festgestellt, die Staatsanwaltschaft hatte 11 Jahre und 6 Monate gefordert.
Zusammenfassung:
Am 14. November 2024 tötete 37-jährige Dennsi H. seine 34-jährige Ex-Partnerin Eva-Maria P. in ihrer Wohnung in Hamburg-Altona-Nord. Nach den Feststellungen kam es zu einem Streit, bei dem er ihr mit einer Weinflasche so heftig auf den Kopf schlug, dass die Flasche zerbrach. Als die Frau zu Boden ging, schlug er mindestens ein weiteres Mal auf sie ein.
Anschließend versteckte er die Leiche in einem Wandschrank, wo sie erst etwa zwei Wochen später nach Verwesungsgeruch durch Nachbarn entdeckt wurde. Der Mann gestand die Tat im Prozess; als Beweismittel dienten außerdem rechtsmedizinische Feststellungen. Das Landgericht Hamburg verurteilte ihn am 24. April 2026 wegen Totschlags zu acht Jahren Haft, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
(Quellen: NDR)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 24.04.2026 — Mord — Kassel
Tatzeit: 7. Juli 2025
Tatort: Wohnung des Täters in Kassel, Hessen.
Täter: Ehemann (47)
Opfer: Ehefrau (41), Janine Z.
Beziehung: Verheiratet seit 2022; zum Tatzeitpunkt getrennt beziehungsweise endgültig getrennt lebend.
Tat: Der Mann lockte seine Ehefrau Janine Z. unter dem Vorwand in seine Wohnung, er müsse ins Krankenhaus und sie solle den gemeinsamen Hund abholen. Dort stach er mindestens sechsmal mit einem Küchenmesser mit etwa 20 Zentimeter langer Klinge auf Hals- und Brustbereich der Frau ein; sie starb später im Krankenhaus an massivem Blutverlust.
Motiv: Eifersucht, Kontrollsucht und Besitzdenken; das Gericht sah die Trennung und die Vorstellung, „wenn er sie nicht haben könne, dürfe sie auch kein anderer haben“, als zentral an.
Prozessbeginn: 25. März 2026 vor dem Landgericht Kassel.
Anklage: Mord aus niedrigen Beweggründen.
Tag der Urteilsverkündung: 24. April 2026.
Urteil: Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes; Urteil noch nicht rechtskräftig.
Urteilsbegründung: Das Gericht nahm Tötungsabsicht an und erkannte die Mordmerkmale niedrige Beweggründe und Heimtücke. Die besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt.
Zusammenfassung:
Am Morgen des 7. Juli 2025 lockte ein 47-jähriger Mann seine 41-jährige Ehefrau unter einem Vorwand in seine Wohnung in Kassel. Er behauptete, er müsse ins Krankenhaus, und sie solle den gemeinsamen Hund abholen. In der Wohnung griff er sie mit einem Küchenmesser mit etwa 20 Zentimeter langer Klinge an und stach mindestens sechsmal gezielt auf Hals- und Brustbereich ein. Die Frau erlitt massive Blutungen und starb später im Krankenhaus an den Verletzungen. Nach Überzeugung des Landgerichts Kassel handelte der Mann aus Eifersucht, Kontrollsucht und Besitzdenken, weil er die endgültige Trennung seiner Frau nicht akzeptieren wollte. Das Gericht verurteilte ihn am 24. April 2026 wegen Mordes zu lebenslanger Haft, erkannte niedrige Beweggründe und Heimtücke an, stellte aber keine besondere Schwere der Schuld fest.
(Quellen: Tagesschau, Hessenschau)
► ► ► ⬛️ — PROZESS — 24.04.2026 — Mord ? — Nidderau-Ostheim
Tatzeit: mutmaßlich 13. März 2025
Tatort: Wohnung der 45-Jährigen in einem Mehrfamilienhaus im Zeisigweg in Nidderau-Ostheim, Main-Kinzig-Kreis.
Täter: Nachbar (59), Oliver S.
Opfer: Nachbarin (45), Nicole L.
Beziehung: Nachbarschaft im selben Mehrfamilienhaus; der Mann wohnte ein Stockwerk unter der Frau.
Tat: Laut Anklage verschaffte sich der Mann mit einem Nachschlüssel unbefugt Zugang zur Wohnung der Frau, weil er annahm, sie sei nicht zu Hause. Die Frau hielt sich jedoch im Schlafzimmer auf und telefonierte; als sie ihn überraschte, soll er sie mit stumpfer Gewalt angegriffen haben, um das Eindringen zu verdecken. Sie starb an schweren beziehungsweise tödlichen Schädelverletzungen.
Motiv: mutmaßlich vorausgegangener Lärmstreit; laut Anklage gab es länger Auseinandersetzungen, unter anderem soll der Mann am Vorabend mit einem Besenstiel gegen die Decke geklopft haben.
Prozessbeginn: 24. April 2026
Anklage: Mord aus Heimtücke sowie zur Verdeckung einer Straftat.
Zusammenfassung:
Im März 2025 soll ein 59-jähriger Mann in Nidderau-Ostheim seine 45-jährige Nachbarin in deren Wohnung getötet haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft verschaffte er sich mit einem Nachschlüssel Zutritt, weil er davon ausging, die Frau sei nicht zu Hause. Tatsächlich hielt sie sich im Schlafzimmer auf und telefonierte, sodass sie den Nachbarn in der Wohnung überraschte.
Daraufhin soll der Mann sie mit stumpfer Gewalt angegriffen haben, um sein unerlaubtes Eindringen zu verdecken; die Frau starb an schweren Schädelverletzungen. Als Hintergrund nennt die Anklage einen länger schwelenden Nachbarschaftsstreit um Lärm, bei dem der Angeklagte unter der Wohnung des Opfers gewohnt haben soll. Seit dem 24. April 2026 steht der Mann wegen Mordes aus Heimtücke und zur Verdeckung einer Straftat vor dem Landgericht Hanau; ein Urteil gibt es noch nicht.
(Quelle: Frankfurter Allgemeine)
► ► ► ⬛️ — PROZESS — 23.04 2026 — Mord ? — Gelsenkirchen-Buer
Tatzeit: 3. November 2025
Tatort: Velsenstraße, Gelsenkirchen-Buer, vor/eingangs eines Mehrfamilienhauses.
Täter: Partner/Freund, Pajazit H., 28 Jahre
Opfer: Annalena K., 24 Jahre, aus Herne, junge Mutter einer vier Monate alten Tochter.
Beziehung: Paar/Lebensgefährten; gemeinsames Kind.
Tat: Nach einem Einkauf soll der Angeklagte Annalena K. vor der Haustür geschlagen, gewürgt und mit einem Messer mit etwa 12 cm Klinge einmal in den Hals gestochen haben; sie schleppte sich noch zum Eingang der gemeinsamen Wohnung und starb später trotz Notoperation im Krankenhaus.
Motiv: Laut Anklage übersteigerte, grundlose Eifersucht, Besitzdenken und kontrollierendes Verhalten.
Prozessbeginn: 23. April 2026, Landgericht Essen.
Anklage: Mord, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung.
Tag der Urteilsverkündung: noch nicht erfolgt; ein Urteil wird voraussichtlich Anfang Juli 2026 erwartet.
Zusammenfassung:
Am 3. November 2025 wurde die 24-jährige Annalena K. aus Herne in Gelsenkirchen-Buer vor einem Mehrfamilienhaus tödlich verletzt.
Nach der Anklage kam sie mit ihrem Partner Pajazit H. vom Einkaufen zurück, als er sie vor der Haustür plötzlich schlug und würgte.
Anschließend stach er ihr mit einem Messer mit etwa zwölf Zentimeter langer Klinge einmal in den Hals.
Die schwer verletzte junge Mutter schleppte sich noch bis zum Eingang der gemeinsamen Wohnung und brach dort zusammen; sie starb am selben Abend trotz Notoperation im Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft sieht als Hintergrund übersteigerte Eifersucht, Besitzdenken und ein kontrollierendes Verhalten, außerdem soll der Angeklagte sie bereits Wochen zuvor bedroht, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und eingesperrt haben.
Seit dem 23. April 2026 steht Pajazit H. vor dem Landgericht Essen wegen Mordes, Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung; ein Urteil liegt noch nicht vor.
(Quellen: Bild)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 21.04.2026 — Totschlag — Kusel
Tatzeit: 5. Februar 2025.
Tatort: Keller/Heizungskeller im Wohnhaus der Frau in Kusel, Rheinland-Pfalz.
Täter: Bauarbeiter/Gelegenheitsarbeiter, 61 Jahre, aus dem Landkreis Kaiserslautern
Opfer: Frau, 56 Jahre; Hausbesitzerin/Auftraggeberin von Bauarbeiten
Beziehung: Auftraggeberin–Bauarbeiter; der Mann führte Bauarbeiten im Haus beziehungsweise Keller der Frau aus.
Tat: Der Mann geriet nach den Feststellungen mit der Frau wegen Bauarbeiten und Bezahlung in Streit. Er erschlug sie im Keller ihres Hauses mit einem kantigen, harten Gegenstand; die Leiche wurde später dort gefunden.
Motiv: Streit über Bauleistungen und deren Vergütung beziehungsweise eine größere Bargeldsumme.
Prozessbeginn: 24. März 2026 vor dem Landgericht Kaiserslautern.
Anklage: Totschlag.
Tag der Urteilsverkündung: 21. April 2026.
Urteil: Zehn Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe wegen Totschlags.
Urteilsbegründung: Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau im Streit um Bezahlung/Bauarbeiten im Heizungskeller erschlug; eine Mordverurteilung wurde nicht berichtet, sondern Totschlag.
Zusammenfassung:
Am 5. Februar 2025 wurde eine 56-jährige Frau tot im Keller ihres Wohnhauses in Kusel gefunden. Der später verurteilte 61-jährige Bauarbeiter hatte dort Arbeiten für sie ausgeführt. Nach den Feststellungen des Landgerichts Kaiserslautern kam es zwischen beiden zu einem Streit über Bauleistungen und deren Bezahlung. In diesem Streit erschlug der Mann die Frau im Heizungskeller mit einem kantigen, harten Gegenstand. Nach monatelangen Ermittlungen wurde er im September 2025 festgenommen, im Januar 2026 wegen Totschlags angeklagt und ab März 2026 vor Gericht gestellt. Am 21. April 2026 verurteilte ihn das Landgericht Kaiserslautern wegen Totschlags zu zehn Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe.
(Quellen: Tagesschau)
► ► ► ⬛️ — PROZESS — 21.04.2026 — Versuchter Mord ? — Paderborn
Tatzeit: 11. November 2025
Tatort: während einer Autofahrt / später Feldweg im Raum Paderborn (NRW)
Täter: Noch-Ehemann (41), Franz-Josef S.
Opfer-Name: Noch-Ehefrau (36), Linda S.
Beziehung: getrennt lebende Ehepartner, gemeinsame Kinder
Tat: Täter führt vorbereitete Spritze mit Pflanzenschutzmittel mit, Angriff während Autofahrt, Stich in den Oberschenkel, Opfer verliert Bewusstsein und schwebt in Lebensgefahr, Passantin alarmiert Rettung und rettet das Leben
Motiv: Streit um Trennung, Unterhalt und Umgang mit Kindern, mutmaßlich Nicht-Akzeptieren der Trennung
Prozessbeginn: 21. April 2026 (Landgericht Paderborn)
Anklage: versuchter Mord (Heimtücke)
Zusammenfassung:
Ein 41-jähriger Mann soll im Herbst 2025 versucht haben, seine getrennt lebende Ehefrau während einer Autofahrt im Raum Paderborn zu töten. Er hatte eine mit Pflanzenschutzmittel gefüllte Spritze vorbereitet und stach der 36-jährigen Frau während der Fahrt in den Oberschenkel. Die Frau verlor daraufhin das Bewusstsein und schwebte in akuter Lebensgefahr. Eine zufällig vorbeikommende Passantin erkannte die Situation und alarmierte den Rettungsdienst, wodurch das Opfer überlebte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann versuchten Mord aus Heimtücke vor und sieht das Motiv in Konflikten rund um Trennung, Unterhalt und gemeinsame Kinder. Seit dem 21. April 2026 läuft der Prozess vor dem Landgericht Paderborn, ein Urteil steht derzeit noch aus.
(Quellen: Glocke, RTL)
► ► ► ⬛️ — PROZESS — ca. 20.04.2026 — Zweifacher versuchter Mord ? — München
Tatzeit: 1. Mai 2025
Tatort: Mehrfamilienhaus in München-Neuhausen (Bereich Arnulfstraße / Therese-Danner-Platz)
Täter: Mann (35), Florian M.
1. Opfer: Frau (86), Astrid S.
2. Opfer: Frau (59), Hedwig C.
Beziehung: keine Beziehung (zufällige Opfer)
Tat: Täter klingelte bei der Seniorin und drängte sie in ihre Wohnung, schwere Schläge ins Gesicht, zweite Frau wurde beim Eingreifen ebenfalls angegriffen, beide Opfer schwer verletzt, überlebten jedoch
Motiv: bislang unklar / kein erkennbares Motiv
Prozessbeginn: April 2026 (Landgericht München)
Anklage: versuchter Mord in zwei Fällen
Zusammenfassung:
Am 1. Mai 2025 griff ein 35-jähriger Mann in einem Mehrfamilienhaus in München-Neuhausen zwei Frauen brutal an. Er klingelte zunächst bei einer 86-jährigen Frau, drängte sie in ihre Wohnung und schlug mehrfach auf sie ein. Als eine zweite Frau eingreifen wollte, wurde auch sie schwer verletzt. Beide Opfer erlitten schwere Brüche am Kopf und im Gesicht. Zwischen Täter und Opfern bestand keine Beziehung, weshalb die Tat als besonders unvorhersehbar gilt. Ein Motiv konnte bislang nicht festgestellt werden, die Ermittler sprechen von einer scheinbar grundlosen Gewalttat. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann versuchten Mord in zwei Fällen vor, ein Urteil steht noch aus.
(Quellen: AZ, Bild)
► ► ► ⬛️ — PROZESS — 17.04.2026 — Versuchter Mord ? — Darmstadt
Tatzeit: 24. Oktober 2025
Tatort: Dortmund-Eving (unter Vorwand dorthin gelockt)
Täter: Ex-Partner (48)
Opfer: Ex-Partnerin (43)
Beziehung: Ehemalige Partner
Tat: Täter lockte Opfer unter Vorwand (Autopanne) an Tatort, anschließend Angriff mit Küchenmesser, mehrere Stiche in Bauch, Arme und Beine, Täter glaubte, sie sei bereits tot und floh, Opfer überlebte nur durch Notoperation
Motiv: laut Anklage: verletzte Ehre nach Trennung
Prozessbeginn: 17. April 2026 (Landgericht Dortmund)
Anklage: versuchter Mord + gefährliche Körperverletzung
Zusammenfassung:
Ein 49-jähriger Mann aus Lünen soll am 24. Oktober 2025 versucht haben, seine Ex-Partnerin in Dortmund zu töten. Er lockte sie unter dem Vorwand einer Autopanne an den Tatort und griff sie dort mit einem Küchenmesser an. Dabei erlitt die Frau schwere Stichverletzungen an Bauch, Armen und Beinen und brach zusammen. Der Täter ging davon aus, dass sie bereits tot sei, und flüchtete, während das Opfer nur durch eine Notoperation überlebte. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als versuchten Mord und sieht ein Motiv in einer durch die Trennung verletzten Ehre. Seit dem 17. April 2026 läuft der Prozess vor dem Landgericht Dortmund, ein Urteil steht noch aus.
(Quellen: Antenne Unna, Ruhr Nachrichten)
► ► ► ⬛️ — PROZESS — 17.04.2026 — Mord ? — Darmstadt
Tatzeit: 17. September 2025
Tatort: Bereich „Am Kavalleriesand“ / Grünstreifen nahe Bahngleisen in Darmstadt
Täter: Mann (62)
Opfer: Frau (38)
Beziehung: Täter und Opfer kannten sich (genaue Beziehung unklar)
Tat: Angriff mit Messer, mehr als 40 Stichverletzungen, Opfer stirbt trotz Reanimation am Fundort.
Motiv: bislang unklar
Prozessbeginn: 2026 (Landgericht Darmstadt)
Anklage: Mord
Zusammenfassung:
Im September 2025 wurde eine 38-jährige Frau in Darmstadt schwer verletzt in einem Grünbereich nahe den Bahngleisen gefunden und starb kurz darauf an ihren Verletzungen. Die Ermittlungen ergaben, dass sie durch einen extrem brutalen Messerangriff mit mehr als 40 Stichen getötet wurde. Ein 62-jähriger Mann, der die Frau kannte, wurde als Tatverdächtiger festgenommen.
Die genaue Beziehung zwischen Täter und Opfer sowie das Motiv sind bislang nicht abschließend geklärt. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes erhoben, und der Prozess vor dem Landgericht Darmstadt hat 2026 begonnen.
Ein Urteil steht derzeit noch aus, da das Verfahren noch läuft und insbesondere die Hintergründe der Tat aufgearbeitet werden.
(Quellen: FR, op-online)
► ► ► ⬛️ — PROZESS — 17.04.2026 — Mord ? — Düsseldorf-Urdenbach
Tatzeit: 08.11.2025
Tatort: gemeinsame Wohnung in Düsseldorf-Urdenbach
Täter: Ehemann (79)
Opfer: Ehefrau (77)
Beziehung: verheiratet (ca. 48 Jahre Ehe)
Tat: Tötung im Schlaf durch Schläge mit einem Hammer, Opfer war arg- und wehrlos
Motiv (Angabe Täter): angeblicher gemeinsamer Wunsch nach Tod, langjährige Krankheit der Frau (Lunge, Herz, Demenz)
Motiv (Bewertung Staatsanwaltschaft): kein Einverständnis nachweisbar,
Tat als eigenständige Tötung gewertet
Prozessbeginn: April 2026 (LG Düsseldorf)
Anklage: Mord (Heimtücke)
Zusammenfassung:
Ein 79-jähriger Mann tötete im November 2025 seine 77-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Düsseldorf-Urdenbach, indem er sie im Schlaf mit einem Hammer erschlug. Vor dem Landgericht Düsseldorf gestand er die Tat und erklärte, sie sei auf ausdrücklichen Wunsch seiner schwer kranken Frau erfolgt. Das Opfer litt laut Darstellung des Angeklagten an mehreren Erkrankungen, und das Paar habe über Jahre hinweg über einen gemeinsamen Tod gesprochen. Die Staatsanwaltschaft widerspricht dieser Darstellung und wirft dem Mann heimtückischen Mord vor, da die Frau arg- und wehrlos im Schlaf angegriffen wurde. Der Prozess begann im April 2026 und konzentriert sich insbesondere auf die Frage, ob tatsächlich ein einvernehmlicher Todeswunsch vorlag. Ein Urteil steht bislang noch aus, wobei die rechtliche Einordnung zwischen Mord und Tötung auf Verlangen entscheidend für das Strafmaß sein wird.
(Quellen: Kölner Stadtanzeiger, Welt)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 14.04.2026 — Mord — Mellrichstadt
Tatzeit: 1. Juli 2025.
Tatort: Überlandwerk Rhön in Mellrichstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld, Bayern.
Täter: Arbeitskollege (22), Yanneck Z.
Opfer: Arbeitskollegin (59), Daniela S., zweifache Mutter
Beziehung: Kollegen beim Stromversorger Überlandwerk Rhön; der Täter kannte die Frau seit seiner Ausbildung.
Tat: Der 22-Jährige stürmte am Morgen in das Büro seines Chefs und stach dort gezielt mit einem Messer auf seine 59-jährige Kollegin ein; sie starb kurz darauf. Als ein Vorgesetzter und ein weiterer Kollege eingriffen, verletzte er auch sie, den Vorgesetzten lebensgefährlich.
Motiv: Der Angeklagte sagte, er habe die Kollegin gehasst und sich schlecht behandelt gefühlt; die Staatsanwaltschaft ging darüber hinaus von Mordlust und einem länger bestehenden Tötungsverlangen aus.
Prozessbeginn: 16. März 2026 vor dem Landgericht Schweinfurt.
Anklage: Mord aus Mordlust, Heimtücke und Ermöglichungsabsicht; außerdem versuchter Mord/versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung wegen der verletzten Kollegen.
Tag der Urteilsverkündung: 14. April 2026.
Urteil: Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung; nach aktuelleren regionalen Berichten ist das Urteil inzwischen rechtskräftig
Urteilsbegründung: Das Gericht sah die Tat als heimtückischen Mord; die Main-Post zitiert die Begründung als „Prototyp der Heimtücke“. Die besondere Schwere der Schuld wurde laut dpa-Berichten nicht festgestellt.
