Urteil Ingolstadt:
Lebenslange Haft nach Femizid an Ex-Ehefrau
🔴 Tatzeit:
5. Dezember 2025, in den Abendstunden. Die 45-Jährige starb etwa eine Stunde nach dem Angriff im Klinikum Ingolstadt.
🔴 Tatort:
Richard-Strauss-Straße in Ingolstadt, Bayern. Der tödliche Messerangriff ereignete sich auf offener Straße vor dem Wohnhaus der Frau.
🔴 Täter:
Bülent K., 50 Jahre beim Urteil, geschiedener Ehemann des Opfers. Sein Vorname und der abgekürzte Nachname wurden von Hürriyet veröffentlicht.
🔴 Opfer:
Tuğba P., 45 Jahre, Mutter von drei Kindern. Ihr Vorname und der abgekürzte Nachname wurden von der türkischen Zeitung Hürriyet veröffentlicht.
🔴 Beziehung:
Das Paar war geschieden und hatte drei gemeinsame Kinder. Der Mann hatte seine frühere Ehefrau über Jahre verfolgt und überwacht. Er kontrollierte ihr Fahrzeug mittels GPS-Tracker und hörte private Gespräche ab. Wegen Nachstellungen war er bereits verurteilt worden; zudem bestand ein gerichtliches Kontaktverbot. Die Frau hatte inzwischen einen neuen Partner.
🔴 Tat:
Am Abend des 5. Dezember 2025 griff der Mann seine 45-jährige Ex-Ehefrau auf offener Straße vor ihrem Wohnhaus in der Richard-Strauss-Straße in Ingolstadt mit einem Küchenmesser an.
Er stach mindestens 24-mal auf sie ein und verletzte sie unter anderem an Brust, Bauch und Rücken.
Die beiden gemeinsamen Söhne, damals 17 und 23 Jahre alt, versuchten verzweifelt, ihre Mutter zu retten. Sie griffen ein und schlugen und traten auf ihren Vater ein, um ihn von der Frau abzubringen.
Trotz ihres Eingreifens erlitt die Mutter tödliche Verletzungen. Sie wurde in das Klinikum Ingolstadt gebracht, wo sie etwa eine Stunde später starb.
Auch der Angreifer wurde bei dem Eingreifen der Söhne erheblich verletzt und lag anschließend im Koma. Seine Verteidiger erklärten später, er könne sich deshalb nicht an die Tat erinnern.
🔴 Motiv:
Das Gericht stellte ein ausgeprägtes patriarchales Kontroll- und Besitzdenken fest.
Der Täter wollte nicht akzeptieren, dass seine geschiedene Frau ein selbstbestimmtes Leben führte und eine neue Beziehung eingegangen war. Nach Überzeugung des Gerichts spielte außerdem eine Anhörung vor dem Familiengericht wenige Tage zuvor eine entscheidende Rolle. Dem Mann drohte wegen Verstößen gegen die Gewaltschutzanordnung eine Haftstrafe. Dadurch hätte er die Kontrolle über seine Ex-Frau verloren.
🔴 Prozessbeginn:
15. September 2026 vor dem Landgericht Ingolstadt. Für den Prozess waren ursprünglich zehn Verhandlungstage vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft hatte rund 20 Zeugen benannt.
🔴 Anklage:
Mord aus niedrigen Beweggründen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, seine Ex-Ehefrau aus übersteigertem Kontroll- und Besitzdenken getötet zu haben, weil er ihr ein eigenständiges Leben nicht zugestehen wollte.
🔴 Tag der Urteilsverkündung:
23. Oktober 2026.
🔴 Urteil:
Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Das Landgericht Ingolstadt stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Strafrestaussetzung nach 15 Jahren ausgeschlossen; eine spätere Entlassung ist nicht grundsätzlich unmöglich, aber erheblich erschwert. Die Verteidigung hatte wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren beantragt und kündigte Revision an. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
🔴 Urteilsbegründung:
Das Gericht sah die niedrigen Beweggründe darin, dass der Angeklagte seine Ex-Ehefrau nicht als selbstbestimmten Menschen akzeptierte, sondern weiterhin über ihr Leben bestimmen wollte.
