Femizid

Gegen Frauenhass – Christina Clemm

Buchtipp:  “Gegen Frauenhass” von Christina Clemm, erschienen September 2023 bei Hanser Literaturverlage. „Alle, wirklich alle Frauen können betroffen sein. Und alle, wirklich alle Männer können Täter sein.“ 

Gegen Frauenhass

„Alle, wirklich alle Frauen können betroffen sein. Und alle, wirklich alle Männer können Täter sein.“ Die Rechtsanwältin Christina Clemm zeigt, wie allgegenwärtig die Gewalt gegen Frauen ist, und was wir verändern müssen – politisch wie privat.

Christina Clemm ist Strafverteidigerin, sie hat hunderte Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt vertreten. Und sie ist wütend – weil in Deutschland jeden dritten Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner umgebracht wird. Weil Frauen beim Arzt, in der Arbeit und auf offener Straße Gewalt erleben und niemand etwas dagegen tut. Warum nicht? Ist es Unkenntnis, Hilflosigkeit, Desinteresse? Oder liegt dem Ganzen ein tief verwurzelter Frauenhass zugrunde? Christina Clemm führt uns durch die Spirale patriarchaler Gewalt und zeigt, was getan werden muss.

Christina Clemm
Gegen Frauenhass
Erscheinungsdatum: 04.09.2023
256 Seiten
Hanser Berlin
Hardcover
ISBN 978-3-446-27731-1
Deutschland: 22,00 €
Österreich: 22,70 €

Links:
Hanser Literaturverlage – Bestelllink
• Webseite der Autorin Christina Clemm
Spotify – Hörbuch: Gegen Frauenhass
Youtube – Autorin Christina Clemm und SPD-Vize Serpil Midyatli sprechen auf der Frankfurter Buchmesse 2023 über das Buch “Gegen Frauenhass”.

Gegen Frauenhass - Christina Clemm
Gegen Frauenhass – Christina Clemm

Weitere Buchtipps:

• Buchtipp: 13 Frauen – Ein Weckruf gegen zunehmende Gewalt – von Heike Wulf
• Buchtipp: Femizide – Frauenmorde in Deutschland – von Julia Cruschwitz und Carolin Haentjes. S.Hirzel Verlag – Bestellmöglichkeit


Zusatzinfos …

• Stop Stalking ! – Ca. 86% der Opfer von Stalking sind Frauen. In mehr als 90 Prozent aller Femizide kam es im Vorfeld zu Stalking – ein untrügliches Warnzeichen für mögliche Gewalt. ► Stop Stalking.
#Stalking, § 238 StGB – Die Nachstellung ist laut § 238 StGB dann strafbar, wenn der Täter eine andere Person wiederholt auf eine Weise verfolgt, anruft, belästigt oder bedroht, „die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen“.

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