Zusammenfassung:
Am Morgen des 1. Juli 2025 griff ein 22-jähriger Mann beim Überlandwerk Rhön in Mellrichstadt seine 59-jährige Arbeitskollegin Daniela S. mit einem Messer an. Nach den Ermittlungen stürmte er in das Büro seines Chefs und stach gezielt auf die Frau ein, die mit keinem Angriff rechnete und keine Verteidigungsmöglichkeit hatte.
Die 59-Jährige starb kurz darauf an den Folgen der Messerattacke. Als ein Vorgesetzter und ein weiterer Kollege helfen wollten, verletzte der Täter auch sie, den Vorgesetzten lebensgefährlich. Der Angeklagte gestand die Tat und sprach von Hass auf die Kollegin; die Staatsanwaltschaft sah dagegen Mordlust, Heimtücke und eine geplante Tat mit vorheriger Opferauswahl. Das Landgericht Schweinfurt verurteilte ihn am 14. April 2026 zu lebenslanger Haft wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung; das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
(Quellen: Mainpost, Welt)
► ► ► ⬛️ — PROZESS — 14.04.2026 — Mord ? — Magdeburg
Tatzeit: 07.09.2025
Tatort: Magdeburg – Neue Neustadt – Lübecker Straße, öffentlich zugänglicher Bereich.
Täter: Ex-Partner (57), B.K.
Opfer: Ex-Partnerin (59)
Beziehung: Ex-Partner / frühere Beziehung
Tat: Täter lauert dem Opfer gezielt auf, Angriff erfolgt plötzlich mit einem Messer / Stichwerkzeug, mehrfache Stiche gegen Oberkörper, Tat findet in kurzer, intensiver Eskalation statt, Opfer bricht zusammen und stirbt trotz sofortiger Hilfe am Tatort, Täter verletzt sich anschließend selbst schwer
Motiv: vermutlich Trennung / Beziehungskonflikt, Hinweise auf Verfolgung und Nicht-Akzeptieren der Trennung
Prozessbeginn: 2026 (Landgericht Magdeburg)
Anklage: Mord
Zusammenfassung:
Ein Mann tötete 2025 in Magdeburg seine frühere Partnerin durch einen gezielten Messerangriff. Er lauerte der Frau auf und griff sie plötzlich mit einem Stichwerkzeug an. Dabei stach er mehrfach auf sie ein, sodass sie noch am Tatort an ihren Verletzungen starb. Nach der Tat fügte sich der Täter selbst schwere Verletzungen zu und musste medizinisch behandelt werden. Die Ermittlungen gehen davon aus, dass die Tat im Zusammenhang mit der Trennung und einem eskalierten Beziehungskonflikt stand. Seit 2026 wird der Fall vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt, ein Urteil steht bislang noch aus.
(Quellen: Welt, MDR)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 13. April 2026 — Mord — Monheim am Rhein
Tatzeit: 3. September 2025
Tatort: gemeinsame Wohnung in Monheim am Rhein (NRW)
Täter: Ehemann (36), Ali B.
Opfer: Ehefrau (35), Fatma B.
Beziehung: verheiratet, zwei gemeinsame Kinder
Tat: Tötung durch Ersticken in der Wohnung, Täter gestand die Tat vor Gericht
Motiv: Trennung / Scheidungswunsch der Frau, finanzielle Konflikte (u. a. Geldprobleme des Täters)
Prozessbeginn: Anfang März 2026 (Landgericht Düsseldorf)
Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes
Urteilsbegründung: Mordmerkmal Heimtücke, Opfer war arg- und wehrlos im Schlafzimmer, Angriff von hinten / keine Verteidigung möglich
Zusammenfassung:
Ein 36-jähriger Mann tötete am 3. September 2025 seine 35-jährige Ehefrau Fatma B. in der gemeinsamen Wohnung in Monheim durch Ersticken. Die Tat geschah im Schlafzimmer, wo er sie zunächst würgte und schließlich durch massiven Druck auf den Hals erstickte. Auslöser war ein Streit über Geld und seine Spielsucht, nachdem die Frau die Trennung angekündigt hatte. Der Täter stellte sich später selbst bei der Polizei und gestand die Tat zu Beginn des Prozesses. Am 3. März 2026 begann der Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf, das im April 2026 ein Urteil sprach. Das Gericht verurteilte den Mann wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft, da das Opfer arglos und ohne Verteidigungsmöglichkeit angegriffen wurde.
(Quellen: WDR)
►►► 🔴 — PROZESS — April 2026 — Mord ? — Wermelskirchen
Tatzeit: 28. Dezember 2021
Tatort: Badezimmer / Badewanne der gemeinsamen Wohnung in Wermelskirchen (NRW)
Täter: Ehemann (63)
Opfer: Ehefrau (58)
Beziehung: verheiratet, langjährige belastete Beziehung
Tat: Verabreichung von Schlaftabletten im Kaffee, anschließend bewusstlose Frau in Badewanne gelegt, gewaltsames Unterdrücken unter Wasser bis zum Tod, Versuch, die Tat als Suizid darzustellen
Motiv: langjährige familiäre Belastung und eskalierende Konflikte
Prozessbeginn: April 2026 vor dem Landgericht Köln
Tag der Urteilsverkündung: noch offen (Urteil voraussichtlich Juni 2026)
Anklage: Mord aus Heimtücke (arglose, sedierte Situation des Opfers)
Zusammenfassung:
Ein 63-jähriger Mann soll am 28. Dezember 2021 seine 58-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Wermelskirchen getötet haben, indem er sie in einer Badewanne ertränkte. Laut Anklage mischte er ihr zuvor Schlaftabletten in den Kaffee, sodass sie bewusstlos wurde und sich nicht mehr wehren konnte. Anschließend soll er sie unter Wasser gedrückt haben und versucht haben, die Tat als Suizid darzustellen. Die Staatsanwaltschaft sieht als Hintergrund eine über Jahre eskalierende familiäre Konfliktsituation. Der Prozess begann im April 2026 vor dem Landgericht Köln, wobei der Angeklagte die Tat bestreitet und auf frühere Suizidgedanken der Frau verweist. Ein Urteil steht noch aus, da insbesondere widersprüchliche rechtsmedizinische Gutachten eine zentrale Rolle im Verfahren spielen.
(Quellen: Stern)
►►► ⬛️ — PROZESS — 09.04.2026 — Totschlag/Mord ? — Chemnitz
Tatzeit: 24.09.2025
Tatort: gemeinsame Wohnung (Mehrfamilienhaus, Chemnitz, Theaterstraße)
Tatverdächtig: Ehemann (39), Allahmir R.
Opfer: Ehefrau (38), Masouma R.
Beziehung: verheiratet, konfliktreiche Beziehung mit vorheriger Gewalt, Frau war zeitweise im Frauenhaus
Tat: massive Gewalteinwirkung mit einem ca. 1 kg schweren Fleischerbeil, Schläge gegen Kopf und Körper, Opfer stirbt später an schweren Verletzungen
Motiv: nicht eindeutig festgestellt, Hinweise auf Eifersucht, Kontrolle und frühere Gewaltkonflikte
Prozessbeginn: 9. April 2026
Anklage: wegen Totschlags, mögliche Prüfung auch von Mordmerkmalen
Zusammenfassung:
Ein 39-jähriger Mann soll am 24. September 2025 seine Ehefrau Masouma R. in der gemeinsamen Wohnung in Chemnitz mit einem Fleischerbeil tödlich verletzt haben. Die Beziehung war von Konflikten und früherer Gewalt geprägt, wobei die Frau zeitweise Schutz im Frauenhaus gesucht hatte. Der Täter soll mehrfach mit großer Gewalt auf Kopf und Körper eingeschlagen haben, wodurch das Opfer später an den Verletzungen starb. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Totschlags erhoben, wobei auch eine Verurteilung wegen Mordes im Raum steht.
(Quellen: MDR)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 09.04.2026 — Mord — Leipzig-Reudnitz
Tatzeit: 18. August 2025, abends (~22:30 Uhr)
Tatort: Wohnung des Opfers in Leipzig-Reudnitz
Täter: Ex-Partner (37), Nick W.
Opfer: Ex-Partnerin, (42) Susann K.
Beziehung: Ex-Partner, gemeinsamer Sohn (10 Jahre)
Tat: gewaltsames Eindringen in die Wohnung, mehrere Messerstiche gegen die Frau (tödlich), anschließend 14 Messerstiche gegen den gemeinsamen Sohn (überlebt schwer verletzt)
Motiv: Trennung nicht akzeptiert, Bestrafung der Frau und Besitzdenken, Wutverlagerung auf das Kind
Prozessbeginn: 13. Februar 2026 (Landgericht Leipzig)
Tag der Urteilsverkündung: Anfang April 2026 (nach Verzögerung durch Zwischenfälle im Prozess)
Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe („echtes lebenslang“), zusätzlich Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (laut Berichten)
Urteilsbegründung: Mordmerkmale: Heimtücke und niedrige Beweggründe, gezielte Bestrafung der Ex-Partnerin, extreme Gewalt und Angriff auch auf das eigene Kind, keine nachvollziehbare Rechtfertigung, hohe Gefährlichkeit
Zusammenfassung:
Ein 37-jähriger Mann tötete am 18. August 2025 seine 42-jährige Ex-Partnerin Susann K. in ihrer Wohnung in Leipzig mit mehreren Messerstichen. Zuvor war er gewaltsam in die Wohnung eingedrungen und griff die Frau gezielt an, weil er die Trennung nicht akzeptierte. Nachdem das Opfer schwer verletzt aus dem Fenster geflüchtet war und später starb, stach der Täter auch auf den gemeinsamen zehnjährigen Sohn ein, der nur knapp überlebte. Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat als gezielte Bestrafungsaktion aus Eifersucht, Besitzdenken und Kontrollverlust. Das Landgericht Leipzig verurteilte den Täter Anfang April 2026 zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Das Gericht sah insbesondere Heimtücke, niedrige Beweggründe und die extreme Brutalität gegenüber Mutter und Kind als entscheidend für das Strafmaß an.
(Quellen: tag24, Spiegel)
►►► ⬛️ — PROZESS — 08.04.2026 — Totschlag ? — Hildesheim
Tatzeit: 17. Januar 2023 (Morgen, ca. 9:40 Uhr)
Tatort: Wohnung der Nachbarin in Hildesheim
Tatverdächtig: Nachbar (39), Hiwa H.
Opfer: Frau (40), dreifache Mutter
Beziehung: Nachbarschaft
Tat: Täter begibt sich in die Wohnung, mindestens 20 Messerstiche in Gesicht, Hals und Nacken, Opfer versucht zu fliehen (ins Kinderzimmer), stirbt an Blutverlust/Embolie
Motiv: bislang unklar / nicht festgestellt (Angeklagter schweigt)
Prozessbeginn: 8. April 2026 (Landgericht Hildesheim)
Anklage: Totschlag, gestützt u. a. auf DNA-Spuren als Indizien
Zusammenfassung
Ein 39-jähriger Mann soll am 17. Januar 2023 seine 40-jährige Nachbarin in deren Wohnung in Hildesheim mit mindestens 20 Messerstichen getötet haben. Die Frau versuchte noch, sich in ein anderes Zimmer zu retten, erlag jedoch den schweren Verletzungen, während ihr Kleinkind anwesend war. Zwischen Täter und Opfer bestand lediglich ein nachbarschaftliches Verhältnis, ein klares Motiv ist bislang nicht bekannt. Der Angeklagte wurde erst später durch DNA-Spuren identifiziert und schwieg bisher zu den Vorwürfen. Seit dem 8. April 2026 läuft der Prozess vor dem Landgericht Hildesheim, ein Urteil steht noch aus.
(Quellen: RTL)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 07.04.2026 — Totschlag — Rathenow
Tatzeit: 25.06.2025
Tatort: Imbiss der Frau in Rathenow (Brandenburg), Mittelstraße
Täter: Ex-Ehemann (51)
Opfer: Ex-Ehefrau (43)
Beziehung: geschiedenes Ehepaar mit gemeinsamen Kindern
Tat: mehrere Messerstiche (mindestens fünf) in den Oberkörper, schwere Verletzungen innerer Organe (u. a. Lunge), Opfer stirbt später im Krankenhaus
Motiv: eskalierter Streit, Konflikte und Kränkungen, Täter fühlte sich über längere Zeit erniedrigt und ausgenutzt, Auslöser laut Einlassung: Streit + Drohung, die Kinder zu entziehen → Tat im Affekt
Prozessbeginn: 9. März 2026
Tag der Urteilsverkündung: 7. April 2026
Urteil: 9 Jahre und 6 Monate Haft wegen Totschlags, Urteil noch nicht rechtskräftig
Urteilsbegründung: kein Mordmerkmal nachweisbar → daher Totschlag, Tat als Affekttat im eskalierten Konflikt bewertet, erhebliche Gewalt, aber kein nachweisbarer Vorsatz für Mordmerkmale
Zusammenfassung:
Ein 51-jähriger Mann tötete im Juni 2025 seine Ex-Ehefrau in deren Imbiss in Rathenow durch mehrere Messerstiche. Die beiden waren getrennt, hatten gemeinsame Kinder und eine konfliktreiche Beziehung mit wiederkehrenden Streitigkeiten. Nach Angaben des Täters eskalierte ein Streit, bei dem die Frau gedroht haben soll, ihm die Kinder zu entziehen, woraufhin er im Affekt handelte. Das Landgericht Potsdam verurteilte ihn am 7. April 2026 zu neun Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags. Das Gericht sah keine Mordmerkmale als nachweisbar an und bewertete die Tat als schwere, aber affektive Gewalttat im Kontext eines eskalierten Beziehungskonflikts.
(Quellen: rbb24, Die Welt, rbb24)
Urteile & Prozesse März 2026
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 27.03.2026 — Mord — Nürnberg-St. Johannis
Tatzeit: 04.09.2025
Tatort: gemeinsame Wohnung in Nürnberg-St. Johannis (Bucher Straße)
Täter: Ehemann (65), Andreas
Opfer: Ehefrau (58), Tina
Beziehung: verheiratet
Tat: Tötung durch Messerstiche mit einem Küchenmesser, Täter stellte sich anschließend selbst bei der Polizei
Motiv: Gefühle der Demütigung (u. a. wegen vermuteter Affäre), Verzweiflung und emotionaler Ausnahmezustand
Tag der Urteilsverkündung: 27. März 2026
Urteil: 9 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes (keine lebenslange Haft)
Urteilsbegründung: Mordmerkmal Heimtücke (Opfer arg- und wehrlos), Tat als Affektdurchbruch bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit bewertet, emotionale Ausnahmesituation (Verzweiflung, Demütigung) strafmildernd berücksichtigt
Zusammenfassung:
Ein 65-jähriger Mann tötete am 4. September 2025 seine 58-jährige Ehefrau Tina in der gemeinsamen Wohnung in Nürnberg-St. Johannis mit einem Küchenmesser. Nach der Tat stellte er sich selbst bei der Polizei, die den Leichnam der Frau in der Wohnung fand. Die Beziehung war von Konflikten geprägt, wobei sich der Täter durch eine vermutete Affäre und Demütigungen verletzt fühlte. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte ihn am 27. März 2026 zu neun Jahren Haft wegen Mordes, obwohl das Mordmerkmal der Heimtücke vorlag. Das Gericht berücksichtigte jedoch eine erhebliche affektive Ausnahmesituation und verminderte Schuldfähigkeit, weshalb keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wurde.
(Quellen: Nordbayern)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 27.03.2026 — Psychiatrie — Kehl
Tatzeit: 10.08.2025
Tatort: Kehl
Täter: Mann (23)
Opfer: Frau (84)
Beziehung: keine Beziehung, Zufallsopfer
Tat: Einbruch über unverschlossene Balkontür, Angriff auf schlafendes Opfer (Würgen, Schläge mit Gegenständen), sexuelle Gewalt, Tötung durch Ersticken, anschließender Diebstahl (Bankkarte, Einkäufe)
Motiv: Habgier (Diebstahlabsicht) und Geldnot, zusätzlich sexuelle Motive / Gelegenheitstat
Tag der Anklageerhebung: 05. Dezember 2025
Tag der Urteilsverkündung: 27. März 2026
Urteil: 12 Jahre Freiheitsstrafe, zusätzlich Unterbringung in psychiatrischer Klinik, Verurteilung wegen Mordes, Raubes und Vergewaltigung mit Todesfolge
Urteilsbegründung: mehrere Mordmerkmale: Habgier, Heimtücke, Verdeckungsabsicht, Opfer war arglos und wehrlos, psychische Erkrankung strafmildernd berücksichtigt, aber keine Schuldunfähigkeit
Zusammenfassung:
Ein junger Mann drang im August 2025 in das Haus einer 84-jährigen Frau in Kehl ein, um Wertgegenstände zu stehlen, und traf dort auf das schlafende Opfer. Er griff die Frau brutal an, missbrauchte sie sexuell und tötete sie schließlich durch Ersticken. Zwischen Täter und Opfer bestand keine Beziehung, es handelte sich um ein Zufallsopfer im Kontext eines Einbruchs. Das Landgericht Offenburg verurteilte den Täter am 27. März 2026 zu zwölf Jahren Haft und ordnete zusätzlich seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Das Gericht sah mehrere Mordmerkmale als erfüllt an, berücksichtigte jedoch eine psychische Erkrankung strafmildernd, wodurch keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wurde.
(Quellen: Zeit)
🔥🔥🔥 🔴 — URTEIL — 25.03.2026 — Körperverletzung — Lorch
Tatzeit: 29.08.2025
Tatort: Lorch – Remsstraße
Täter: Ex-Ehemann (78)
Opfer: Ex-Ehefrau (78)
Tat: Angriff mit Küchenmesser (Stiche) und anschließend mindestens ca. 25 Schläge mit Fleischerbeil auf Kopf und Körper → lebensgefährliche Verletzungen.
Motiv: Eskalierter Streit über Scheidung und finanzielle/immobilienbezogene Fragen
Anklage: Schwere Körperverletzung
Urteilsverkündung: 25.03.2026
Urteil: 6 Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung (nicht rechtskräftig)
Urteilsbegründung: Tat als „äußerst brutal“ bewertet. Aussagen des Opfers glaubhaft und durch Beweise (Angehörige, Polizei, Kameras) bestätigt.
Zusammenfassung:
Ein 78-jähriger Mann griff seine gleichaltrige Ex-Frau im August 2025 im gemeinsamen Haus in Lorch mit einem Messer und anschließend mit einem Fleischerbeil an und verletzte sie lebensgefährlich. Die beiden waren seit 2024 geschieden, lebten jedoch weiterhin zusammen, wobei es zu massiven Konflikten über finanzielle Fragen der Trennung kam. Das Landgericht Ellwangen verurteilte den Täter zu sechs Jahren Haft wegen schwerer Körperverletzung. Das Gericht stufte die Tat als äußerst brutal ein, stützte sich auf glaubhafte Aussagen des Opfers sowie objektive Beweise und verwarf die Notwehrdarstellung des Täters. Als Motiv wurde ein eskalierter Trennungs- und Besitzkonflikt im Zusammenhang mit der Scheidung festgestellt.
(Quellen: SWR, Zeit, Stuttgarter Zeitung)
► ► ► ⬛️ — PROZESS — 23.03.2026 — Mord ? — Recklinghausen
Tatzeit: 28.09.2025 (Tatabend)
Tatort: Wohnung der Schwiegermutter im selben Haus in Recklinghausen, Immenkamp
Täter: Schwiegersohn (34)
Opfer: Schwiegermutter (59)
Beziehung: Schwiegersohn und Schwiegermutter, lebten im selben Haus
Tat: Täter kündigte Besuch per Nachricht an und ließ sich Zugang verschaffen
überraschte das Opfer gezielt in der Wohnung
tödlicher Angriff durch Schläge sowie Stiche mit Messer und Schere
Motiv: mutmaßlich familiärer Konflikt / Streit, genaue Hintergründe und Motivation im Prozess noch unklar
Prozessbeginn: 23. März 2026 (Landgericht Bochum)
Anklage: geht von heimtückischem Mord aus
Zusammenfassung:
Ein 34-jähriger Mann soll Ende September 2025 seine 59-jährige Schwiegermutter in deren Wohnung in Recklinghausen getötet haben. Er kündigte seinen Besuch zuvor per Nachricht an und ließ sich bewusst Zugang verschaffen, bevor er das Opfer überraschend angriff. Dabei soll er die Frau zunächst geschlagen und anschließend mit einem Messer sowie einer Schere tödlich verletzt haben. Zwischen Täter und Opfer bestand ein familiäres Verhältnis, und beide lebten im selben Haus. Seit dem 23. März 2026 läuft der Mordprozess vor dem Landgericht Bochum, wobei der Angeklagte zu Beginn geschwiegen hat. Ein Urteil steht noch aus, während die Staatsanwaltschaft von einem heimtückischen Mord ausgeht und die genauen Motive im Verfahren weiter aufgeklärt werden.