Richter Gerhard Reicherl verwies auf jahrelange Nachstellungen, die Überwachung mittels GPS und das Abhören privater Gespräche. Die Frau hatte bereits gerichtlichen Schutz gesucht. Trotzdem setzte der Mann sein kontrollierendes Verhalten fort. Der Vorsitzende Richter sprach von einem typischen Femizid und einem „absoluten Besitzdenken“ des Angeklagten. Die besondere Schwere der Schuld wurde ebenfalls festgestellt.
🔴 Zusammenfassung:
Am Abend des 5. Dezember 2025 griff ein damals 49-jähriger Mann seine 45-jährige Ex-Ehefrau vor ihrem Wohnhaus in der Richard-Strauss-Straße in Ingolstadt mit einem Küchenmesser an.
Er stach mindestens 24-mal auf die Frau ein und verletzte sie an mehreren Körperstellen lebensgefährlich.
Die beiden gemeinsamen Söhne im Alter von 17 und 23 Jahren versuchten, ihre Mutter zu retten, indem sie ihren Vater mit Schlägen und Tritten von ihr abzubringen versuchten. Die Frau starb etwa eine Stunde später im Klinikum Ingolstadt an ihren Verletzungen. Dem Angriff waren jahrelanges Stalking, GPS-Überwachung, abgehörte Gespräche, ein gerichtliches Kontaktverbot und eine frühere Verurteilung wegen Nachstellungen vorausgegangen. Am 23. Oktober 2026 verurteilte das Landgericht Ingolstadt den inzwischen 50-Jährigen wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest
🔴 Einordnung im Hinblick auf Femizid
Dieser Fall ist ein besonders deutlich belegter partnerschaftlicher Femizid.
Die Tötung erfolgte nach jahrelanger Überwachung, Nachstellung und Missachtung der Selbstbestimmung der Frau. Der Täter akzeptierte weder die Trennung noch ihre neue Partnerschaft und versuchte, seine Kontrolle über sie aufrechtzuerhalten. Selbst gerichtliche Schutzmaßnahmen konnten die Eskalation nicht verhindern. Bemerkenswert ist, dass das Landgericht Ingolstadt die geschlechtsspezifischen Hintergründe ausdrücklich benannte: Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Tat als typischen Femizid und stellte das Besitzdenken des Täters heraus.
Unsere Femizid-Einordnung:
Die Frau wurde getötet, weil ihr ehemaliger Ehemann ihren Anspruch auf ein eigenständiges Leben nicht akzeptierte. Die Tat steht exemplarisch für die tödliche Eskalation patriarchaler Kontrolle und partnerschaftlicher Gewalt.
Quellen:
[1]: [Süddeutsche Zeitung – Urteil vom 23.10.2026](
https://www.sueddeutsche.de/bayern/ingolstadt-femizid-mord-prozess-mutter-urteil-li.3567953) „Ingolstadt: Lebenslange Haft für Mord an Ex-Frau auf offener Straße“
[2]: [BR24 – Urteil vom 23.10.2026](
https://www.br.de/nachrichten/bayern/emotionale-urteilsverkuendung-bei-mordprozess-in-ingolstadt,VYrRVlf) „Emotionale Urteilsverkündung bei Mordprozess in Ingolstadt“
[3]: [Donaukurier – Urteil vom 23.10.2026](
https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/femizid-auf-offener-strasse-50-jaehriger-muss-lebenslang-in-haft-22268348) „Femizid auf offener Straße in Ingolstadt: 50-Jähriger muss lebenslang in Haft“
[4]: [BR24 – Prozessbeginn vom 15.09.2026](
https://www.br.de/nachrichten/bayern/ingolstadt-prozess-um-mord-auf-offener-strasse-an-ex-frau,VVBY7KO) „Ingolstadt: Prozess um Mord auf offener Straße an Ex-Frau“
[5]: [n-tv – Urteil vom 23.10.2026](
https://www.n-tv.de/panorama/Mann-muss-wegen-Mordes-an-Ex-Frau-lebenslang-in-Haft-id31450657.html) „Femizid auf offener Straße: Mann muss wegen Mordes an Ex-Frau lebenslang in Haft“
[6]:
https://www.hurriyet.com.tr/avrupa/tugba-cinayetinde-eski-ese-muebbet-hapis-43353370 „Tuğba cinayetinde eski eşe müebbet hapis“ – Mustafa Akbaba, 24.10.2026.
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Ich danke Euch von Herzen.
