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Stalking ist seit dem 1. Januar 2026 ein eigener Straftatbestand

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Gute Nachrichten aus der Schweiz: Stalking ist seit dem 1. Januar 2026 ein eigener Straftatbestand. Geforderte Maßnahmen werden umgesetzt.


Stalking ist seit dem 1. Januar 2026 ein eigener Straftatbestand

Seit dem 1. Januar 2026 ist Stalking (juristisch: Nachstellung) in der Schweiz erstmals als eigenständiger Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert. Damit schließt die Schweiz eine lang kritisierte Lücke im Opferschutz und passt ihr Strafrecht an internationale Standards an.

Flamme Figur gelb

Parlamentarische Entscheidung

Im Juni 2025 stimmten sowohl Nationalrat als auch Ständerat in der Schlussabstimmung mit deutlicher Mehrheit für die entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches. Nach Ablauf der Referendumsfrist setzte der Bundesrat das Gesetz wie geplant auf Anfang 2026 in Kraft.

Was regelt der neue Straftatbestand?

Stalking gilt nun als strafbar, wenn eine Person eine andere wiederholt verfolgt, belästigt oder bedroht und dadurch deren Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigt. Dazu zählen auch digitale Formen wie Cyberstalking.

Strafmaß

🔥 Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder
🔥 Geldstrafe
In der Regel erfolgt die Strafverfolgung auf Antrag der betroffenen Person.

Warum diese Gesetzesänderung wichtig ist

Vor der Einführung des neuen Straftatbestands mussten Stalking-Handlungen über andere Delikte wie Drohung oder Nötigung verfolgt werden. Das erschwerte eine konsequente Ahndung und ließ viele Betroffene ohne ausreichenden Schutz.

Fortschritte durch die neue Regelung

Die Einführung des Straftatbestands Stalking ermöglicht:

🔥 Eine bessere Datengrundlage zur Verbreitung und zu den Formen von Stalking
🔥 Mehr rechtlichen Handlungsspielraum bei der Verfolgung von Wiederholungs- und Intensivtäter:innen
🔥 Eine solide Grundlage für weitere Maßnahmen im Opferschutz
🔥 Eine starke gesellschaftliche Signalwirkung gegen Gewalt, Nachstellung und strukturelle Ungleichheit

Fazit

Mit der Strafbarkeit von Stalking setzt die Schweiz ein klares Zeichen für den Schutz von Betroffenen, für Gleichstellung und für eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Strafrechts. Die Neuregelung stärkt die Rechte von Opfern nachhaltig und verbessert die Möglichkeiten der Strafverfolgung erheblich.

Quellen:
➡️ advowerk
➡️ maerkistaub
➡️ schilterlaw.ch
➡️ steigerlegal.ch
➡️ srf.ch
➡️ news admin ch
➡️ worldpeoplenews.com


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