(Quellen: WAZ, t-online)
🔥🔥🔥 🔴 — URTEIL — 20.03.2026 — Gefährliche Körperverletzung — Leer
Tatzeit: 26. Sept 2025
Tatort: Wohnung in Leer
Täter: Sohn (43)
Opfer: Mutter (70)
Beziehung: Mutter–Sohn, gemeinsame Wohn- und Pflegesituation
Tat: Der Sohn verletzte seine Mutter mit einer Rasierklinge im Halsbereich schwer – die Frau schwebte zeitweise in Lebensgefahr
Motiv: nicht abschließend geklärt
Prozessbeginn: 19. März 2026 vor dem Landgericht Aurich
Anklage: versuchter Mord
Tag der Urteilsverkündung: 20. März 2026
Urteil: 3 Jahre und 4 Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung, Urteil noch nicht rechtskräftig
Urteilsbegründung: Mordmerkmal bzw. Tötungsvorsatz nicht ausreichend nachweisbar – daher Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung statt versuchten Mordes
Zusammenfassung:
Ein 43-jähriger Mann griff im September 2025 in Leer seine pflegebedürftige Mutter (70) mit einer Rasierklinge an und verletzte sie am Hals schwer. Die Frau geriet dabei in Lebensgefahr und musste medizinisch behandelt werden. Die Staatsanwaltschaft ging zunächst von versuchtem Mord aus und erhob entsprechend Anklage. Vor dem Landgericht Aurich begann der Prozess am 19. März 2026 und endete bereits einen Tag später mit einem Urteil.
Das Gericht verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Ein Tötungsvorsatz konnte nicht ausreichend bewiesen werden, weshalb das Urteil milder ausfiel und zudem noch nicht rechtskräftig ist.
(Quellen: NDR)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 13.03.2026 — Mord — Lauterbach
Tatzeit: Januar 2024; tödliche Medikamentengabe am 20. Januar 2024, Tod wenige Tage später.
Tatort: Haus des Vermieterpaars in Lauterbach-Wernges, Vogelsbergkreis, Hessen.
Täter: Vermieterpaar: Frau, 46/45 Jahre, und Lebensgefährte, 59 Jahre
Opfer: 55-jährige Mieterin mit Down-Syndrom.
Beziehung: Vermieter und Mieterin; die Frau war seit November 2023 im Haus untergebracht.
Tat: Das Paar lockte die Frau unter einem Vorwand ins Haus, sperrte sie ein, misshandelte, erniedrigte und sedierte sie wiederholt. Am 20. Januar 2024 gaben sie ihr laut Gericht mindestens 77 Psychopharmaka-Tabletten; als sie bewusstlos wurde, holten sie keine medizinische Hilfe.
Motiv: Verdeckungsabsicht: Das Paar ließ die Frau sterben, um vorherige Straftaten wie Misshandlungen und Vergiftung zu verdecken.
Anklage: gemeinschaftlicher Mord durch Unterlassen sowie Körperverletzung mit Todesfolge.
Tag der Urteilsverkündung: 13. März 2026.
Urteil: jeweils lebenslange Freiheitsstrafe; besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Urteilsbegründung: Das Gericht sah Mord durch Unterlassen in Verdeckungsabsicht sowie eine „menschenverachtende Gesinnung“; eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren gilt dadurch praktisch als ausgeschlossen.
Zusammenfassung:
Die 55-jährige Frau mit Down-Syndrom zog im November 2023 in das Haus eines Vermieterpaars in Lauterbach-Wernges, wo sie nach Überzeugung des Gerichts systematisch kontrolliert, eingesperrt, misshandelt, erniedrigt und sediert wurde.
Am 20. Januar 2024 verabreichten ihr die beiden Angeklagten mindestens 77 Tabletten verschiedener Psychopharmaka, woraufhin sie das Bewusstsein verlor. Obwohl die Frau lebensbedrohlich geschwächt am Boden lag, rief das Paar keinen Arzt und nahm ihren Tod in Kauf.
Das Gericht wertete dieses Unterlassen als Mord in Verdeckungsabsicht, weil durch medizinische Hilfe die vorherigen Misshandlungen und die Vergiftung bekannt geworden wären. Nach dem Tod brachte das Paar die Leiche in den Keller; der 59-jährige Angeklagte zerstückelte sie, lagerte Teile in einem Fass und brachte Kopf und Extremitäten später in ein Waldstück bei Schlitz.
Das Landgericht Gießen verurteilte beide am 13. März 2026 zu lebenslanger Haft und stellte wegen der menschenverachtenden Behandlung des Opfers die besondere Schwere der Schuld fest.
(Quellen: FAZ, Stern)
🔥🔥🔥 🔴 — URTEIL — 12.03.2026 — versuchter Mord — Nottuln
Tatzeit: 10.09.2025
Tatort: Maisfeld bei Nottuln
Täter: Ehemann (38)
Opfer: Ehefrau (38) (überlebt schwer verletzt)
Beziehung: verheiratet, getrennt lebend, gemeinsame Kinder
Tat: gezielter Angriff im Feld nach gemeinsamem Einkauf, mehrere Messerstiche (u. a. in Rücken, Bauch, Beine), Opfer schleppte sich schwer verletzt zur Straße und überlebte nur durch Notoperation.
Motiv: Frustration über Trennung und bevorstehende Rückkehr ins Heimatland
Gefühle von Wertlosigkeit, Konflikte in der Beziehung
Prozessbeginn: 2. Februar 2026 (Landgericht Münster)
Tag der Urteilsverkündung: 12. März 2026
Urteil: 9 Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes
Urteilsbegründung: gezielter Angriff mit Tötungsvorsatz, lebensgefährliche Verletzungen, Geständnis des Täters strafmildernd berücksichtigt, keine Rechtfertigung durch Affekt oder Notwehr
Zusammenfassung:
Ein 38-jähriger Mann griff im September 2025 seine getrennt lebende Ehefrau in einem Maisfeld bei Nottuln mit einem Messer an und verletzte sie lebensgefährlich. Die beiden hatten sich zuvor getroffen, um gemeinsam einzukaufen, bevor der Täter die Frau gezielt angriff. Trotz schwerer Verletzungen konnte sich das Opfer zur Straße schleppen und wurde durch eine Notoperation gerettet. Das Motiv lag laut Gericht in Frustration über die Trennung, persönliche Krisen und den drohenden Verlust seiner Lebensperspektive. Das Landgericht Münster verurteilte den Mann am 12. März 2026 zu neun Jahren Haft wegen versuchten Mordes. In der Urteilsbegründung wurden insbesondere der klare Tötungsvorsatz und die massive Gewalt hervorgehoben, während das Geständnis lediglich strafmildernd berücksichtigt wurde.
(Quellen: Welt)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 09.03.2026 — Mord — Gelsenkirchen
Tatzeit: Nacht auf den 29. Juni 2025.
Tatort: gemeinsame Wohnung in Gelsenkirchen, Stadtteil Horst/Harthorststraße.
Täter: Sohn (18)
Opfer: Mutter (46)
Beziehung: Mutter und Sohn; sie lebten zusammen.
Tat: Der Sohn ging nachts in das Schlafzimmer seiner schlafenden Mutter, schlug etwa zehnmal mit einer Axt auf ihren Kopf ein und stach anschließend mit einem Dolch in Rücken, Herz und Lunge.
Motiv: schwere familiäre Konflikte, psychische Auffälligkeiten; der Täter sagte, er habe sich von seiner Mutter nicht ernst genommen und „wie ein Haustier“ behandelt gefühlt.
Prozessbeginn: 16. Dezember 2025 vor dem Landgericht Essen.
Anklage: Mord.
Tag der Urteilsverkündung: 9. März 2026.
Urteil: Mord; sieben Jahre und sechs Monate Jugendstrafe sowie Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Urteilsbegründung: Das Gericht sprach von einem äußerst brutalen, planmäßigen Vorgehen, verminderter Schuldfähigkeit wegen Persönlichkeitsstörung und fortbestehender Gefährlichkeit.
Zusammenfassung:
In der Nacht auf den 29. Juni 2025 tötete ein damals 18-jähriger Sohn seine 46-jährige Mutter in der gemeinsamen Wohnung in Gelsenkirchen. Nach den Feststellungen des Gerichts betrat er ihr Schlafzimmer, während sie schlief, und schlug etwa zehnmal mit einer Axt gezielt auf ihren Kopf ein. Anschließend stach er zusätzlich mit einem Dolch auf sie ein, unter anderem in Herz und Lunge; die Frau war zu keiner Abwehrhandlung fähig. Nach der Tat blieb der Sohn noch zwei Tage mit der Leiche in der Wohnung und plante laut Verfahren zeitweise einen Amoklauf an seiner früheren Schule, den er nicht ausführte. Als Hintergrund wurden katastrophale familiäre Verhältnisse, schwere Konflikte und eine Persönlichkeitsstörung beschrieben; der Angeklagte gab an, sich von seiner Mutter entmenschlicht und nicht ernst genommen gefühlt zu haben.
Das Landgericht Essen verurteilte ihn am 9. März 2026 wegen Mordes zu sieben Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
(Quelle: Zeit, Radio Emscherlippe)
🔥🔥🔥 🔴 — URTEIL — 06.03.2026 — schwere Gewalt — Haltern
Tatzeit: 31. Juli 2025
Tatort: gemeinsame Wohnung in Haltern am See (NRW)
Täter: Partner (33)
Opfer: Partnerin (35), überlebt schwer verletzt)
Beziehung: Paar mit gemeinsamen Kindern, konfliktreiche Beziehung mit Kontrolle und Gewalt
Tat: Angriff vor den Augen der Kinder, mindestens sieben Messerstiche (Rücken, Hals)
zusätzlich vorher Schläge, Würgen und Bedrohung mit Waffe, Opfer überlebt nur durch Notoperation
Motiv: extreme Eifersucht, Besitzdenken und Kontrollwahn, Täter überwachte und kontrollierte Partnerin systematisch
Prozessbeginn: Anfang 2026 (Landgericht Essen)
Tag der Urteilsverkündung: 6. März 2026
Urteil: 10 Jahre Freiheitsstrafe wegen schwerer Gewaltstraftaten
Urteilsbegründung: Tat als „menschenverachtend“ und frauenfeindlich bewertet
langjährige Kontrolle, Überwachung und Misshandlung. gezielter, lebensgefährlicher Angriff mit Tötungsvorsatz, hohe Brutalität und Tat vor den eigenen Kindern strafschärfend
Zusammenfassung:
Ein 33-jähriger Mann griff am 31. Juli 2025 seine 35-jährige Partnerin in der gemeinsamen Wohnung in Haltern mit einem Messer an und verletzte sie lebensgefährlich. Er stach vor den Augen der gemeinsamen Kinder mehrfach auf sie ein, nachdem es zuvor bereits zu Gewalt, Bedrohungen und massiver Kontrolle in der Beziehung gekommen war. Das Opfer überlebte nur durch eine Notoperation. Als Motiv stellte das Gericht extreme Eifersucht, Besitzdenken und einen ausgeprägten Kontrollwahn fest. Das Landgericht Essen verurteilte den Täter am 6. März 2026 zu zehn Jahren Haft. In der Urteilsbegründung wurde insbesondere die frauenfeindliche und menschenverachtende Haltung, die jahrelange Gewaltbeziehung und die besondere Brutalität der Tat vor den Kindern hervorgehoben.
(Quellen: Zeit, Radio Vest)
► ► ► ⬛️ — PROZESS — seit ca. 3. März 2026 — Tötung — Gyhum
Tatzeit: Nacht zum 24. September 2025
Tatort: gemeinsames Wohnhaus (Schlafzimmer) in Gyhum, Landkreis Rotenburg (Niedersachsen)
Täter: Partner (34), Hauke N.
Opfer: Partnerin (30), Maren B.
Beziehung: Lebensgefährten, gemeinsamer Haushalt
Tat: tödlicher Angriff nach Streit im gemeinsamen Haus, genaue Tatausführung nicht öffentlich detailliert, Leiche im Schlafzimmer gefunden
Motiv: vermutlich eskalierter Streit in der Partnerschaft, genaue Hintergründe zunächst unklar
Zusammenfassung:
In der Nacht zum 24. September 2025 wurde eine 30-jährige Frau in ihrem gemeinsamen Wohnhaus in Gyhum von ihrem Lebensgefährten tödlich verletzt. Die Tat ereignete sich im Schlafzimmer nach einer Auseinandersetzung zwischen den beiden. Der 34-jährige Mann meldete sich anschließend selbst bei der Polizei und wurde festgenommen. Die Ermittlungen gehen von einem eskalierten Partnerschaftskonflikt aus, wobei das genaue Motiv zunächst unklar blieb. Seit März 2026 läuft der Prozess vor dem Landgericht Stade, in dem auch weitere Vorwürfe wie mögliche Brandstiftung geprüft werden. Ein Urteil steht bislang noch aus, da das Verfahren weiterhin andauert und die Hintergründe der Tat umfassend aufgearbeitet werden.
► ► ► ⬛️ — PROZESS — Anfang März 2026 — Totschlag ? — Müllheim
Tatzeit: 22. Juni 2025
Tatort: gemeinsame Wohnung in Müllheim
Täter: Ehemann (47)
Opfer: Ehefrau (43)
Beziehung: verheiratet, mehrere gemeinsame Kinder
Tat: Tötung durch mindestens 13 Messerstiche, mehrere Stiche ins Herz → schneller Verblutungstod
Motiv: nicht eindeutig geklärt, Hinweise auf wiederholte Konflikte, Eifersucht und Kontrolle, Streit unmittelbar vor der Tat
Prozessbeginn: Anfang März 2026 (Landgericht Freiburg)
Anklage: Totschlag
Zusammenfassung:
Ein 47-jähriger Mann tötete am 22. Juni 2025 seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Müllheim mit mindestens 13 Messerstichen. Der Tat ging ein Streit voraus, in dessen Verlauf der Mann seiner Frau das Messer abnahm und anschließend mehrfach zustach. Die Frau erlitt tödliche Verletzungen am Herzen und verblutete innerhalb kurzer Zeit. Die Beziehung war von Konflikten geprägt, wobei Hinweise auf Eifersucht und Kontrolle bestehen, ein eindeutiges Motiv jedoch nicht festgestellt ist. Seit März 2026 läuft der Prozess vor dem Landgericht Freiburg, in dem der Angeklagte die Tat eingeräumt hat. Ein Urteil steht bislang noch aus, da das Gericht insbesondere die genauen Hintergründe und die Schuldfähigkeit des Täters klären muss.
(Quellen: SWR)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 20.03.2026 — Mord — Sindelfingen
Tatzeit: 23.02.2025
Tatort: Waldstück nahe der Arbeitsstelle in Sindelfingen
Täter: Mann (47)
Opfer: Frau (39), Tuya Chuluuntumur
Beziehung: Täter und Opfer kannten sich. (Der Täter ist Partner ihrer besten Freundin)
Tat: Täter lauerte dem Opfer gezielt auf, beschädigte zuvor eine Straßenlaterne, um eine dunkle Stelle zu schaffen, griff die ahnungslose Frau an und tötete sie durch massive Gewalteinwirkung gegen den Hals. Leiche wurde versteckt und erst Monate später gefunden.
Motiv: unklar
Urteilsverkündung: 20.03.2026
Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, zusätzlich Schmerzensgeld und Kostenübernahme (Beerdigung etc.). Urteil noch nicht rechtskräftig
Urteilsbegründung: Mordmerkmal Heimtücke (Opfer war arglos), gezielte Planung (mehrfaches Warten am Tatort)
eindeutige Indizienlage (v. a. Handydaten), Gericht hatte „keine Zweifel“ an der Täterschaft.
Zusammenfassung:
Ein 47-jähriger Mann tötete im Februar 2025 eine Frau in einem Waldstück bei Sindelfingen, indem er ihr gezielt auflauerte und sie überraschend angriff. Er hatte zuvor eine Straßenlaterne beschädigt, um die Tat im Dunkeln ausführen zu können, und wartete an mehreren Tagen auf das Opfer. Die beiden kannten sich, ein konkretes Motiv konnte jedoch nicht festgestellt werden. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Täter wegen Mordes zu lebenslanger Haft und sprach zusätzlich finanzielle Entschädigungen zu. Das Gericht sah insbesondere Heimtücke, planvolles Vorgehen und eine eindeutige Indizienlage als entscheidend für die Verurteilung an.
(Quelle: Landgericht Stuttgart, SWR)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 19.03.2026 — Totschlag/Psychiatrie — Laußnitzer Heide
Tatzeit: 18. Mai 2025 (nach einer Techno-Party)
Tatort: Waldgebiet in der Laußnitzer Heide bei Dresden (Sachsen)
Täter / Name: Freund (16)
Opfer / Name: Frau (21), Emma D.
Beziehung: Täter war ihr Freund
Tat: Tötung durch eine Vielzahl von Messerstichen nach gemeinsamer Party, Leiche im Wald zurückgelassen
Motiv: kein klassisches Tatmotiv feststellbar, Hauptursache laut Gericht: schwere psychische Erkrankung + Drogenkonsum
Tag der Anklageerhebung: nicht konkret veröffentlicht
Tag der Urteilsverkündung: 19. März 2026 (Landgericht Dresden)
Urteil: keine Haftstrafe, unbefristete Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus, Urteil rechtskräftig
Urteilsbegründung: Täter war schuldunfähig (schwere psychische Erkrankung + Drogen), Tat juristisch als Totschlag eingeordnet (keine Mordmerkmale), ausdrücklich kein Femizid, da kein geschlechtsspezifisches Motiv nachweisbar.
Zusammenfassung:
Ein jugendlicher Täter tötete am 18. Mai 2025 die 21-jährige Emma nach einer Techno-Party in einem Waldgebiet bei Dresden mit zahlreichen Messerstichen. Die beiden kannten sich und standen in einer persönlichen Beziehung. Das Gericht stellte fest, dass die Tat maßgeblich auf eine schwere psychische Erkrankung und Drogenkonsum zurückzuführen war und kein klares Tatmotiv vorlag. Das Landgericht Dresden erklärte den Täter am 19. März 2026 für schuldunfähig und ordnete seine unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Mordmerkmale oder ein geschlechtsspezifisches Motiv wurden nicht festgestellt, weshalb die Tat rechtlich als Totschlag bewertet wurde.
(Quellen: MDR)
🔥🔥🔥 🔴 — URTEIL — 19.03.2026 — versuchter Mord — Trier
Tatzeit: 25. Mai 2025 (früher Abend)
Tatort: gemeinsame Wohnung in der Saarstraße, Trier
Täter: Ex-Partner (43)
Opfer: Ex-Partnerin (26)
Beziehung: Ex-Paar, kurz zuvor getrennt, lebten noch zusammen
Tat: Angriff in der Wohnung, Würgen und zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen, Opfert lebensgefährlich verletzt zurückgelassen
Motiv: gekränktes männliches Selbstverständnis nach Trennung, Besitzdenken und Kontrollverlust
Prozessbeginn: 10. Februar 2026 (Landgericht Trier)
Tag der Urteilsverkündung: 19. März 2026
Urteil: 9 Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes
Urteilsbegründung: Heimtückischer Angriff (Opfer ahnungslos), klarer Tötungsvorsatz (u. a. Vorbereitungshandlungen, Internetrecherchen), Einordnung als Femizid durch das Gericht, keine psychische Ausnahmesituation festgestellt. Die Richterin sprach von Femizid.
Zusammenfassung:
Ein 43-jähriger Mann griff am 25. Mai 2025 seine 26-jährige Ex-Partnerin in der gemeinsamen Wohnung in Trier an und verletzte sie lebensgefährlich. Er würgte sie und fügte ihr zahlreiche Schnitt- und Stichverletzungen zu, bevor er sie schwer verletzt zurückließ. Die beiden hatten sich kurz zuvor getrennt, lebten jedoch noch zusammen, was den Konflikt zusätzlich verschärfte. Das Gericht sah als Motiv ein gekränktes männliches Selbstverständnis sowie Besitzdenken und Kontrollverlust nach der Trennung. Das Landgericht Trier verurteilte den Täter am 19. März 2026 zu neun Jahren Haft wegen versuchten Mordes. In der Urteilsbegründung wurde insbesondere die heimtückische Vorgehensweise, der nachweisbare Tötungsvorsatz und die Einordnung als Femizid hervorgehoben.