Urteil Ingolstadt:
Lebenslange Haft nach Femizid an Ex-Ehefrau
🔴 Tatzeit:
5. Dezember 2025, in den Abendstunden. Die 45-Jährige starb etwa eine Stunde nach dem Angriff im Klinikum Ingolstadt.
🔴 Tatort:
Richard-Strauss-Straße in Ingolstadt, Bayern. Der tödliche Messerangriff ereignete sich auf offener Straße vor dem Wohnhaus der Frau.
🔴 Täter:
Bülent K., 50 Jahre beim Urteil, geschiedener Ehemann des Opfers. Sein Vorname und der abgekürzte Nachname wurden von Hürriyet veröffentlicht.
🔴 Opfer:
Tuğba P., 45 Jahre, Mutter von drei Kindern. Ihr Vorname und der abgekürzte Nachname wurden von der türkischen Zeitung Hürriyet veröffentlicht.
🔴 Beziehung:
Das Paar war geschieden und hatte drei gemeinsame Kinder. Der Mann hatte seine frühere Ehefrau über Jahre verfolgt und überwacht. Er kontrollierte ihr Fahrzeug mittels GPS-Tracker und hörte private Gespräche ab. Wegen Nachstellungen war er bereits verurteilt worden; zudem bestand ein gerichtliches Kontaktverbot. Die Frau hatte inzwischen einen neuen Partner.
🔴 Tat:
Am Abend des 5. Dezember 2025 griff der Mann seine 45-jährige Ex-Ehefrau auf offener Straße vor ihrem Wohnhaus in der Richard-Strauss-Straße in Ingolstadt mit einem Küchenmesser an.
Er stach mindestens 24-mal auf sie ein und verletzte sie unter anderem an Brust, Bauch und Rücken.
Die beiden gemeinsamen Söhne, damals 17 und 23 Jahre alt, versuchten verzweifelt, ihre Mutter zu retten. Sie griffen ein und schlugen und traten auf ihren Vater ein, um ihn von der Frau abzubringen.
Trotz ihres Eingreifens erlitt die Mutter tödliche Verletzungen. Sie wurde in das Klinikum Ingolstadt gebracht, wo sie etwa eine Stunde später starb.
Auch der Angreifer wurde bei dem Eingreifen der Söhne erheblich verletzt und lag anschließend im Koma. Seine Verteidiger erklärten später, er könne sich deshalb nicht an die Tat erinnern.
🔴 Motiv:
Das Gericht stellte ein ausgeprägtes patriarchales Kontroll- und Besitzdenken fest.
Der Täter wollte nicht akzeptieren, dass seine geschiedene Frau ein selbstbestimmtes Leben führte und eine neue Beziehung eingegangen war. Nach Überzeugung des Gerichts spielte außerdem eine Anhörung vor dem Familiengericht wenige Tage zuvor eine entscheidende Rolle. Dem Mann drohte wegen Verstößen gegen die Gewaltschutzanordnung eine Haftstrafe. Dadurch hätte er die Kontrolle über seine Ex-Frau verloren.
🔴 Prozessbeginn:
15. September 2026 vor dem Landgericht Ingolstadt. Für den Prozess waren ursprünglich zehn Verhandlungstage vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft hatte rund 20 Zeugen benannt.
🔴 Anklage:
Mord aus niedrigen Beweggründen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, seine Ex-Ehefrau aus übersteigertem Kontroll- und Besitzdenken getötet zu haben, weil er ihr ein eigenständiges Leben nicht zugestehen wollte.
🔴 Tag der Urteilsverkündung:
23. Oktober 2026.
🔴 Urteil:
Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Das Landgericht Ingolstadt stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Strafrestaussetzung nach 15 Jahren ausgeschlossen; eine spätere Entlassung ist nicht grundsätzlich unmöglich, aber erheblich erschwert. Die Verteidigung hatte wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren beantragt und kündigte Revision an. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
🔴 Urteilsbegründung:
Das Gericht sah die niedrigen Beweggründe darin, dass der Angeklagte seine Ex-Ehefrau nicht als selbstbestimmten Menschen akzeptierte, sondern weiterhin über ihr Leben bestimmen wollte.
Richter Gerhard Reicherl verwies auf jahrelange Nachstellungen, die Überwachung mittels GPS und das Abhören privater Gespräche. Die Frau hatte bereits gerichtlichen Schutz gesucht. Trotzdem setzte der Mann sein kontrollierendes Verhalten fort. Der Vorsitzende Richter sprach von einem typischen Femizid und einem „absoluten Besitzdenken“ des Angeklagten. Die besondere Schwere der Schuld wurde ebenfalls festgestellt.