(Quelle: SWR, brf)
🔥🔥🔥 🔴 — URTEIL — 13.03.2026 — Körperverletzung — Künzelsau
Tatzeit: ca. 18.06.2025
Tatort: u. a. Frauenhaus und Innenstadt von Künzelsau (Baden-Württemberg), später Gartenhütte
Täter: Ex-Freund (29), vorbestraft wegen häuslicher Gewalt.
Opfer: Ex-Freundin (39), überlebt schwer verletzt
Beziehung: Ex-Paar, zuvor von Gewalt und Dominanz geprägt
Tat: Entführung aus einem Frauenhaus, über mehr als 30 Stunden massive körperliche und psychische Gewalt, u. a. Misshandlungen und öffentliches Demütigen (durch Stadt gezerrt)
Motiv: extreme Eifersucht, Kontrollverlust, zusätzlich Drogenkonsum
Urteilsverkündung: 13.03.2026
Urteil: 12 Jahre Haft
Urteilsbegründung: extreme Brutalität und Dauer der Tat, umfassendes Geständnis des Täters, dennoch keine Verurteilung wegen versuchten Mordes.
Zusammenfassung:
Ein 29-jähriger Mann entführte seine Ex-Freundin im Juni 2025 aus einem Frauenhaus und misshandelte sie über mehr als 30 Stunden schwer. Er übte massive körperliche und psychische Gewalt aus und demütigte das Opfer unter anderem öffentlich in der Innenstadt von Künzelsau. Die Beziehung war bereits zuvor von Kontrolle, Dominanz und Gewalt geprägt, und der Täter handelte laut Gericht aus extremer Eifersucht. Das Landgericht Heilbronn verurteilte ihn zu zwölf Jahren Haft, folgte jedoch nicht dem Vorwurf des versuchten Mordes. Das Gericht bewertete insbesondere die außergewöhnliche Brutalität, Dauer der Tat und das umfassende Geständnis als entscheidend für das Strafmaß.
(Quellen: Welt, FAZ)
►►► ⬛️ — PROZESS — ca. 12.03.2026 — Mord — Krailling
Tatzeit / Tatort: 14.06.2025, Wohnung der Frau in Krailling (Landkreis Starnberg)
Täter: Ehemann (37)
Opfer: Ehefrau (29), Mutter von sechs Kindern
Beziehung: verheiratet, zuvor Trennung nach häuslicher Gewalt, gerichtliches Kontaktverbot bestand bereits
Tat: tödlicher Angriff mit Küchenmesser (mehrere Stiche)
Motiv: laut Staatsanwaltschaft: Bestrafung für Trennung + Machtdemonstration, Einordnung als niedrige Beweggründe, Kontrolle und Dominanz
Anklageerhebung: März 2026
Anklage: wegen Mordes erhoben, Anklage stützt sich auf Mordmerkmale: Grausamkeit, niedrige Beweggründe, Verdeckungsabsicht, Habgier
Zusammenfassung:
Ein 37-jähriger Mann soll seine 29-jährige Ehefrau am 14. Juni 2025 in ihrer Wohnung in Krailling mit einem Küchenmesser tödlich verletzt haben. Die Beziehung war von häuslicher Gewalt geprägt, und kurz vor der Tat bestand bereits ein gerichtliches Kontaktverbot. Die Frau hatte sich getrennt, was der Täter laut Staatsanwaltschaft nicht akzeptierte. Die Anklage bewertet die Tat als Mord, da sie aus niedrigen Beweggründen sowie zur Machtdemonstration und Bestrafung erfolgte.
(Quellen: Stuttgarter Zeitung)
Urteile & Prozesse Februar 2026
► ► ► ⬛️ — PROZESS — Februar 2026 — Zweifacher Mord — Oberursel
Tatzeit: 8. März 2025 (Ehefrau) und 10. März 2025 (Sohn)
Tatort: Einfamilienhaus in Oberursel (Hochtaunuskreis, Hessen), Hohemarkstraße
Täter: Ehemann (82), Roland M.
1. Opfer: Ehefrau (72)
2. Opfer: Sohn (49)
Beziehung: Ehepartner / Vater–Sohn
Tat: zunächst Streit mit Ehefrau im Haus — Täter drückt Mund und Nase zu (oder nutzt Kissen) → Ersticken — Leiche wird im Haus zurückgelassen und nur abgedeckt — Täter fährt anschließend zu seinem Sohn und holt ihn ins Haus — beide verbringen zwei Tage gemeinsam im Haus – neben der Leiche der Mutter — am 10. März legt sich der Sohn zum Schlafen — Täter zieht ihm eine Plastiktüte über den Kopf → ebenfalls Ersticken — Täter lebt anschließend weiter im Haus mit beiden Leichen — informiert schließlich einen weiteren Sohn → Polizei findet die Leichen am 13. März 2025
Motiv: laut Anklage: Habgier (Erbstreit) und familiäre Konflikte — beim Sohn zusätzlich: Überforderung / „keine Perspektive“
Prozessbeginn: Februar 2026 (Landgericht Frankfurt)
Anklage: zweifacher Mord
Mordmerkmale: Habgier (Ehefrau), Heimtücke (Sohn)
Tag der Urteilsverkündung: Für 5. Mai 2026 erwartet
Zusammenfassung:
Ein 82-jähriger Mann soll im März 2025 in seinem Haus in Oberursel zunächst seine 72-jährige Ehefrau während eines Streits erstickt haben, indem er ihr Mund und Nase zuhielt. Anschließend ließ er die Leiche im Haus liegen und holte seinen 49-jährigen, geistig behinderten Sohn zu sich. Über zwei Tage hinweg lebte er mit seinem Sohn in dem Haus, während sich die Leiche der Mutter weiterhin dort befand. Als der Sohn sich zum Schlafen gelegt hatte, zog der Vater ihm eine Plastiktüte über den Kopf und erstickte auch ihn. Er blieb danach noch mehrere Tage mit beiden Leichen im Haus, bevor ein weiterer Sohn die Polizei verständigte. Vor dem Landgericht Frankfurt wird dem Mann zweifacher Mord vorgeworfen, wobei insbesondere Habgier und Heimtücke als Motive eine zentrale Rolle spielen; ein Urteil steht noch aus.
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 24.02.2026 — Mord — Nienburg
Tatzeit: 12. Mai 2025, früher Abend.
Tatort: Parkplatz in Nienburg-Holtorf, Niedersachsen.
Täter: Ex-Partner, 34 Jahre
Opfer: frühere Lebensgefährtin, 37 Jahre, fünffache Mutter aus Petershagen.
Beziehung: ehemalige Partner; nach jesidischer Tradition kurzzeitig verheiratet, zudem Cousin und Cousine.
Tat: Der Mann passte die Frau auf einem Parkplatz ab, holte nach einem kurzen Gespräch ein Messer aus seinem Auto und stach mindestens zehnmal auf Kopf und Oberkörper ein; ein Stich traf das Herz, die Frau starb am Tatort. Zwei ihrer Kinder, die zehnjährige Tochter und der 19-jährige Sohn, mussten die Tat miterleben; der Sohn versuchte vergeblich einzugreifen.
Motiv: Hass, Rache, verletztes Ehr-/Selbstbild nach der Trennung sowie finanzielle Vorwürfe; das Gericht sah niedrige Beweggründe.
Prozessbeginn: 7. Januar 2026 vor dem Landgericht Verden; es handelte sich um ein neu aufgerolltes Verfahren nach vorherigem Sicherungsverfahren.
Anklage: Mord aus niedrigen Beweggründen.
Tag der Urteilsverkündung: 24. Februar 2026.
Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes; Urteil noch nicht rechtskräftig.
Urteilsbegründung: Das Gericht hielt den Mann für schuldfähig, sah eine geplante Tat und niedrige Beweggründe; er habe sich „in seinen Hass“ hineingesteigert und geglaubt, die Frau verdiene den Tod.
Zusammenfassung:
Am frühen Abend des 12. Mai 2025 tötete ein 34-jähriger Mann seine 37-jährige frühere Lebensgefährtin auf einem Parkplatz in Nienburg-Holtorf.
Nach den Feststellungen des Landgerichts Verden passte er die fünffache Mutter dort ab, sprach kurz mit ihr, ging dann zu seinem Auto und kam mit einem Messer zurück.
Vor den Augen ihrer zehnjährigen Tochter und ihres 19-jährigen Sohnes stach er mindestens zehnmal auf Kopf und Oberkörper der Frau ein.
Der Sohn versuchte noch, den Angriff zu verhindern, konnte den Täter aber nicht stoppen; ein Stich traf das Herz, die Frau starb am Tatort.
Das Gericht sah als Motiv Hass, Rache, verletztes Ehrgefühl nach der Trennung und finanzielle Vorwürfe; bereits vor der Tat hatte der Mann der Frau mehrfach mit dem Tod gedroht.
Am 24. Februar 2026 verurteilte das Landgericht Verden ihn wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Quellen: Welt)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 24.02.2025 — Mord — Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tatzeit: 17. Juli 2025
Tatort: Wohnhaus des Täters in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Rheinland-Pfalz)
Täter: Ex-Ehemann (31), Mathias K.
Opfer: Ex-Ehefrau (31), Anna K.
Beziehung: getrennt lebende Ehepartner, gemeinsames Kind
Tat: Opfer unter Vorwand ins Haus gelockt, Angriff im Flur mit mehreren Messerstichen, Leiche in zuvor vorbereitete Grube gelegt, anschließend mit Beton verschlossen und überfliest
Motiv: Konflikte im Scheidungsverfahren, Streit über Geld und Umgangsrecht für das gemeinsame Kind, zusätzlich Eifersucht / Trennung
Prozessbeginn: 20. Januar 2026 (Landgericht Koblenz)
Anklage: Mord (Heimtücke, Habgier, niedrige Beweggründe)
Tag der Urteilsverkündung: 24. Februar 2026
Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe
Urteilsbegründung: geplante Tat (Vorbereitung der Grube), Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe im Zusammenhang mit Trennung und Konflikte, Gericht sah Mordmerkmale als erfüllt an
Zusammenfassung:
Ein 31-jähriger Mann tötete am 17. Juli 2025 seine ebenfalls 31-jährige, getrennt lebende Ehefrau Anna K. in seinem Haus in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Er hatte sie unter einem Vorwand dorthin gelockt und sie im Hausflur mit mehreren Messerstichen angegriffen. Die Tat war vorbereitet, da er bereits zuvor eine Grube ausgehoben hatte, in der er die Leiche versteckte und anschließend einbetonierte. Hintergrund waren Konflikte im Scheidungsverfahren, insbesondere über Geldforderungen und das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind. Der Prozess begann im Januar 2026 vor dem Landgericht Koblenz, wo die Staatsanwaltschaft Mord aus Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen anklagte. Am 24. Februar 2026 wurde der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt, da das Gericht von einer geplanten, heimtückischen Tötung ausging.
(Quelle: Bild)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 17.02.2026 — Totschlag — Mülheim an der Ruhr
Tatzeit: 31.05.2025
Tatort: Mülheim an der Ruhr, gemeinsame Wohnung
Täter: Ehemann (82)
Opfer: Ehefrau (70)
Beziehung: seit rund 40 Jahren verheiratet
Tat: zunächst Angriff (laut Anklage auch mit Messer), anschließend etwa 8 Minuten lang Ersticken mit einem Kissen
Motiv: eskalierter Streit, Beschimpfungen und gegenseitige Vorwürfe, finanzielle Krise (Vermögensverlust, Umzug), affektive Erregung des Täters
Tag der Urteilsverkündung: 17. Februar 2026
Urteil: 4 Jahre und 9 Monate Haft wegen Totschlags, Urteil noch nicht rechtskräftig
Urteilsbegründung: Täter handelte in starker affektiver Erregung, erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit. vorherige massive Konflikte und Provokationen berücksichtigt.
Zusammenfassung:
Ein 82-jähriger Mann tötete seine 70-jährige Ehefrau in der Nacht zum 31. Mai 2025 in ihrer gemeinsamen Wohnung in Mülheim, indem er sie mit einem Kissen erstickte. Der Tat ging ein eskalierter Streit voraus, in dem sich beide gegenseitig schwere Vorwürfe machten, insbesondere im Zusammenhang mit finanziellen Problemen und einem erzwungenen Umzug. Die Ehe bestand seit rund 40 Jahren und war zuletzt stark konflikthaft belastet. Das Landgericht Duisburg verurteilte den Mann am 17. Februar 2026 zu vier Jahren und neun Monaten Haft wegen Totschlags. Das Gericht berücksichtigte eine erhebliche affektive Erregung und verminderte Steuerungsfähigkeit strafmildernd, sah jedoch eine vorsätzliche Tötung als erwiesen an.
(Quellen: WDR)
►►► ⬛️ — PROZESS — 02.02.2026 — Mord ? — Augsburg-Haunstetten
Tatzeit: 19.05.2025
Tatort: Augsburg-Haunstetten
Tatverdächtig: Mann (29), Gino F.
Opfer: Frau (30), Nina H., dreifache Mutter
Beziehung: Täter stand im Umfeld (Bezug zum Ziehvater des Täters, früherer Partner des Opfers)
Tat: Eindringen in die Wohnung, vier Kopfschüsse auf das Opfer, Kinder im Haus, teils Zeugen der Tat
Motiv: mutmaßliche „Rache“ für Trennung der Frau vom Ziehvater des Täters
Prozessbeginn: 02.02.2026
Anklage: Mord (heimtückische Tötung, geplantes Vorgehen)
Zusammenfassung:
Ein 29-jähriger Mann soll am 19. Mai 2025 eine 30-jährige dreifache Mutter in ihrer Wohnung in Augsburg mit vier Kopfschüssen getötet haben.
Er drang dazu in die Wohnung ein, während sich Kinder des Opfers im Haus befanden und die Tat teilweise miterlebten. Zwischen Täter und Opfer bestand keine direkte Beziehung, jedoch ein indirekter Bezug über den Ziehvater des Täters, von dem sich die Frau zuvor getrennt hatte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Täter aus Rache handelte und die Tat gezielt plante. Seit dem 2. Februar 2026 läuft der Mordprozess vor dem Landgericht Augsburg, in dem der Angeklagte bislang schweigt. Ein Urteil steht noch aus, da das Verfahren als komplex gilt und zahlreiche Verhandlungstage angesetzt wurden.
(Quellen: Augsburger Allgemeine, Augsburg TV, SZ)
► ► ► ⬛️ — PROZESS — Februar 2026 — Totschlag ? — Hamburg
Tatzeit: 14.11.2024
Tatort: Wohnung des Opfers in Hamburg-Altona-Nord
Täter: Ex-Partner (37), Dennis H.
Opfer: Ex-Partnerin (34), Eva-Maria P.
Beziehung: Ex-Partner / frühere Lebensgefährten
Tat : Streit in der Wohnung eskaliert, Täter schlägt mit Weinflasche auf den Kopf des Opfers, Flasche zerbricht beim Angriff, danach mindestens ein weiterer Schlag gegen die bereits am Boden liegende Frau, Opfer erleidet schwere Schädelbrüche und Gesichtsfrakturen, verliert Bewusstsein und stirbt kurze Zeit später (u. a. durch Ersticken infolge Bewusstlosigkeit), Täter versteckt die Leiche anschließend in einem Wandschrank, eingewickelt, Leiche wird erst rund zwei Wochen später entdeckt, nachdem Nachbarn Geruch bemerken
Motiv: eskalierter Streit in Beziehungssituation
Prozessbeginn: Februar 2026 (Landgericht Hamburg)
Anklage: Totschlag
Zusammenfassung:
Am 14. November 2024 wurde eine 34-jährige Frau in ihrer Wohnung in Hamburg-Altona von ihrem Ex-Partner tödlich angegriffen. Während eines Streits schlug der 37-jährige Mann ihr mit einer Weinflasche auf den Kopf, wobei die Flasche zerbrach. Anschließend versetzte er ihr mindestens einen weiteren Schlag, obwohl sie bereits am Boden lag. Die Frau erlitt schwerste Kopf- und Gesichtsverletzungen, verlor das Bewusstsein und starb kurze Zeit später. Nach der Tat versteckte der Täter den Leichnam in einem Schrank, wo er erst etwa zwei Wochen später entdeckt wurde, nachdem Nachbarn einen Verwesungsgeruch bemerkten. Seit Februar 2026 wird der Fall vor dem Landgericht Hamburg als Totschlag verhandelt, ein Urteil steht noch aus.
(Quelle: NDR)
Urteile & Prozesse Januar 2026
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 28.01.2026 — Körperverletzung mit Todesfolge — Weißenfels
Tatzeit: 9. August 2025
Tatort: gemeinsame Wohnung in Weißenfels, Sachsen-Anhalt
Täter: Partner (45), Zbigniew K.
Opfer: Partnerin (47) Laura
Beziehung: Lebensgefährten, seit etwa neun Jahren zusammen. Laura wollte sich trennen und ein Kontaktverbot erwirken.
Tat: Nach Überzeugung des Gerichts übergoss der Mann seine Partnerin in der gemeinsamen Wohnung mit brennbarer Flüssigkeit/Spiritus und zündete sie an; sie erlitt schwerste Verbrennungen, vor allem im Gesicht bzw. zweiten und dritten Grades nahezu am ganzen Körper, wurde künstlich beatmet und starb wenige Tage später im Krankenhaus.
Motiv: Laut Staatsanwaltschaft wollte er sie „abstrafen“, weil sie ihn verlassen wollte; sie hatte sich zuvor über ein Kontaktverbot informiert und wollte wegziehen. Das Gericht nahm aber keinen Tötungsvorsatz an.
Prozessbeginn: 13. Januar 2026, Landgericht Halle.
Anklage: Mord; die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, sie langsam und qualvoll töten zu wollen.
Tag der Urteilsverkündung: 28. Januar 2026.
Urteil: 7 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge; nicht rechtskräftig, da Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision eingelegt haben.
Urteilsbegründung: Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau körperlich verletzen wollte und für ihren Tod verantwortlich ist, aber nicht, dass er sie töten wollte; laut Richter sei er von den Folgen überrascht gewesen.
Zusammenfassung:
Im August 2025 übergoss ein Mann seine 47-jährige Lebensgefährtin Laura in der gemeinsamen Wohnung in Weißenfels mit brennbarer Flüssigkeit beziehungsweise Spiritus und zündete sie an. Die Frau erlitt schwerste Verbrennungen zweiten und dritten Grades, vor allem auch im Gesicht, wurde im Krankenhaus künstlich beatmet und starb wenige Tage später an den Folgen. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und behauptete über die Verteidigung, es habe sich um einen Unfall nach Alkoholkonsum gehandelt. Die Staatsanwaltschaft ging von Mord aus und sah als Motiv, dass der Mann Laura bestrafen wollte, weil sie sich trennen und ein Kontaktverbot erwirken wollte. Das Landgericht Halle verurteilte ihn am 28. Januar 2026 jedoch nicht wegen Mordes, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Die Richter sahen keinen nachweisbaren Tötungsvorsatz, sondern eine gewollte schwere Verletzung mit tödlicher Folge; das Urteil ist wegen eingelegter Revisionen noch nicht rechtskräftig.
(Quellen: NTV, Stern, Bild, Welt)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 28.01.2026 — Mord — Hermeskeil
Tatzeit: 5. Juni 2025 (frühe Morgenstunden)
Tatort: abgelegener Parkplatz / Wanderparkplatz bei Hermeskeil (Rheinland-Pfalz)
Täter: Mann (35)
Opfer: Frau (28)
Beziehung: heimliche Affäre / Ex-Geliebte
Tat: Täter beendet am Tattag die Affäre telefonisch — Opfer droht, die Beziehung öffentlich zu machen — Täter lockt sie unter Vorwand eines Gesprächs — gemeinsame Fahrt zu abgelegenem Parkplatz. Dort zieht der Täter eine Pistole — erster Schuss in den Bauch — Opfer bleibt bei Bewusstsein und fleht um Gnade — Täter gibt anschließend zweiten Schuss in den Kopf ab (tödlich) — Tat wird durch laufende Handyaufnahme vollständig dokumentiert
Motiv: Verhinderung des Auffliegens der Affäre — Angst vor Konsequenzen für Ehe/Familie — „narzisstische Kränkung“ / Kontrollverlust
Prozessbeginn: Januar 2026 (Landgericht Trier)
Anklage: Mord (Heimtücke)
Tag der Urteilsverkündung: 28. Januar 2026
Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe
Urteilsbegründung: geplantes, zielgerichtetes Vorgehen, Opfer arg- und wehrlos, kaltblütige Tatausführung („Hinrichtung“)
Motiv: Verdeckung / Verhinderung des Bekanntwerdens der Affäre
Zusammenfassung:
Am 5. Juni 2025 lockte ein 35-jähriger Mann seine 28-jährige ehemalige Geliebte unter dem Vorwand eines Gesprächs auf einen abgelegenen Parkplatz bei Hermeskeil. Dort zog er eine Pistole und schoss zunächst auf sie in den Bauch, woraufhin die Frau schwer verletzt, aber noch bei Bewusstsein war. Sie flehte den Täter um Gnade an, bevor er einen zweiten Schuss in ihren Kopf abgab und sie tödlich verletzte. Die gesamte Tat wurde unbemerkt durch ein eingeschaltetes Handy des Opfers aufgezeichnet. Hintergrund war, dass der Mann verhindern wollte, dass seine außereheliche Affäre bekannt wird und seine Familie davon erfährt. Das Landgericht Trier verurteilte ihn im Januar 2026 wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft, da die Tat als geplant und kaltblütig bewertet wurde.
(Quellen: SR)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 23.01.2026 — Mord — Hemmingen-Arnum
Tatzeit: 4. Juli 2025, gegen 10:30 Uhr wurde der Notruf alarmiert.
Tatort: Mehrfamilienhaus in Hemmingen-Arnum, Region Hannover.
Täter: Nachbar (31), Alexander K.
Opfer: Nachbarin (26), Rahma A.
Beziehung: Nachbarn im selben Mehrfamilienhaus; sie war Untermieterin unter seiner Wohnung.
Tat: Alexander K. trat laut Gericht die Wohnungstür ein und stach mit einem Jagdmesser mehrfach in Brust und Bauch der 26-Jährigen; Herz, Leber und Niere wurden verletzt, sie flüchtete schreiend ins Treppenhaus und verblutete dort.
Motiv: Banal eskalierter Konflikt um Lärm und Zigarettenrauch; laut Gericht war kein rassistisches oder antimuslimisches Motiv nachweisbar.
Prozessbeginn: 5. Januar 2026 vor dem Landgericht Hannover.
Anklage: Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen.
Tag der Urteilsverkündung: 23. Januar 2026.
Urteil: Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes; nach damaligem Stand noch nicht rechtskräftig.
Urteilsbegründung: Das Gericht sah eine heimtückische Tötung aus „krass unverständlichem“ beziehungsweise banalem Anlass; der Täter sei voll schuldfähig gewesen, ein rassistisches Motiv konnte aber nicht bewiesen werden.
Zusammenfassung:
Am 4. Juli 2025 tötete der 31-jährige Alexander K. seine 26-jährige Nachbarin Rahma A. in einem Mehrfamilienhaus in Hemmingen-Arnum. Nach den Feststellungen des Landgerichts Hannover trat er die Tür zu ihrer Wohnung ein und griff sie mit einem Jagdmesser an. Er stach mehrfach in Brust und Bauch der jungen Frau; dabei wurden lebenswichtige Organe, darunter das Herz, verletzt. Rahma A. konnte noch schwer verletzt ins Treppenhaus fliehen und um Hilfe rufen, starb dort aber an inneren Blutungen. Als Hintergrund nahm das Gericht einen banal eskalierten Konflikt um Lärm und Zigarettenrauch an, wobei Rahma A. nach Berichten selbst nicht die eigentliche Auslöserin dieses Konflikts war. Das Landgericht Hannover verurteilte Alexander K. am 23. Januar 2026 wegen Mordes zu lebenslanger Haft; rassistische oder antimuslimische Motive sah das Gericht nicht als nachweisbar an.
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 21.01.2026 — Mord — Troisdorf
Tatzeit: 3. Mai 2025.
Tatort: gemeinsame Wohnung / Flur eines Mehrfamilienhauses in Troisdorf.
Täter: Lebensgefährte, 29 Jahre, Informatiker; laut BILD Fabian H.
Opfer: Lebensgefährtin, 30 Jahre; laut BILD Michelle K.; nahezu erblindet bzw. stark sehbehindert.
Beziehung: Lebensgefährten; kennengelernt 2021 in einer Reha-Einrichtung.
Tat: Der Mann ging mit einem Fleischermesser frontal auf seine fast blinde Partnerin zu und stach insgesamt zehnmal auf sie ein; zunächst im Flur der gemeinsamen Wohnung, nach ihrem Zusammenbrechen weiter. Sie verblutete später.
Motiv: Beziehungskonflikt; der Täter behauptete Affekt nach Streit und Demütigungsgefühlen, das Gericht glaubte dies nicht.
Prozessbeginn: 2. Dezember 2025 vor dem Landgericht Bonn.
Anklage: Mord; laut Berichten wegen heimtückischer Tötung.
Tag der Urteilsverkündung: 21. Januar 2026.
Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes; zusätzlich 60.000 Euro Schmerzensgeld.
Urteilsbegründung: Das Gericht sah vorsätzlichen heimtückischen Mord: Der Täter nutzte die Arg- und Wehrlosigkeit der fast blinden Frau aus; sie habe mit einem körperlichen Angriff nicht gerechnet. Eine schwerwiegende psychische Störung wurde nicht festgestellt.
Zusammenfassung:
Am 3. Mai 2025 griff der 29-jährige Fabian H. in Troisdorf seine 30-jährige Lebensgefährtin Michelle H. mit einem Fleischermesser an. Die Frau war stark sehbehindert beziehungsweise fast blind und hielt sich im Flur der gemeinsamen Wohnung auf, als der Täter frontal auf sie zuging.
Er stach zunächst zweimal auf sie ein, nach ihrem Zusammenbrechen weitere Male; insgesamt waren es zehn Messerstiche.
Die Frau verblutete, während der Täter sich anschließend wusch, umzog und der Polizei zunächst eine falsche Geschichte von einem Überfall und einem Treppensturz erzählte.
Im Prozess gestand er die Tötung und berief sich auf einen Streit und Affekt, doch das Landgericht Bonn wertete die Tat als vorsätzlichen heimtückischen Mord.
Am 21. Januar 2026 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er die Arg- und Wehrlosigkeit seiner fast blinden Partnerin bewusst ausgenutzt hatte.
(Quellen: SZ, Bild, Sat1, WDR)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 09.01.2026 — Mord — Goslar
Tatzeit: 5. Mai 2025.
Tatort: gemeinsame Wohnung in Goslar-Oker, Niedersachsen.
Täter: Ehemann, zur Tat 50 Jahre
Opfer: Ehefrau, 40 Jahre, Mutter mehrerer Kinder
Beziehung: Eheleute; gemeinsame Kinder.
Tat: Der Mann übergoss seine schlafende Ehefrau mit einem Brandbeschleuniger, mutmaßlich einem Gemisch aus Benzin und flüssigem Grillanzünder, und zündete sie an. Die Frau fing sofort Feuer, stürzte oder sprang aus dem Fenster im ersten Stock, erlitt schwerste Verbrennungen und Frakturen und starb später im Krankenhaus.
Motiv: Ein eindeutiges Motiv wurde im Urteil nicht festgestellt; in der Anklage war zunächst Eifersucht beziehungsweise der Verdacht eines Seitensprungs genannt worden.
Prozessbeginn: 4. November 2025 vor dem Landgericht Braunschweig.
Anklage: Mord, insbesondere wegen Heimtücke und niedriger Beweggründe; die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die schlafende Frau angezündet zu haben.
Tag der Urteilsverkündung: 9. Januar 2026.
Urteil: Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes; besondere Schwere der Schuld festgestellt; Urteil zunächst noch nicht rechtskräftig.
Urteilsbegründung: Das Gericht sah Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährliche Mittel als Mordmerkmale erfüllt; niedrige Beweggründe wurden mangels eindeutig feststellbaren Motivs offenbar nicht tragend angenommen.
Zusammenfassung:
Am 5. Mai 2025 griff ein Mann in Goslar-Oker seine 40-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung an, während sie schlief.
Nach den Feststellungen übergoss er sie sowie den Bereich vom Flur bis ins Schlafzimmer mit einem brennbaren Gemisch aus Benzin und flüssigem Grillanzünder und entzündete es.
Die Frau stand sofort in Flammen und gelangte aus dem Fenster im ersten Stock auf eine Rasenfläche; offen blieb in früheren Berichten, ob sie sprang oder gestoßen wurde.
Einer der Söhne hörte ihre Hilferufe und löschte die Flammen, doch die Frau erlitt schwerste Verbrennungen an nahezu der gesamten Körperoberfläche sowie Sturzverletzungen und starb später im Krankenhaus.
Die Anklage nannte zunächst Eifersucht beziehungsweise einen Seitensprungverdacht als Motiv, im Urteil konnte jedoch kein eindeutiges Motiv festgestellt werden.
Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Mann am 9. Januar 2026 wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte wegen Heimtücke, Grausamkeit und Einsatzes gemeingefährlicher Mittel die besondere Schwere der Schuld fest.
(Quellen: Stern, HAZ)
► ► ► ⬛️ — PROZESS — 08.01 2026 — Mord ? — Waldenburg
Tatzeit: 23. Mai 2025, gegen 13:18 Uhr.
Tatort: vor einem Kindergarten in der Schillerstraße in Waldenburg, Hohenlohekreis.
Täter: mutmaßlich drei Angeklagte: Ex-/Ehemann der Frau, 41, als mutmaßlicher Auftraggeber; ein 28-jähriger Bekannter als mutmaßlicher Fahrer; dessen 33-jährige Lebensgefährtin als Mitangeklagte.
Opfer: Ehefrau/Ex-Frau des Hauptangeklagten, 30 Jahre, Mutter eines dreijährigen Kindes.
Beziehung: Ehe-/Ex-Partner; zusätzlich mutmaßliches Auftragsverhältnis zwischen dem Mann und einem befreundeten Paar.
Tat: Die Frau wurde vor dem Kindergarten mit einem Ford Focus angefahren; Ermittler und Anklage gehen nicht von einem Unfall, sondern von einem gezielten Tötungsversuch aus.
Motiv: Laut Anklage Habgier; der mutmaßliche Auftraggeber soll dem Paar eine fünfstellige Summe versprochen haben.
Prozessbeginn: 8. Januar 2026 vor dem Landgericht Heilbronn.
Anklage: gemeinschaftlich versuchter Mord, gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs.
Zusammenfassung:
Am 23. Mai 2025 wurde eine 30-jährige Frau gegen 13:18 Uhr vor einem Kindergarten in Waldenburg mit einem Auto angefahren.
Was zunächst wie ein Verkehrsunfall wirkte, bewerten Ermittler und Staatsanwaltschaft inzwischen als gezielten Tötungsversuch.
Nach der Anklage soll ihr 41-jähriger Ehemann beziehungsweise Ex-Mann ein befreundetes Paar beauftragt haben, die Frau mit einem Pkw zu überfahren und zu töten.
Der mutmaßliche Fahrer soll die Frau mit einem Ford Focus angefahren haben; sie überlebte verletzt, aber nach späteren Berichten nicht lebensgefährlich verletzt.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem seit Februar 2025 geplanten Anschlag aus und nennt Habgier als Motiv, weil dem Paar eine fünfstellige Summe versprochen worden sein soll.
Seit dem 8. Januar 2026 stehen drei Angeklagte vor dem Landgericht Heilbronn; ein Urteil ist bislang nicht veröffentlicht.
(Quellen: Stimme)
Urteile & Prozesse Dezember 2025
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 23.12.2025 — Totschlag — Waren an der Müritz
Tatzeit: 25.04.2025
Tatort: gemeinsames Wohnhaus in Waren an der Müritz (Mecklenburg-Vorpommern)
Täter: Ehemann (75)
Opfer: Ehefrau (63)
Beziehung: verheiratet
Tat: nach einem Streit mindestens 20 Messerstiche gegen Kopf und Oberkörper, Tod durch Blutverlust, anschließend Leiche versteckt und Spuren beseitigt
Motiv: eskalierter Streit, starke verbale Kränkung („sie habe ihn nicht geliebt“) → Affekttat
Tag der Anklageerhebung: nicht konkret veröffentlicht
Tag der Urteilsverkündung: 23. Dezember 2025 (Landgericht Neubrandenburg)
Urteil: 5 Jahre und 6 Monate Haft wegen Totschlags im minderschweren Fall
Urteilsbegründung: erhebliche affektive Ausnahmesituation („Affektstau“), eingeschränkte Steuerungsfähigkeit, starke verbale Kränkung durch das Opfer, Geständnis des Täters berücksichtigt
Zusammenfassung:
Ein 75-jähriger Mann tötete Ende April 2025 seine Ehefrau in ihrem gemeinsamen Haus in Waren an der Müritz durch mindestens 20 Messerstiche. Der Tat ging ein eskalierter Streit voraus, bei dem sich der Täter durch Aussagen der Frau massiv gekränkt fühlte. Nach der Tat versteckte er die Leiche, versuchte Spuren zu beseitigen und stellte sich erst Tage später selbst bei der Polizei. Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte ihn am 23. Dezember 2025 zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Das Gericht sah eine starke affektive Erregung und eingeschränkte Steuerungsfähigkeit als strafmildernd an und wertete die Tat daher nicht als Mord.
(Quellen: SZ)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 20.12.2025 — Mord — Fulda
Tatzeit: 10. Mai 2025, gegen 1 Uhr nachts.
Tatort: Spielothek/Spielhalle in der Heidelsteinstraße in Fulda.
Täter: Ex-Freund, 26/27 Jahre
Opfer: ehemalige Lebensgefährtin, „Roxy„, 23 Jahre, Mutter von zwei Kindern
Beziehung: frühere Lebensgefährten; Trennung im März 2025.
Tat: Der Mann suchte die Frau in der Spielothek auf, forderte sie zur Rückkehr auf, verbot ihr die Arbeit dort, drohte ihr nach ihrer Weigerung mit dem Tod und griff sie später mit einem Butterflymesser an; sie erlitt 43 Stich- und Schnittverletzungen an Gesicht, Hals und Oberkörper und verblutete.
Motiv: Rachsucht, Besitzanspruch, Verhinderung einer neuen Beziehung; außerdem Ablehnung ihrer Arbeit in der Spielothek als angeblich „nicht ehrenhaft“.
Anklage: Mord, insbesondere Heimtücke und niedrige Beweggründe.
Tag der Urteilsverkündung: 20. Dezember 2025.
Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes; besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Urteilsbegründung: Das Gericht wertete die Tat als besonders brachial und außerordentlich brutal; die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt.
Zusammenfassung:
Am 10. Mai 2025 gegen 1 Uhr nachts tötete ein 26-jähriger Mann seine 23-jährige Ex-Lebensgefährtin in einer Spielothek in der Heidelsteinstraße in Fulda.
Die Frau hatte sich im März von ihm getrennt und arbeitete beziehungsweise wurde an diesem Abend als Servicekraft in der Spielothek eingearbeitet.
Nach den Berichten kam der Mann zunächst in die Spielhalle, verlangte ihre Rückkehr, wollte ihr die Arbeit dort verbieten und drohte ihr nach ihrer Weigerung mit dem Tod.
Kurz darauf griff er sie mit einem Butterflymesser an und fügte ihr 43 Stich- und Schnittverletzungen an Gesicht, Hals und Oberkörper, darunter vier Kehlschnitte zu.
Die junge Mutter von zwei Kindern starb durch erheblichen inneren und äußeren Blutverlust; der Täter wurde noch am Tatort festgenommen.
Das Landgericht Fulda verurteilte ihn am 20. Dezember 2025 wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte wegen der außergewöhnlich brutalen Tat die besondere Schwere der Schuld fest.
(Quellen: Osthessen News, Hessenschau)
Urteile & Prozesse November 2025
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 26.11.2025 — Mord — Krefeld
Tatzeit: 7. Mai 2025, abends gegen Ladenschluss.
Tatort: „New Yorker“-Modefiliale in der Krefelder Innenstadt.
Täter: Mitarbeiter/Minijobber, Sayed Akbar S., 25/26 Jahre, afghanischer Staatsbürger.
Opfer: Filialleiterin Magda M., 41 Jahre.
Beziehung: Arbeitsverhältnis; Täter war Mitarbeiter, Opfer seine Vorgesetzte.
Tat: Der Täter brachte am Tattag ein Messer mit, griff die Filialleiterin in ihrem Büro beim Zählen der Tageseinnahmen an, hielt die Tür zu, als sie fliehen wollte, und stach 26-mal auf sie ein; sie verblutete am Tatort.
Motiv: Der Täter gab an, sich von ihr gemobbt und geärgert gefühlt zu haben; laut Gutachten litt er an paranoider Schizophrenie mit Wahnvorstellungen.
Prozessbeginn: 3. November 2025 vor dem Landgericht Krefeld.
Anklage: Mord; verhandelt wurde wegen mutmaßlicher Schuldunfähigkeit im Sicherungsverfahren.
Tag der Urteilsverkündung: 26. November 2025.
Urteil: dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.
Urteilsbegründung: Das Gericht sah wegen paranoider Schizophrenie Schuldunfähigkeit und erhebliche Rückfallgefahr; deshalb wurde keine Freiheitsstrafe, sondern die psychiatrische Unterbringung angeordnet.
Zusammenfassung:
Am Abend des 7. Mai 2025 tötete Sayed Akbar S. die 41-jährige Filialleiterin Magda M. in einer „New Yorker“-Filiale in der Krefelder Innenstadt. Nach den Feststellungen hatte er am Mittag des Tattags ein Messer eingesteckt und griff seine Vorgesetzte später im Büro an, als sie die Tageseinnahmen zählte. Als Magda M. versuchte, aus dem Büro zu fliehen, hielt er die Tür zu und stach weiter auf sie ein.
Insgesamt fügte er ihr 26 Messerstiche zu, davon viele in den Rumpf und mehrere mit Verletzung innerer Organe; die Frau verblutete noch am Tatort.
Als Auslöser nannte der Täter angebliches Mobbing, zugleich stellten Gutachter eine paranoide Schizophrenie mit Wahnvorstellungen und Schuldunfähigkeit fest.
Das Landgericht Krefeld ordnete am 26. November 2025 seine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an, weil von ihm eine erhebliche Rückfallgefahr ausgehe.
(Quellen: Stern)
🔥🔥🔥 🔴 — URTEIL — 25.11.2026 — Versuchter Mord — Witten
Tatzeit: 6. Mai 2025, früher Dienstagmorgen.
Tatort: Wohnung des Täters in der Bahnhofstraße in Witten, NRW.
Täter: getrennt lebender Ehemann/Ex-Partner, 44 Jahre
Opfer: getrennt lebende Ehefrau, 36 Jahre, aus Herne.
Beziehung: getrennt lebende Eheleute/Ex-Partner; gemeinsame Kinder.
Tat: Der Mann attackierte seine schlafende Ehefrau mit einer Schere, stach mehrfach in Gesichts-, Hals- und Körperbereich und verletzte sie lebensgefährlich; die gemeinsame achtjährige Tochter sah die Tat und alarmierte schreiend Geschwister und Nachbarn.
Motiv: Trennung, Eifersucht und Besitzdenken; das Gericht sagte, er habe die Frau bestrafen wollen, weil sie ihn verlassen hatte.
Prozessbeginn: 20. Oktober 2025 vor dem Bochumer Schwurgericht/Landgericht Bochum.
Anklage: versuchter Mord/Mordversuch; außerdem schwere und gefährliche Körperverletzung.
Tag der Urteilsverkündung: 25. November 2025.
Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes; Urteil zunächst nicht rechtskräftig.
Urteilsbegründung: Das Gericht sah die lebenslange Strafe als einzig mögliche Sanktion; der Richter begründete dies auch damit, dass der Täter seine Ex-Frau für ihre Trennung und ihr selbstbestimmtes Leben bestrafen wollte.
Zusammenfassung:
Am frühen Morgen des 6. Mai 2025 griff ein 44-jähriger Mann seine 36-jährige getrennt lebende Ehefrau in seiner Wohnung in der Bahnhofstraße in Witten an.
Die Frau schlief, als er sie mit einer Schere attackierte und mehrfach auf sie einstach.
Sie erlitt lebensgefährliche innere Verletzungen sowie schwere Schnitt- und Stichverletzungen im Gesichts- und Halsbereich, die nach ärztlicher Einschätzung dauerhafte sichtbare Narben hinterlassen.
Die gemeinsame achtjährige Tochter beobachtete die Tat, rannte schreiend durch die Wohnung und weckte dadurch Geschwister und Nachbarn.
Als Motiv sah das Landgericht Bochum Trennung, Eifersucht und Besitzdenken: Der Täter wollte seine Ex-Frau dafür bestrafen, dass sie ihn verlassen hatte und selbstbestimmt leben wollte.
Am 25. November 2025 verurteilte das Gericht ihn wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe; das Urteil war zunächst noch nicht rechtskräftig.