🔴 Zusammenfassung:
Am Abend des 5. Dezember 2025 griff ein damals 49-jähriger Mann seine 45-jährige Ex-Ehefrau vor ihrem Wohnhaus in der Richard-Strauss-Straße in Ingolstadt mit einem Küchenmesser an.
Er stach mindestens 24-mal auf die Frau ein und verletzte sie an mehreren Körperstellen lebensgefährlich.
Die beiden gemeinsamen Söhne im Alter von 17 und 23 Jahren versuchten, ihre Mutter zu retten, indem sie ihren Vater mit Schlägen und Tritten von ihr abzubringen versuchten. Die Frau starb etwa eine Stunde später im Klinikum Ingolstadt an ihren Verletzungen. Dem Angriff waren jahrelanges Stalking, GPS-Überwachung, abgehörte Gespräche, ein gerichtliches Kontaktverbot und eine frühere Verurteilung wegen Nachstellungen vorausgegangen. Am 23. Oktober 2026 verurteilte das Landgericht Ingolstadt den inzwischen 50-Jährigen wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest
🔴 Einordnung im Hinblick auf Femizid
Dieser Fall ist ein besonders deutlich belegter partnerschaftlicher Femizid.
Die Tötung erfolgte nach jahrelanger Überwachung, Nachstellung und Missachtung der Selbstbestimmung der Frau. Der Täter akzeptierte weder die Trennung noch ihre neue Partnerschaft und versuchte, seine Kontrolle über sie aufrechtzuerhalten. Selbst gerichtliche Schutzmaßnahmen konnten die Eskalation nicht verhindern. Bemerkenswert ist, dass das Landgericht Ingolstadt die geschlechtsspezifischen Hintergründe ausdrücklich benannte: Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Tat als typischen Femizid und stellte das Besitzdenken des Täters heraus.
Unsere Femizid-Einordnung:
Die Frau wurde getötet, weil ihr ehemaliger Ehemann ihren Anspruch auf ein eigenständiges Leben nicht akzeptierte. Die Tat steht exemplarisch für die tödliche Eskalation patriarchaler Kontrolle und partnerschaftlicher Gewalt.
Quellen:
[1]: [Süddeutsche Zeitung – Urteil vom 23.10.2026](https://www.sueddeutsche.de/bayern/ingolstadt-femizid-mord-prozess-mutter-urteil-li.3567953) „Ingolstadt: Lebenslange Haft für Mord an Ex-Frau auf offener Straße“ [2]: [BR24 – Urteil vom 23.10.2026](https://www.br.de/nachrichten/bayern/emotionale-urteilsverkuendung-bei-mordprozess-in-ingolstadt,VYrRVlf) „Emotionale Urteilsverkündung bei Mordprozess in Ingolstadt“ [3]: [Donaukurier – Urteil vom 23.10.2026](https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/femizid-auf-offener-strasse-50-jaehriger-muss-lebenslang-in-haft-22268348) „Femizid auf offener Straße in Ingolstadt: 50-Jähriger muss lebenslang in Haft“ [4]: [BR24 – Prozessbeginn vom 15.09.2026](https://www.br.de/nachrichten/bayern/ingolstadt-prozess-um-mord-auf-offener-strasse-an-ex-frau,VVBY7KO) „Ingolstadt: Prozess um Mord auf offener Straße an Ex-Frau“ [5]: [n-tv – Urteil vom 23.10.2026](https://www.n-tv.de/panorama/Mann-muss-wegen-Mordes-an-Ex-Frau-lebenslang-in-Haft-id31450657.html) „Femizid auf offener Straße: Mann muss wegen Mordes an Ex-Frau lebenslang in Haft“ [6]: https://www.hurriyet.com.tr/avrupa/tugba-cinayetinde-eski-ese-muebbet-hapis-43353370 „Tuğba cinayetinde eski eşe müebbet hapis“ – Mustafa Akbaba, 24.10.2026.#NachJederTat #IAmRising #Ingolstadt #Femizid #Femizide #Partnerschaftsgewalt #Trennungsgewalt #Stalking #GewaltGegenFrauen #PatriarchaleGewalt #FemizideSichtbarMachen #Gewaltprävention #ErkennenBenennenVerändern
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