(Quellen: WAZ, Zeit)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 19.11.2025 — Tötung — Hamburg-Moorfleet
Tatzeit: 22. April 2025, ca. 4:00 Uhr morgens
Tatort: Hausboot am Holzhafenufer in Hamburg-Moorfleet
Täter: Sohn (23)
Opfer: Mutter (58), Alexandra Fröhlich
Beziehung: Mutter und Sohn
Tat: Angriff auf die schlafende Mutter, mehrfache Schläge mit einem Schlagwerkzeug (vermutlich Hammer) gegen Kopf und Hals, tödliches Schädel-Hirn-Trauma
Motiv: kein klassisches Motiv, Tat im Zustand einer schweren psychischen Störung (Wahn)
Prozessbeginn: Anfang November 2025 (Landgericht Hamburg, Sicherungsverfahren)
Tag der Urteilsverkündung: 19. November 2025
Urteil: dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, keine Haftstrafe
Urteilsbegründung: Täter war schuldunfähig (schizoaffektive Störung, verstärkt durch Drogen), Tat im Zustand eines Wahns, Mutter wurde nicht erkannt, Maßnahme dient Schutz der Allgemeinheit und Behandlung
Zusammenfassung:
Ein 23-jähriger Mann tötete am 22. April 2025 seine 58-jährige Mutter, die Autorin Alexandra Fröhlich, auf einem Hausboot in Hamburg-Moorfleet. Er griff die schlafende Frau mit einem Schlagwerkzeug an und fügte ihr tödliche Verletzungen am Kopf zu. Zwischen Täter und Opfer bestand ein enges familiäres Verhältnis, ein klassisches Tatmotiv konnte jedoch nicht festgestellt werden. Das Gericht stellte fest, dass der Täter unter einer schweren psychischen Erkrankung litt und die Tat im Zustand eines Wahns beging. Das Landgericht Hamburg ordnete am 19. November 2025 daher keine Haftstrafe, sondern eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. In der Urteilsbegründung wurde insbesondere die Schuldunfähigkeit hervorgehoben, weshalb der Fokus auf Behandlung und Gefahrenabwehr lag.
(Quellen: Welt, Sat1, Stern, Zeit)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 12.11.2025 — Totschlag — Schramberg
Tatzeit: 21. Februar 2025
Tatort: Keller eines Mehrfamilienhauses in Schramberg
Täter: Sohn (20)
Opfer: Mutter (54), Sandra F.
Beziehung: Mutter und Sohn
Tat: Tötung durch massive Schläge mit einem Fleischklopfer, mindestens mehrere Schläge gegen Kopf/Gesicht, anschließendes Verstecken der Leiche in einer Autodachbox im Keller
Motiv: Streit über Geld und Lügen, Täter hatte Familienvermögen veruntreut und wollte dies verdecken, Mischung aus Angst, Wut und Verzweiflung
Prozessbeginn: Oktober 2025 vor dem Landgericht Rottweil
Tag der Urteilsverkündung: 12. November 2025
Urteil: 7 Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags
Urteilsbegründung: kein Mordmerkmal eindeutig nachweisbar, Tat im Streit und emotionaler Eskalation, Anwendung von Jugendstrafrecht, Geständnis berücksichtigt
Zusammenfassung:
Ein 20-jähriger Mann tötete im Februar 2025 seine 54-jährige Mutter in der gemeinsamen Wohnung in Schramberg durch mehrere Schläge mit einem Fleischklopfer. Der Tat ging ein Streit voraus, bei dem die Mutter entdeckte, dass ihr Sohn Geld veruntreut und sie belogen hatte. Nach der Tat versteckte der Täter die Leiche in einer Autodachbox im Keller des Hauses. Im Prozess gestand er die Tat und schilderte eine Mischung aus Angst, Wut und Überforderung als Hintergrund. Das Landgericht Rottweil verurteilte ihn am 12. November 2025 zu sieben Jahren Haft nach Jugendstrafrecht wegen Totschlags. Das Gericht sah keine Mordmerkmale als eindeutig erfüllt an und wertete die Tat als eskalierte Gewalthandlung im familiären Konflikt.
(Quellen: Stern)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 07.11.2025 — Mord — Espelkamp
Tatzeit: Nacht auf den 19. April 2025
Tatort: gemeinsame Wohnung des Ehepaars in Espelkamp (NRW)
Täter: Ehemann, 45 Jahre
Opfer: Ehefrau, 43 Jahre
Beziehung: verheiratetes Paar
Tat: Der Mann griff seine im Bett schlafende Ehefrau nachts mit einem Küchenmesser an – Er stach mindestens 32-mal vor allem in den Oberkörper auf sie ein – Die Frau starb noch am Tatort an den massiven Verletzungen
Motiv: Besitzdenken, Kontrollverlust und Ablehnung eines selbstbestimmten Lebens der Frau – Gericht wertete dies als niedrige Beweggründe (Femizid-Kontext)
Prozessbeginn: 2025 vor dem Landgericht Bielefeld
Anklage: Mord
Tag der Urteilsverkündung: 7. November 2025
Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes – Urteil zunächst nicht rechtskräftig
Urteilsbegründung: Mordmerkmale Heimtücke (Opfer schlief und war wehrlos) und niedrige Beweggründe – Gericht sprach von einem „klassischen Femizid“
Zusammenfassung:
In der Nacht auf den 19. April 2025 tötete ein 45-jähriger Mann seine 43-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Espelkamp. Die Frau schlief, als der Täter sie mit einem Küchenmesser angriff und mindestens 32-mal auf sie einstach. Die massiven Stichverletzungen führten noch am Tatort zum Tod der Frau. Nach Überzeugung des Gerichts handelte der Mann aus Besitzdenken und weil er nicht akzeptieren konnte, dass seine Ehefrau ein selbstbestimmtes Leben führen wollte. Das Landgericht Bielefeld bewertete die Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen und bezeichnete sie als typischen Femizid.
Am 7. November 2025 wurde der Täter deshalb zu lebenslanger Haft verurteilt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Quellen: Zeit)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — Ende Okt. 2025 — Totschlag — Esslingen
Tatzeit: 24. Februar 2025
Tatort: gemeinsame Wohnung in Esslingen
Täter: Ehemann (73)
Opfer: Ehefrau (72)
Beziehung: verheiratet, langjährige Beziehung
Tat: zunächst körperliche Gewalt (Schläge und Tritte), anschließend Schnittverletzung am Hals mit einem Cuttermesser, Opfer verblutete an den Verletzungen
Motiv: eskalierter Familienkonflikt / Streit („Familienzwist“)
Prozessbeginn: 3. September 2025 (Landgericht Stuttgart)
Tag der Urteilsverkündung: Ende Oktober 2025
Urteil: 9 Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags
Urteilsbegründung: vorsätzliche Tötung im Rahmen eines eskalierten Konflikts, keine nachweisbaren Mordmerkmale, erhebliche Gewalt, aber Einordnung als Totschlag
Zusammenfassung:
Ein 73-jähriger Mann tötete am 24. Februar 2025 seine 72-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Esslingen. Der Tat ging ein eskalierter Streit voraus, bei dem es zunächst zu massiver körperlicher Gewalt kam. Anschließend fügte der Täter seiner Frau mit einem Cuttermesser eine tödliche Halsverletzung zu. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn Ende Oktober 2025 zu neun Jahren Haft wegen Totschlags. Das Gericht sah keine Mordmerkmale als nachweisbar an, wertete die Tat jedoch als vorsätzliche Tötung im Kontext eines familiären Konflikts. Entscheidend für das Strafmaß waren die erhebliche Gewaltanwendung sowie die Einordnung als eskalierte Beziehungstat ohne geplanten Mord.
(Quellen: SWR, SWR)
►►► 20.10.2025 — #Prozess — Versuchter #Femizid ? — Witten
Tatzeit / Tatort: 06.05.2025 — Witten – Bahnhofstraße
Täter: Mann, Ex-Partner (44)
Opfer: Frau, Ex-Partnerin (36)
Anklage: Mordversuch.
Ein 44-jähriger Mann aus Witten (Nordrhein-Westfalen) steht im Verdacht, seine Ex-Frau (36) im Schlaf mit einer Schere niedergestochen zu haben. Er gab an, er habe zuvor einen Albtraum gehabt, in dem sie ihn ausgelacht habe, und könne sich an die Tat nicht erinnern. Die gemeinsame achtjährige Tochter war Zeugin des Angriffs, alarmierte schreiend ihre Geschwister und die Nachbarn. Da sowohl der mutmaßliche Täter als auch das Opfer Gedächtnislücken angeben, gilt das Kind derzeit als wichtigste Zeugin im Verfahren.
Tatmotiv: Als mögliches Motiv gelten Eifersucht und übersteigertes Besitzdenken.
(Quellen: Radio Herne, WAZ)
►►► 19.10.2025 — Urteil — #Femizid ? — München
Tatzeit / Tatort: 20.02.2000 — München
Täter: Mann, Ehemann (57), Hayati Ö.
Opfer: Frau, Ehefrau (28), Seher Ö.
Urteil: Lebenslange Haft.
Tatmotiv: Sie wollte sich von ihm trennen.
Die Frau wurde 2000 erdrosselt in ihrer Wohnung aufgefunden worden. Der Mord sollte wie ein Suizid aussehen. Laut Anklage soll Hayati Ö. seine Ehefrau gequält haben. Die junge Mutter soll häufig misshandelt und als Art „Haussklavin“ behandelt worden sein. 1997 ging die junge Mutter mit drei der vier Kinder ins Frauenhaus. Sie hielt ihren Wohnort geheim, legte ihr Kopftuch ab, verliebte sich neu. Und wollte die Scheidung. Für Hayati Ö. offenbar eine Schande. Immer wieder soll er laut Staatsanwaltschaft Morddrohungen ausgesprochen haben. Die Frau hinterlässt vier Kinder.
(Quellen: Bild)
►►► 17.10.2025 — #Prozess — #Femizid ? — Fehmarn
Tatzeit / Tatort: 16.05.2025 — Fehmarn
Täter: Mann, Ehemann (61), Manfred S.
Opfer: Frau, Ehefrau (57), Irena Iwona S.
Anklage: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Ehefrau getötet zu haben. Dieser hat vor Gericht die Vorwürfe von sich gewiesen. Er behauptet, die Frau hätte sich selbst stranguliert.
Die Frau hinterlässt drei Kinder.
(Quellen: NDR, SHZ, RTL)
►►► 17.10.2025 — #Prozess — #Femizid ? — Varel
Tatzeit / Tatort: 12.05.2025 — Varel
Täter: Mann, Ehemann (38)
Opfer: Frau, Ehefrau (37), Laila A.
Anklage: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Ehefrau mit einem Auto absichtlicht überfahren zu haben. Die Frau hinterläßt sieben Kinder.
Das Urteil wird am 09.12.2025 erwartet.
(Quellen: NDR)
►►► ⬛️ 16.10.2025 — #Urteil — #Femizid — Berlin
Tatzeit / Tatort: 03.04.2025 – Berlin
Täter: Mann, Partner (60)
Opfer: Frau, Partnerin (56)
Urteil: 9 Jahre und 9 Monate Haft wegen Totschlags. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Das Berliner Landgericht sprach den 60-Jährigen des Totschlags schuldig. Er habe seine Partnerin mit einem etwa einen Meter langen Kantholz attackiert und immer wieder auf den Kopf gezielt. In der Beziehung soll es über Jahre hinweg immer wieder zu Gewalt gekommen sein. Die Frau habe mehrmals die Polizei alarmiert, hieß es weiter im Urteil. Im Juni 2024 soll der Mann seiner Lebensgefährtin heftig auf das rechte Auge geschlagen haben. Sie sei auf dem Auge erblindet.
(Quelle: Tagesspiegel)
►►► 09.10.2025 — #Prozess — #Femizid — Remseck-Neckargröningen
Tatzeit / Tatort: 20.03.2025 — Remseck
Täter: Mann, Ehemann (48)
Opfer: Frau, Ehefrau (48), Steffi D.
Anklage: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im März seine noch im Bett liegende Ehefrau durch Messerstiche getötet zu haben. — Angeklagter geständig.
Die Frau hinterlässt zwei Kinder.
Ein Urteil wird für Anfang Dezember 2025 erwartet.
(Quelle: Esslinger Zeitung, SWR)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 08.10.2025 — Totschlag — Groß-Bostel
Tatzeit: 2. Januar 2025
Tatort: Mehrfamilienhaus / Wohnung und Fahrstuhl in Hamburg-Groß Borstel
Täter: Ehemann (38)
Opfer: Ehefrau (38)
Beziehung: Ehepartner, gemeinsames Kind
Tat: zunächst körperlicher Angriff in der Wohnung (Faustschlag ins Gesicht → Nasenbruch), anschließend Würgen (vermutlich mit Gegenstand/Textil), Opfer kann fliehen ins Treppenhaus, Täter verfolgt sie in den Fahrstuhl, dort gezielte Attacke mit großem Küchenmesser (ca. 23 cm Klinge), mehrere Stiche in den Halsbereich (links und rechts), Opfer schwer blutend, fährt noch ein Stockwerk weiter, bricht im Hausflur zusammen und stirbt kurze Zeit später, Tat wird von Nachbarn durch Schreie bemerkt, Täter flieht zunächst mit dem gemeinsamen Kind
Motiv: laut Aussage des Täters: Konflikt um gemeinsames Kind / angebliche Gefährdung, Hintergrund: eskalierter Beziehungskonflikt
Prozessbeginn: 2025 (Landgericht Hamburg)
Urteil: 13 Jahren und 6 Monaten Haft wegen Totschlags
Urteilsverkündung: 08.10.2025
Urteilsbegründung: Mordmerkmal (z. B. Heimtücke) nicht nachweisbar, Tat als extreme, aber nicht planvoll nachweisbare Eskalation bewertet, kein nachvollziehbares klares Motiv festgestellt
Zusammenfassung:
Am 2. Januar 2025 griff ein 38-jähriger Mann in Hamburg-Groß Borstel seine gleichaltrige Ehefrau zunächst in der gemeinsamen Wohnung körperlich an und brach ihr durch einen Faustschlag die Nase. Anschließend würgte er sie, woraufhin die Frau ins Treppenhaus fliehen konnte.
Der Täter verfolgte sie jedoch und griff sie im Fahrstuhl mit einem großen Küchenmesser an, wobei er mehrfach gezielt in den Hals stach. Die schwer verletzte Frau konnte noch ein Stockwerk weiterfahren, brach dann aber im Flur zusammen und starb kurze Zeit später. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Mann im Oktober 2025 zu 13 Jahren und 6 Monaten Haft wegen Totschlags. In der Begründung sah das Gericht zwar eine extrem brutale Tat, konnte jedoch keine Mordmerkmale wie Heimtücke sicher feststellen, weshalb es nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes kam.
(Quellen: Sat1)
►►► 02.10.2025 — #Urteil — #Femizid — Dortmund
Tatzeit / Tatort: 16.01.2025 – Dortmund
Täter: Mann, Ex-Freund (33)
Opfer: Frau, Ex-Freundin (32)
Urteil: 10 Jahre Haft wegen Totschlags. Nach Überzeugung der Richter am Landgericht Dortmund gab es mehrere Tatmotive. Neben Eifersucht sollen auch Wut über den Verlust seines Arbeitsplatzes und psychische Probleme eine Rolle gespielt haben. Deshalb verurteilten sie den Mann wegen Totschlags und nicht wegen Mordes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Quelle: Radio912)
►►► 30.09.2025 — #Prozess — #Femizid
Tatzeit / Tatort: 17.04.2025 — Britz
Täter: Mann, Ex-Mann (44), Aziz M.
Opfer: Frau, Ex-Frau (37), Yalda H.
Anklage: Es kommt eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen in Betracht. „Fünf Stiche waren es – „davon vier in den vorderen Oberkörper und einer in den Rücken“, heißt es in der Anklage. Als die Frau zurückwich, habe M. nachgesetzt.
Tatmotiv: Eifersucht.
Hinweis: Für die verbliebenen vier Kinder wurde eine Gofundme-Seite eingerichtet.
(Quelle: Tagesspiegel)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 16.09.2025 — Mord — Bensheim
Tatzeit: 4. Dezember 2024, nachts.
Tatort: Wohnung der Ex-Frau in Bensheim, Kreis Bergstraße, Hessen.
Täter: Ex-Ehemann, Wahid H., 37 Jahre.
Opfer: Ex-Ehefrau, 34 Jahre, dreifache Mutter.
Beziehung: geschiedene Eheleute; gemeinsame Kinder.
Tat: Der Mann kam nachts zur Wohnung, angeblich um die Kinder zu sehen; in der Küche griff er seine Ex-Frau mit einem Messer an und schnitt ihr so tief die Kehle durch, dass laut Obduktion sogar das Rückenmark eingekerbt wurde. Die Tochter sah die Tat mit an.
Motiv: Besitzdenken, Emanzipation der Frau, Trennung/Scheidung; das Gericht sah niedrige Beweggründe.
Prozessbeginn: 22. August 2025 vor dem Landgericht Darmstadt.
Anklage: Mord.
Tag der Urteilsverkündung: 16. September 2025.
Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes; keine besondere Schwere der Schuld festgestellt; Urteil zunächst nicht rechtskräftig.
Urteilsbegründung: Das Gericht sah einen unbedingten Tötungswillen und niedrige Beweggründe: Der Täter habe nicht akzeptiert, dass seine Ex-Frau sich emanzipierte und ihm nicht mehr folgen wollte.
Zusammenfassung:
Am 4. Dezember 2024 kam Wahid H. nachts zur Wohnung seiner 34-jährigen Ex-Frau in Bensheim, angeblich um die gemeinsamen Kinder zu sehen.
In der Küche kam es zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf er mit einem Messer auf sie losging.
Nach den Feststellungen des Gerichts schnitt er ihr brutal die Kehle durch; der Schnitt war so tief, dass laut Obduktion das Rückenmark eingekerbt wurde.
Die gemeinsame Tochter wurde Augenzeugin der Tat und belastete ihren Vater später vor Gericht.
Das Landgericht Darmstadt sah als Motiv Besitzdenken und die fehlende Akzeptanz dafür, dass die Frau sich emanzipiert und die Ehe beendet hatte.
Am 16. September 2025 wurde Wahid H. wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft verurteilt; das Urteil war zunächst noch nicht rechtskräftig.
(Quellen: Hessenschau)
►►► 10.09.2025 — #Urteil Versuchter #Femizid
Tatzeit / Tatort: 12.01.2025 — Bitburg
Täter: Ehemann (30), getrennt lebend
Opfer: Ehefrau ()
Urteil: 8 Jahre Haft wegen versuchten Mordes. Das Gericht sprach in der Urteilsbegründung von Femizid. Der Mann habe mehrmals mit einem Küchenmesser auf seine Frau eingestochen und sie schwer verletzt.
(Quelle: SWR)
►►► 09.09.2025 — #Urteil #Femizid
Tatzeit / Tatort: 28.08.2024 — Berlin-Zehlendorf
Täter: Ehemann (50)
Opfer: Ehefrau (36), Norhan A.
Urteil: Lebenslange Haft wegen besonderer Schwere der Schuld. Das schließt eine Haftentlassung nach 15 Jahren aus.
Der Mann habe “absoluten Tötungswillen” gehabt und seine Frau in einer “öffentlichen Hinrichtung” getötet, so das Gericht. Dieser Gewalttat geht ein langes Martyrium voraus.
(Quelle: LTO, Tagesschau)
►►► 08.09.2025 — #Urteil — #Femizid
Tatzeit / Tatort: 25.06.2023 — Vechta
Täter: Mann (29)
Opfer: Frau (23)
Urteil: Wegen Mordes zu 13 Jahren Haft.
Der zur Tatzeit 29-Jährige hatte die ihm seit Jahren bekannte Frau mit 98 Messerstichen in seiner Wohnung getötet.
(Quelle: Stern)
►►► 03.09.2025 — #Prozess — #Femizid — #Esslingen
Tatzeit / Tatort: 24.02.2025 — Esslingen
Täter: Ehemann (72)
Opfer: Ehefrau (72)
Der tatverdächtige Ehemann (72) soll zuerst auf den Brustkorb und den Kopf seiner Ehefrau eingeschlagen und sie auch getreten haben. Danach soll er sie mit einem Messer so schwer im Halsbereich verletzt haben, dass sie daran verblutete.
(Quelle: SWR)
🔥⬛️ — URTEIL — 25.08.2025 — Femizid ? — Genthin
Tatzeit: 30.01.2025
Tatort: Genthin (Sachsen-Anhalt)
Täter / Name: Ex-Freund (28), Dominik S.
Opfer / Name: Ex-Freundin (20), Anna-Lena M.
Beziehung: ehemalige Partnerschaft (Ex-Freund)
Tat: gezieltes Auflauern vor der Wohnung, Tötung durch mehrere Messerstiche (u. a. lebenswichtige Organe), vorher bereits schwere Gewalt (Axtangriff, Würgen, Annäherungsverbot missachtet)
Motiv: Eifersucht, Besitzdenken, Trennung nicht akzeptiert, zusätzlich Verzweiflung und Beziehungskonflikt
Tag der Urteilsverkündung: 25.08.2025 (Landgericht Stendal)
Urteil: 13 Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags (kein Mord)
Urteilsbegründung: kein eindeutiges Mordmerkmal nachweisbar, Tat beruhte auf „Bündel von Motiven“ (Eifersucht, Verzweiflung etc.), volle Schuldfähigkeit festgestellt, hohes Strafmaß wegen Schwere der Tat.
Zusammenfassung:
Ein 28-jähriger Mann tötete am 30. Januar 2025 seine 20-jährige Ex-Freundin in ihrer Wohnung in Genthin durch mehrere Messerstiche.Der Täter hatte der Frau zuvor wiederholt aufgelauert und sie bereits Wochen vor der Tat massiv angegriffen, obwohl ein Annäherungsverbot bestand. Die Beziehung war geprägt von Eifersucht, Kontrolle und der Unfähigkeit des Täters, die Trennung zu akzeptieren. Das Landgericht Stendal verurteilte ihn am 25. August 2025 zu 13 Jahren Haft wegen Totschlags. Das Gericht sah keine Mordmerkmale als eindeutig erfüllt an, bewertete die Tat jedoch aufgrund eines Bündels von Motiven und ihrer Schwere als besonders schwerwiegend.
(Quelle: meetingpoint)
► 25.07.2025 — #Urteil — #Femizid
Tatzeit / Tatort: 04.11.2024 — Dortmund
Täter: Mann (33), Azem D.
Opfer: Frau (30), Sara D.
Urteil: Lebenslange Haft wegen Mordes.
Der Angeklagte hatte laut Gericht mit „absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt. Die Kammer stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Auch bei günstiger Prognose ist damit keine Haftentlassung nach 15 Jahren möglich.
Tatmotiv: Sie hatte sich von ihm getrennt, nachdem er sie über Jahre hinweg misshandelt hatte.
(Quellen: Nordstadtblogger)
► 25.07.2025 — #Urteil — #Femizid — #Nürtingen
Tatzeit / Tatort: 19./20.10.2024 — Nürtingen
Täter: Mann, Schüler (-)
Opfer: Frau, Lehrerin (-)
Urteil: 10 Jahre Haft wegen Totschlag.
Der Tatverdächtige (-) soll seine Lehrerin erwürgt und ihre leiche anschließend in den Neckar geworfen haben.
Motiv?: „Eifersucht. Rückständiges Weltbild. Der Mann sei gemäß Zeugenaussagen nicht zufrieden mit dem Lebensstil der Frau gewesen. Es habe ihm unter anderem missfallen, dass sie geraucht und sich mit anderen Männern unterhalten habe.“
(Quelle: Esslinger Zeitung)
► 22.07.2025 — #Urteil — #Femizid — Coesfeld
Tatzeit / Tatort: 04.11.2024 — Coesfeld
Täter: Mann, Ehemann (39), Ibrahim K.
Opfer: Frau, Ehefrau (31), Sara L.
Tatmotiv: Eifersucht.
Urteil: Lebenslange Haft wegen Mord.
Der 39-jährige Coesfelder kam nach Zeugenaussagen mit der Trennung und dem neuen Lebensentwurf seiner Frau nicht zurecht. Das Opfer hatte laut Zeugen schon lange in Angst vor dem mutmaßlichen Täter gelebt – auch in ihrer eigenen Wohnung mit den beiden gemeinsamen Kindern. In dieser Wohnung hat der 39-Jährige dem Opfer dann aufgelauert. Mit einem Kleidungsstück erwürgte er die Frau nach einem Kampf.
Die Frau hinterlässt zwei Kinder.
(Quellen: WDR)
► 03.07.2025 — #Urteil #Femizid #Pommelsbrumm
Tatzeit / Tatort: 27.09.2024 — Pommelsbrunn
Täter: Mann (51)
Opfer: Frau (49)
Urteil: Lebenslange Haft wegen Mord.
Tatmotiv: Eifersucht. Den Ermittlungen zufolge hatte das Paar bereits über einen längeren Zeitraum Beziehungsprobleme. Im Juli 2024 soll die zum Tatzeitpunkt 49-jährige Frau ihren Mann aus dem gemeinsamen Haus verwiesen und so die Trennung vollzogen haben. Bereits ein Jahr zuvor habe der Ehemann damit begonnen, seine Frau mit im Schlafzimmer versteckten Videokameras und durch einen GPS-Tracker an ihrem Auto zu überwachen.
(Quellen: BR24)
► 19.03.2025 — #Prozess — #Femizid ? — #Frankfurt
Tatzeit: 11.04.2024 (bzw. 11.02.2024)
Täter: Mann/Partner (66)
Opfer: Frau/Partnerin (65)
Der Tatverdächtige Mann (66) soll seine Partnerin (65) zu Tode gewürgt und zwei Monate in Wolldecken aufgebahrt haben. Er soll den Tod vertuscht haben. Die Tochter wurde skeptisch und alamierte die Polizei. Er ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Exhibitionismus.
Urteilsverkündung: Mai 2025
(Quelle: FFH)
► 28.04.2025 — #Urteil – #Femizid ? – Künzelsau
Tatzeit / Tatort: 13.09.2024, gemeinsame Wohnung in Künzelsau (Baden-Württemberg)
Täter: Ehemann (61)
Opfer: Ehefrau (50), getötet
Beziehung: verheiratet, konflikthafte Ehe mit Eifersuchtsproblemen
Tat: mindestens 15 Messerstiche mit Küchenmesser, tödliche Verletzungen (u. a. Herz und Lunge)
Motiv: Eifersucht und Streit über mutmaßliche Untreue / Affären der Ehefrau
Tag der Urteilsverkündung: 28. April 2025
Urteil: 11 Jahre Haft wegen Totschlags (nicht Mord)
Urteilsbegründung: Gericht sah Totschlag als erwiesen, jedoch keine Mordmerkmale. Auslöser war eskalierter Eifersuchtskonflikt, weder verminderte Schuldfähigkeit noch minderschwerer Fall anerkannt.
Zusammenfassung: Ein 61-jähriger Mann tötete im September 2024 seine 50-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Künzelsau mit zahlreichen Messerstichen. Die Beziehung war von Konflikten geprägt, insbesondere wegen mutmaßlicher Untreue der Frau. Aus Eifersucht eskalierte ein Streit, woraufhin der Täter mit großer Gewalt auf seine Ehefrau einstach. Das Landgericht Heilbronn verurteilte ihn am 28. April 2025 zu elf Jahren Haft wegen Totschlags, obwohl ursprünglich Mord angeklagt war. Das Gericht sah keine Mordmerkmale, bewertete die Tat jedoch als schwerwiegend und lehnte sowohl eine verminderte Schuldfähigkeit als auch einen minderschweren Fall ab.
(Quellen: Stern)
► 13.03.2025 – #Prozess — #Femizid — #Berlin-Marzahn – Ludwig-Renn-Straße
Tattag: 31.10.2024
Täter: Mann/Partner (36)
1.Opfer: Frau/Partnerin (31)
2.Opfer: Mädchen/Tochter (5)
3.Opfer: Mädchen/Tochter (5)
Der Tatverdächtige soll seine Partnerin und die beiden Töchter mit Messer und Armbrust getötet haben. Rund drei Monate nach der Tat in Berlin-Marzahn hat die Staatsanwaltschaft
Anklage wegen Mordes gegen den Mann erhoben. Der Tatverdächtige soll der 31-jährigen Frau sowie seinen fünf und sechs Jahre alten Töchtern „über das für die Tötung erforderliche Maß hinaus aus gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung bewusst Schmerzen und Qualen bereitet haben“, so der Vorwurf. Prozessbeginn: 13.03.2025
(Quelle: rbb)
► 13.03.2025 – #Urteil #Femizid #Rüdersdorf
Tattag: Mai 2024
Urteil: Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das schließt normalerweise eine Haftentlassung nach 15 Jahren aus.
Tatmotiv: Weil er die Trennung nicht hinnehmen wollte.
Täter: Mann/Ehemann (55)
Opfer: Frau/Ehefrau (50)
Der Mann wollte die Frau bestrafen. Er vergewaltigte sie und hat sie mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen.
(Quelle: maz)
► 19.09.2024 – #Urteil — #Femizid — #Hamburg
Urteil: 11 Jahre und 9 Monate Haft, wegen Totschlag.
Täter: Mann
Opfer: Frau/Geliebte (28)
Tattag: 2013
Die Frau wurde, gewürgt, erdosselt und mit einer 60kg schweren Metallplatte versenkt.
(Quellen: sat1)
► 19.09.2024 – #Hamburg #Femizid – #Urteil
Urteil: 11 Jahre und 9 Monate Haft, wegen Totschlag.
Täter: Mann (45)
Opfer: Frau/Geliebte (28)
Tattag: 2013
Die Frau wurde, gewürgt, erdosselt und mit einer 60kg schweren Metallplatte versenkt.
(Quellen: sat1)
► 13.09.2024 – #Gummersbach #Körperverletzung – #Urteil
Urteil: 10 Jahre
Täter: Mann/Ex-Partner (43)
Opfer: Frau/Expartnerin (41)
Tattag: 9.2.2024
Der Täter hat seiner ehemaligen Freundin an ihrer Wohnung aufgelauert, sie niedergeschlagen und mit der konzentrierter Schwefelsäure übergossen. Die 41-Jährige erlitt hierbei schwerste Verätzungen zweiten und dritten Grades an Kopf, Händen und Armen. Ihre rechte Ohrmuschel hat sie verloren. Zuvor hat er ihr bereits in einem Internet-Chat Gewalt angedroht. Darin habe er angekündigt: „Er selbst oder von ihm beauftragte Personen, würden die Geschädigte aufsuchen, sie mit Messern verletzten und mit Säure übergießen oder sogar töten“, sagte die Staatsanwältin. Nach Monaten setzte der Täter seine Drohungen um.
Motiv: Rache für Trennung. Er wollte, dass sie für andere Partner unattraktiv wird.
(Quellen: ksta)
► 21.08.2024 – #Scheeßel #StellvertreterFemizid – #Prozess
Urteil: 11 Jahre Gefängnis, wegen Mordes und Körperverletzung
Täter: Mann, ExPartner (32), Florian G.
1. Opfer: Frau (55), Mutter des neuen Partners seiner ExPartnerin
2. Opfer: Mann (30), neuer Partner seiner ExPartnerin
3. Opfer: Frau (33) – Freundin seiner Frau, Stephanie K.
4. Opfer: Kind (3) – Tochter der Freundin
Tattag: 11.03.2024
Tatmotiv: Rache
Der wegen vierfachen Mordes verdächtigte Bundeswehrsoldat soll zuvor eine Gefährderansprache der Polizei erhalten haben. Die getrennt lebende Ehefrau hatte ihn wohl angezeigt. Im März zieht der Elitesoldat Florian G. los, um ein Blutbad anzurichten. Er dringt in die Häuser von Menschen aus dem Umfeld seiner Noch-Ehefrau ein und erschießt sie mit einem Gewehr. So sieht es zumindest die Staatsanwaltschaft.
Wenn gekränkte Männer Frauen töten, geht dem oft ein patriarchalisches Weltbild voraus, aus dem Männer Besitzansprüche an Frauen ableiten. Fast jeden zweiten Tag wird in Deutschland eine Frau aus diesen Gründen getötet – diese als Femizide bezeichneten Taten sind ein weltweites Problem. Wenn der Täter seine ehemalige Partnerin am Leben lässt, um sie durch die Tötung von ihr nahe stehenden Personen zu bestrafen, spricht man auch von einem Stellvertreter-Femizid.
(Quellen: Kreiszeitung, TAZ)
► 15.08.2024 – #St. Leonrod #Femizid – #Urteil
Urteil: 11 Jahre Gefängnis, wegen Mordes und Körperverletzung
Täter: Mann/Ex-Freund(17), Adrian K.
Opfer: Frau/Ex-Freundin (18), Lilli
Tattag: 25.01.2024
Tatmotiv: Trennung
Der 18-Jährige hatte die Bluttat eingeräumt, seine Ex-Freundin an der gemeinsamen Schule, dem Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot, getötet zu haben. Revision eingelegt. BGH muss Urteil prüfen.
(Quellen: Mannheim24)
► 15.08.2024 – #Duisburg #Femizid – #Prozess
Täter: Ehemann (49)
Opfer: Ehefrau (41)
Tattag: 16.02.2024
Tatmotiv: Trennung
Ein Mann aus Damme hat gestanden, seine Frau am mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Seit Donnerstag steht er vor dem Oldenburger Landgericht. Laut Anklage wollte er sie für eine Trennung bestrafen.
► 07.08.2024 – #Siegen #Femizid #Urteil
Urteil: Lebenslänglich
Täter: Mann/Ex-Lebensgefährte (23), Omar A.
Opfer: Frau/Ex-Lebensgefährtin (23), Carina
Tattag: 13.08.2023
Tatmotiv: Streit war bei dem ehemaligen Paar an der Tagesordnung. Ein Mord aus Heimtücke, so werten die Richter die Tat, weil er der 23-Jährigen das Messer von hinten mehrfach in den Hals stieße.
(Quellen: WDR)
► 01.08.2024 – #Bad Fallingbostel #Femizid #Urteil
Urteil: 10,5 Jahre wegen Totschlags
Täter: Mann/Ex-Partner (36), getrennt lebend
Opfer: Frau/Ex-Partnerin (24), getrennt lebend
Tattag: 10.08.2022
Tatmotiv: Er fühle sich gedemütigt.
Meine Notiz: Perfide. Da er ihr schon mehrfach mit den Tod gedroht hat, sei nicht von Heimtücke auszugehen.
(Quellen: NDR)
► 18.07.2024 – #Zweibrücken #Femizid – #Prozess
Täter: Mann/Ehemann (35)
Opfer: Frau/Ehefrau (33)
Tattag: 04.12.2024
Tatmotiv: Eifersucht
Laut Anklage soll er erfahren haben, dass ihn seine Ehefrau mit einem anderen Mann betrügt. Er soll sie gezielt von hinten mit einem Gegenstand heftig auf den Kopf geschlagen haben. Der Angeklagte sei in Untersuchungshaft verstorben. Offenbar hat er sich in seiner Zelle selbst umgebracht.
(Quelle: SWR)
🔥🔥🔥 🔴 — URTEIL — 14.06.2024 — Anstiftung bzw. versuchter Mord — Delmenhorst
Tatzeit: 10. Februar 2023, ca. 16:02 Uhr.
Tatort: Delmenhorst, vor dem Büro/Jugendamtstermin zur begleiteten Kinderübergabe.
Täter: Ex-Mann/Vater der Kinder als Drahtzieher, damals 35 bzw. beim Urteil 37 Jahre; bester Freund als Schütze, 42 Jahre; Namen im Urteil anonymisiert.
Opfer: Ex-Frau des Drahtziehers, damals 35 Jahre.
Beziehung: getrennte/geschiedene Eheleute; drei gemeinsame Kinder.
Tat: Der Ex-Mann ließ seine Ex-Frau bei der Übergabe der Kinder erschießen; der beauftragte Freund lauerte ihr maskiert mit dem Fahrrad auf, klopfte an die Autoscheibe und schoss aus nächster Nähe durch das Fenster in Richtung ihres Kopfes. Die Kugel traf sie im Gesicht; sie überlebte nur durch glücklichen Zufall.
Motiv: Eifersucht, Kränkung und fehlende Akzeptanz der Trennung; das Gericht stellte fest, dass der Mann nicht akzeptierte, dass seine Ex-Frau ein eigenständiges Leben ohne ihn führen wollte.
Prozessbeginn: 25. August 2023 vor dem Landgericht Oldenburg.
Anklage: versuchter Mord bzw. Anstiftung zum versuchten Mord, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Tag der Urteilsverkündung: 14. Juni 2024.
Urteil: Beide Männer wurden zu jeweils 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; der Schütze wegen versuchten Mordes, der Ex-Mann wegen Anstiftung zum versuchten Mord.
Urteilsbegründung: Das Gericht sah eine geplante Tötung durch gezielten Kopfschuss im Überraschungsmoment, heimtückisch begangen und mit erheblicher krimineller Energie; strafschärfend wertete es unter anderem die Tat vor den drei Kindern.
Zusammenfassung:
Am 10. Februar 2023 brachte die 35-jährige Frau ihre drei Kinder zu einem begleiteten Umgangstermin mit dem Vater in Delmenhorst.
Während der Ex-Mann im Büro wartete, lauerte sein bester Freund der Frau nach dem Tatplan maskiert mit dem Fahrrad vor dem Gebäude auf.
Als die Frau im Auto saß und sich nach einem Klopfen an der Scheibe umdrehte, schoss der Täter aus nächster Nähe durch das Fenster in Richtung ihres Kopfes.
Die Kugel traf sie im Gesicht, verletzte Wange, Kieferhöhle, Mund- und Augenbereich schwer; sie musste notoperiert werden und überlebte nach Einschätzung des Gerichts nur durch glücklichen Zufall.
Die drei Kinder im Alter von damals acht, zehn und zwölf Jahren mussten den Anschlag auf ihre Mutter miterleben.
Das Landgericht Oldenburg verurteilte den Schützen und den Ex-Mann als Drahtzieher am 14. Juni 2024 wegen versuchten Mordes beziehungsweise Anstiftung dazu zu jeweils 14 Jahren Haft.
(Quellen: butenundbinnen)
► 27.05.2024 – #Frankfurt #Femizid – #Prozess
Täter: Mann/Bekannter (17)
Opfer: Frau/Bekannte (28)
Tattag: 14.10.2023
Tatmotiv: Kränkung. Der 17-Jährige soll Schwierigkeiten beim Geschlechtsverkehr gehabt haben und von der Frau ausgelacht worden sein.
Strafmaß: Im Jugendstrafrecht liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren.
(Quellen: Hessenschau)
► 29.02.2024 – #Duisburg #Femizid – #Prozess #Tatmotiv: Trennung, Eifersucht. Nach Erkenntnissen der Ermittler lenkte ein Mann (26) am 1. Oktober 2023 mit Absicht seinen Wagen auf seine Frau und sein 17 Monate altes Kind. Danach kniete er sich auf seine Frau, schlug und trat auf ihren Kopf ein. Das Schuhprofil soll deutlich im Gesicht der 19-Jährigen zu sehen gewesen sein. Der kleine Junge erlitt schwere Lungenverletzungen, das Leben der Frau war nicht mehr zu retten. Aus dem Umfeld war zu hören, dass die 19-Jährige sich von dem Vater ihres Kindes trennen wollte. Sie wohnten offenbar zum Tatzeitpunkt nicht zusammen. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass die Eifersucht auch der Motor für den Gewaltexzess war. „Ihr Mann wollte nicht, dass seine Frau ein Leben ohne ihn führt“. (Quelle)
► 26.02.2024 – #Stuttgart #Femizid – #Prozess #Tatmotiv: Trennung, Habgier. Weil er fürchtete, Unterhalt zahlen zu müssen, tötete ein 40-Jähriger Mann seine Ex-Partnerin (32) mit 22 Messerstichen. (Quelle)
► 26.02.2024 – #Kirchdorf #Femizid – #Urteil: 11 Jahre Haft. #Trennungstötung #Tatmotiv: Trennung. Weil er seine Ehefrau getötet hat, ist ein Mann am Landgericht Landshut zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Das Gericht sah es in seinem Urteil am Montag als erwiesen an, dass der 46-Jährige seine Frau im April 2023 in Kirchdorf am Inn (Landkreis Rottal-Inn) mit mehreren Messerstichen tötete. Grund dafür sei gewesen, dass die 43-Jährige sich endgültig von ihm habe trennen wollen. (Quelle)
► 22.02.2024 – #Dresden #Femizid – #Urteil: 13 Jahre Haft. #Trennungstötung #Tatmotiv: Trennung. Im Oktober 2022 hat ein 31-Jähriger Mann seine ehemalige Partnerin mit mehreren Messerstichen getötet. Der Frauenrat spricht von Femizid. (Quelle)
► 21.02.2024 – #Offenbach #Femizid #Prozess. Anklage: #Mord. #Tatmotiv: Er wollte sie für sich allein haben. Ein 45-Jähriger Mann soll im Oktober 2022 eine Frau, getötet und in seinem Schlafzimmer eingemauert haben. (Quelle)
► 20.2.2024 – Detmold – Urteil: 6,5 Jahre Haft – Versuchter #Femizid – Tatmotiv: Trennung. Ein 48-jähriger Mann aus Lemgo muss wegen eines versuchten Femizids sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Detmold sah es als erwiesen an, dass er seine Ehefrau aus Wut wegen der anstehenden Scheidung ermorden wollte. Immer wieder soll der Mann seine Frau geschlagen haben. Vor dreieinhalb Jahren trennte sich die 42-Jährige von ihm. Sie erwirkte vor Gericht ein Annäherungsverbot. Nach Aussage von Zeugen soll er gedroht haben, sie umzubringen. (Quelle)
► 19.02.2024 – Aachen – #Femizid – Prozessbeginn – Anklage: Mord – Tatmotiv: Trennung. Ein 42-Jähriger Mann soll im Oktober 2016 seine Frau, die sich von ihm trennen wollte, erwürgt haben. (Quelle)
►16.2.2024 – Steinhagen – Prozess – #Femizid – Tatmotiv: Trennung. Ein 73-jähriger Mann hat am 5. Juli 2023 seine Frau (68) gefesselt, erdrosselt und im Wald verscharrt. Nun wird ihm der Prozess gemacht. (Quelle)
►30.1.2024 – Konstanz – Urteil – 8,5 Jahre Haft – Totschlag – #Femizid #Stalking – Tatmotiv: Trennung. Ein 43-Jähriger Mann stalkte seine Ex-Freundin (21) mit einem GPS-Sender und soll sie letztlich am 19. Februar 2023 umgebracht haben. Die Leiche ist bis heute verschwunden. „Bei der Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter von einem ambivalenten Verhalten der 21-Jährigen, sie habe keinen klaren Cut nach dem Ende der Beziehung gemacht. „ (Quelle)
► 30.1.2024 – Bremen – Urteil – 11 Jahre – Totschlag – #Femizid – Tatmotiv: Eifersucht. Ein 44-jähriger Mann hat am 9. Mai 2023 im Bremer Viertel eine gleichaltrige Frau geschlagen und erwürgt. Die Staatsanwaltschaft geht vom Eifersucht als Motiv aus. (Quelle)
► 29.1.2024 – Klötze – Urteil – Lebenslänglich – Mord – #Femizid. – Für den heimtückischen Mord an seiner Freundin muss ein 43-Jähriger lebenslang in Haft. Er stach am 4. März 2023 in Klötze 32 Mal auf die Frau ein und legte ihre Leiche auf einer Mülldeponie ab, bevor er sie verbrannte. (Quelle)
► 26.1.2024 – Regensburg – Prozess – Versuchter Mord – #Femizid. – Tatmotiv: Sie wollte sich von ihm trennen. Vor dem Landgericht Regensburg muss sich ein Mann wegen versuchten Mordes an seiner Frau verantworten. Der 33-Jährige soll die Mutter von zwei gemeinsamen kleinen Kindern mit heißem Öl überschüttet haben. Das Paar lebte bereits getrennt. Die Frau wollte dem Vernehmen nach die Scheidung. Die Ermittler gingen davon aus, dass der Mann mit der Tat Rache an der Frau wegen des Scheidungsverfahrens nehmen wollte. (Quelle)
„Er wollte alleiniges Besitzrecht ausüben.“ (Quelle)
► 25.1.2024 – Au bei Freiburg – Urteil – Lebenslänglich wegen Mordes – #Femizid. – Tatmotiv: Sie wollte sich von ihm trennen. Der 47-jährige Mann hat seine Partnerin (46), die sich von ihm trennen wollte, am 11. Juni 2023 in der gemeinsamen Wohnung mit mehreren Messerstichen getötet. (Quelle)
► 25.1.2024 – Recklinghausen – Urteil – 8,5 Jahre Haft wegen Mordes – Tatmotiv: Schulden. Ein 17-Jähriger Mann hat am 22. Mai 2023 auf dem Schulhof der Marienschule Recklinghausen eine Frau (19) erstickt oder erdrosselt, um seine Schulden – 200 Euro – nicht zurückzahlen zu müssen. (Quelle)
► 24.1.2024 – Bensheim – Urteil – 10 Jahre Haft wegen Mordes – #Femizid. – Tatmotiv: Er tötet zur Befriedigung seines Sexualtriebs. Laut Urteil würgte der Mann sein Opfer beim Sex zuerst mit den Händen, dann strangulierte er die Frau mit einem Handykabel. Daran sei die 44-Jährige erstickt. Ein 30-jähriger Mann wird beschuldigt, am 31. März 2023 in Bensheim eine Frau beim Sex mit einem Handykabel stranguliert zu haben. (Quelle)
► 18.1.2024 – Kiel – Urteil – 11 Jahre Haft – #Femizid. – Tatmotiv: Tatmotiv ist laut Gericht, dass sich die Frau nach deutschem Recht scheiden ließ, was der Angeklagte nicht akzeptiert hat. Ein 60-jähriger Mann, ein in Syrien geborener Deutscher, wird beschuldigt, am 1. Februar 2023 in Rendsburg seine Ex-Frau (42) mit 54 Messerstichen getötet zu haben. Seit mehreren Jahren habe es Unstimmigkeiten in der Ehe gegeben, auch Drohungen des Angeklagten. (Quelle)
► 18.1.2024 – Oldenburg – Urteil – 10 Jahre Haft – #Femizid. – Tatmotiv: Der Angeklagte wollte seine Ex bestrafen, weil sie sich von ihm trennen wollte. Ein 30-jähriger Mann wird beschuldigt, am 25. Juni 2023 in Vechta seine Partnerin (23) mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Auf dem Körper der Frau wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft mindestens 98 Stiche und Schnittverletzungen gezählt. Wegen Alkoholkonsums zum Tatzeitpunkt war der Täter nur vermindert schuldfähig. (Quelle)
► 17.1.2024 – Ehingen – Prozess – Mord-Anklage. #Femizid. – Tatmotiv: die Frau hat sich von ihm getrennt. Aus Verärgerung darüber habe dieser ein Messer aus seinem Zimmer geholt und sein Opfer völlig unvorhersehbar und überraschend attackiert. Ein 55-jähriger Mann wird beschuldigt, am 3. August 2023 seine ehemalige Partnerin (42) mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Er habe der Frau zahlreiche Stichverletzungen zugefügt, an welchen diese aufgrund des starken Blutverlusts an Ort und Stelle dann verstarb. Rechtlich würdigt die Anklagebehörde das Verhalten des Angeschuldigten als heimtückischen Mord. (Quelle)
► 15.1.2024 – Oranienburg – Urteil – Lebenslange Freiheitsstrafe – #Femizid. – Tatmotiv: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die Frau getötet hatte, um die Beziehung auf diese Weise zu beenden. Eine Frau wurde im Juli 2021 in einem Brandenburger Wehrmachtsbunker getötet. Jetzt wurde der Ex-Freund wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. (Quelle)
► 12.1.2024 – Rendsburg – Prozess – #Femizid. – Tatmotiv: Er soll die Scheidung nicht verkraftet haben. Die 42-jährige Thurayya A. wurde am 1.2.2023 mit 54 Messerstichen getötet. Angeklagt ist ihr 60-jähriger Ex-Ehemann.Die Staatsanwaltschaft fordert 13 Jahre Haft wegen Totschlags, die Verteidigung fordert Freispruch. (Quelle)
► 12.1.2024 – Philippsburg – URTEIL– #Femizid – Ein 36-jähriger Mann wird zu 12 Jahren Gefängisstrafe wegen Totschlags verurteilt. Er wird beschuldigt, am 18.3.2023 seine Ehefrau (36) mit 26 Messerstichen getötet zu haben. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sahen die Richter allerdings kein Mordmerkmal. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Messerattacke die Folge eines Streits gewesen sei, so das Gericht. (Quelle)
► 10.1.2024 – Schulzendorf – Prozess – #Femizid. – Ein Mann muss sich wegen Totschlags am 2. August 2023 an seiner Ehefrau vor Gericht verantworten. Als sie sich stritten hatte er „zufällig“ ein Küchenmesser dabei, mit dem er mindestens 12 mal auf seine Frau eingestochen haben soll. Ihm drohen bei einer Verurteilung mindestens 5 Jahre Haft. (Quelle)
► 9.1.2024 – Kirchdorf am Inn – Prozess – #Femizid – Ein 45-jähriger Mann wird beschuldigt, am 6. April 2023 seine Ehefrau (43) getötet zu haben. Konkret wirft ihm die Staatsanwaltschaft Totschlag vor. Er soll seine Frau mit einem Messer erstochen haben. Vor den tödlichen Stichen soll es zwischen dem Ehepaar Streit im gemeinsam bewohnten Haus in Kirchdorf am Inn gegeben haben. Vermutlich wollte sie sich von ihrem Mann trennen. (Quelle)
► 9.1.2024 – Nürnberg – Prozess – #Femizid – Seit 9. Dezember 2022 wird die damals hochschwangere 39-jährige Alexandra R. vermisst. Gegen zwei Männer, ihren früheren Lebensgefährten (50) und dessen Geschäfstpartner, wurde nun Anklage wegen mutmaßlichen Mordes erhoben. (Quelle)
► 8.1.2024 – Kaiserslautern – Prozess – #Femizid. – Ein 47-jähriger Mann wird beschuldigt, am 4.8.2023 seine 80-jährige Vermieterin mit 75 Stichen getötet und mit einer Säge zerstückelt zu haben. (Quelle)
► 8.1.2024 – Hamburg-Borgfelde – Prozess – Schwere Körperverletzung – Ein Mann (30) muss sich vor Gericht wegen schwerer Körperverletzung verantworten, weil er am 3. August 2023 eine Frau (33) mit einer Glasscherbe bedroht und verletzt haben soll, nachdem sie den Geschlechtsverkehr mit ihm abgelehnt hatte. (Quelle)
► 05.01.2024 – [Berlin-Neukölln] – Versuchter Femizid. Ein 31-jähriger Mann muss sich vor Gericht wegen versuchten Mordes an seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau verantworten. Bashir A. soll versucht haben, seine Ex-Frau (30) zu vergewaltigen und zu ermorden – weil er die Trennung nicht akzeptierte. (Quelle)
► 5.1.2024 – Dillingen-Pachten – Prozess – #Femizid. – Ein 35-jähriger Mann muss sich dafür verantworten, seine Mutter (67) am 21. Juni 2023 mit einem gezielten Stich ins Herz getötet haben. (Quelle)
► 4.1.2024 – Lichtenfels – Prozess – #Mord – Ein 18-jähriger Mann muss sich vor Gericht wegen Mordverdachts verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 10. März 2023 die 50-jährige Beatrix G. getötet zu haben. (Quelle)
► 1.1.2024 – Bensheim – Prozess – #Femizid. – Ein 31-jähriger Mann muss sich vor Gericht verantworten, im März 2023 eine Bekannte beim Sex mit einem Handyladekabel stranguliert zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht nicht von einem Unfall oder Unglück aus, sondern von Mord, weil der Mann mit der Strangulation seinen Sexualtrieb habe befriedigen wollen. Der Angeklagte schweigt bisher. (Quelle)
► 27.12.2023 – Potsdam – Prozess – #Femizid. – Am 10. Mai 2023 wurde die Lehrerin Carolin G. (40) in ihrem Auto auf der A9 erschossen. Angeklagt sind nun wegen gemeinschaftliches Mordes ihr ehemaliger Lebensgefährte (42) und ein weiterer gleichaltriger Mann. Prozessbeginn ist 15. Januar 2024. (Quelle)
► 12.12.2023 – Vechta – Prozess – #Femizid. – Nach Angaben des Landgerichts steht der 30-jährige Angeklagte im Verdacht, am 26. Juni 2023 mit einem Messer 98 mal auf seine Ex-Freundin (23) eingestochen zu haben, weil diese die Beziehung endgültig habe beenden wollen. (Quelle)
► 7.12.2023 – München – Revisionsverfahren – Im August 2015 starb eine Frau an einer Schussverletzung. Der Fall wurde zunächst als Suizid behandelt. Doch nun ging der Fall in Revision. Zu Beginn des Revisionsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, dass S. seine Ehefrau, von der er im August 2015 bereits getrennt lebte, aus Eifersucht während eines einvernehmlichen Sex-Spiels erschossen habe. Die beiden hätten in ihrem früheren gemeinsamen Münchner Schlafzimmer gerade Geschlechtsverkehr gehabt, als S. der Frau seine Pistole an die Schläfe gehalten habe, um diese „Machtposition“ zu genießen. Laut der Staatsanwaltschaft soll S., der mit seiner Ehefrau 17 Jahre verheiratet war, in der Beziehung eifersüchtig und kontrollierend aufgetreten sein. Letztlich soll er die Mutter seiner fünf Kinder umgebracht haben, weil sie sich nach ihrer Trennung mit anderen Männern getroffen hatte. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Mordes erhoben. (Quelle)
► 6.12.2023 – Viersen – Urteil – Lebenslänglich – Mord – Neun Mal schlug ein 75-Jähriger Mann am 31.5.2023 mit einem Hammer auf seine schlafende Frau (73) ein und tötete sie. Er wurde nun zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. (Quelle)
► 28.11.2023 – Bonndorf – Urteil – 14 Jahre Haft – Mord – #Femizid – „Urteil im Bonnhofer Femizidprozess“. Ein 50-jähriger Mann wird zu 14 Jahren Haft verurteilt. Seine Tat sei geprägt von eigensüchtigem Besitzdenken und eifersüchtigem Hass. Er hat im Juni 2023 seine Frau erstochen. Die Ehe war laut Zeugenaussagen geprägt von Bedrohungen und Handgreiflichkeiten. Im März trennte sich die Frau von ihrem Mann. Aus Angst hatte sie kurz vor der Tat bei Gericht ein Kontaktverbot gegen ihn beantragt. Der Mann habe die Frau als seinen Besitz betrachtet und die Trennung nicht akzeptieren wollen. (Quelle)
► 22.11.2023 – Garmisch-Partenkirchen – Urteil – Lebenslänglich – Mord – #Femizid. – Ein 29-jähriger Mann hat es nicht ertragen, dass seine Annährungsversuche abgewiesen wurde. Das Gericht sah es als erwiesen, dass er die 21-jährige Alina im Oktober 2022 heimtückisch mit einem Beil erschlagen hat. (Quelle)
► 18.11.2023 – Solingen – URTEIL – 12 Jahre Haft – TOTSCHLAG – #Femizid. – Ein 64-jähriger Solinger wurde wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Am Sonntag wurde er tot in einem Haftraum aufgefunden. Ihm wurde vorgeworfen, seine seine Ex-Partnerin Iwona O. am 22.9.2021 getötet und die Leiche später in einem Schifffahrtskanal in Roermond versenkt zu haben. (Quelle)
► 21.11.2023 – Herten – Prozess – Dreifacher #Femizid. – Ein Mann steht unter dringendem Verdacht, im Juni 2023 seine Frau und seine beiden Töchter (5 und 7) getötet zu haben. Als Motiv nannte er „Beziehungsschwierigkeiten. Der Anklage zufolge räumte der 36-Jährige in den Vernehmungen ein, dass seine Frau sich von ihm trennen und in die Türkei fliegen wollte. Er soll seine Familie im Glauben gelassen haben, dass er sie am nächsten Tag zum Flughafen bringen und deshalb in der Wohnung bleiben wolle. Erst soll er seine Frau erstickt haben und dann die beiden Töchter einzeln in das Schlafzimmer gerufen haben. Beide wehrlosen Kinder soll er dann auf dem Bett mit einem Kissen erstickt haben. (Quelle)
► 10.11.2023 – Reichenbach – Prozess – In Zwickau steht ein Mann wegen einer Sex-Attacke auf eine 93 Jahre alte Rentnerin vor Gericht. Die Seniorin wurde bei dem Überfall am 14.2.2023 schwer misshandelt und starb später an ihren Verletzungen. (Quelle)
► 27.10.2023 – Hannover – URTEIL – 8 Jahre Haft – #Femizidversuch. Ein 64-jähriger Mann hat seine ehemalige Partnerin mit einem Grillanzünder übergossen und angezündet. (Quelle)
► 26.10.2023 – Hof – Urteil – 11 Jahre Haft – Mord – Ein 21-Jähriger Mann tötete am 5.3.2023 in Thiersheim seine Mutter (54), um die Impfung seines Bruders zu verhindern. Laut Staatsanwaltschaft hatte er seine Mutter mit roher Gewalt geschlagen und stranguliert. Als die 54-Jährige bereits tot war, soll er ihr mit einer Armbrust zudem mehrere Bolzen in den Kopf geschossen haben. (Quelle)
► 09.10.2023 – Berlin-Pankow – URTEIL – Lebenslänglich – Mord – #Femizid. Tatmotiv: Der Mann hatte die 31-Jährige und sechsfache Mutter, die sich Wochen zuvor von ihm getrennt hatte, aus Rache auf offener Straße in Berlin-Pankow mit 13 Messerstichen getötet. (Quelle)
► 28.09.2023 – Büren – Prozess – Ein 43-jähriger Mann hat versucht, am 2. April 2023 seine Frau mit einem Fäustel zu erschlagen. Die zweifache Mutter überlebte nur, weil der Sohn (14) dazukam, der Ehemann daraufhin die Tat abbrach und den Hammer aus dem Fenster warf. Er muss sich wegen versuchten Mordes verantworten. (Quelle)
► 25.09.2023 – Albstadt – #Femizid. Ein 53-jähriger Mann hat eine 20-Jährige erst mit Kabelbindern erdrosselt und dann in mehrere Teile zerstückelt. Die Körperteile hat er schliesslich vergraben. (Quelle)
► 25.08.2023 – Delmenhorst – Prozess– #Femizid-Versuch in Delmenhorst. Ein Mann stiftet seinen Freund an, auf seine Frau zu schießen. Im Auto saßen während der Tat drei Kinder. Die Frau überlebt schwerverletzt. Beiden Angeklagen droht lebenslange Haft. (Quelle)
► 14.08.2023 – Zwickau – Prozess – Tatmotiv: Die Frau und Mutter von fünf Kindern hat sich nach wiederholter Gewalt von ihrem Mann getrennt. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wollte der Mann die Trennung nicht hinnehmen. Er sei der Auffassung gewesen, dass sie sein Eigentum sei und kein Recht auf eine selbstständige Lebensgestaltung habe. Deswegen habe er sie bestrafen wollen. Er hat vor den Augen der Kinder 11 Mal auf den Oberkörper der Frau eingestochen. (Quelle)
► 09.08.2023 – Sembach – URTEIL – Lebenslänglich für Mord – Das Gericht verurteilt einen 57-jährigen Mann zu lebenslanger Haft. Er hat die vom ihm getrennt lebende Ehefrau (48) mit 12 Pistolenschüssen am 23.02.2023 in Sembach getötet. (Quelle)
► 08.08.2023 – Essen – Prozess – Ein 36-jähriger Mann hat am 25.1.2023 seine 50-jährige Schwiegermutter mit 21 Messerstichen getötet. Die Anklage lautet auf Mord. (Quelle)
► 08.08.2023 – Hamburg-Barmbek – Prozess – Ein 36-jähriger Mann soll seine Ex-Partnerin am 28.01.2022 vor den Augen des gemeinsamen sechsjährigen Sohnes auf offener Straße im Stadtteil Barmbek-Nord angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben. Jetzt muss er sich vor dem Landgericht verantworten. (Quelle)
► 28.07.2023 – Trier – Prozess – Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 18-jährigen, nicht vorbestraften Angeklagten aus Trier zur Last, im Februar 2023 in Trier eine Prostituierte mit einem Küchenmesser angegriffen und durch einen Stich in den Bauch lebensgefährlich verletzt zu haben. (Quelle)
► 04.07.2023 – Leipzig – URTEIL – Lebenslänglich für Mord – Das Gericht verurteilt den 43-jährigen Danny M. zu lebenslanger Haft. Er hat die 31-jährige Malina N. mit mehreren Messerstichen am 8.11.2022 in Leipzig getötet. (Quelle)
► 06.03.2023 – Göttingen – URTEIL – 13 Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung – #Femizid. – Tatmotiv: Besma wollte sich von ihrem Ehemann trennen. Besma habe in ihrer Beziehung zu Cemal A. (51) Gewalt erlebt. Sie habe sich aber nicht getraut, sich an Menschen zu wenden, die ihr hätten helfen können. Ihre Schwester erinnere sich daran, dass Besma von Drohungen ihres Mannes erzählt habe. Formulierungen wie: „Egal wohin du gehst, ich werde dich finden und dich umbringen“ sollen gefallen sein. Im April 2020 tötete er sie mit einem Kopfschuss. Nach Auffassung des Staatsanwalts habe er sich betrunken, um die Tat nach einem Unfall aussehen zu lassen. (Quelle)
► …. wird nach und nach ergänzt …