Equal Pay Day 2021
Nutzt Ihr das “Entgelttransparenzgesetz”?
Ihr dürft Euch danach erkundigen, was Eure Kolleg*innen für die gleiche Arbeit bekommen.
Macht davon reichlich Gebrauch,
denn nur so werden Ungerechtigkeiten sichtbar.
Wikipedia zum Entgeltransparenzgesetz:
Inhalt des Gesetzes
Das Gesetz verbietet bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ausdrücklich die unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts im Hinblick auf sämtliche Entgeltbestandteile und Entgeltbedingungen (§ 3 Abs. 1).
Individueller Auskunftsanspruch
Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen auf deren Anfrage darlegen, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden (§§ 10 – 16). Dieser Anspruch kann seit dem 6. Januar 2018 gestellt werden.[4] Beschäftigte tarifgebundener und tarifanwendender Arbeitgeber wenden sich für ihr Auskunftsverlangen an den Betriebsrat (§ 14), Beschäftigte nicht tarifgebundener oder nicht tarifanwendender Arbeitgeber wenden sich dabei an den Arbeitgeber (§ 15)[5]. Der Anspruch besteht jedoch nur, wenn es im Unternehmen mindestens sechs Mitarbeiter gibt, die vergleichbare Positionen haben.[6] Für den Fall, dass eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung aufgrund des Geschlechts vorlag, kann das zu wenig gezahlte Entgelt rückwirkend verlangt werden.[7]
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Nutzt Ihr das “Entgelttransparenzgesetz”?
Ihr dürft Euch danach erkundigen, was Eure Kolleg*innen für die gleiche Arbeit bekommen.
Macht davon reichlich Gebrauch,
denn nur so werden Ungerechtigkeiten sichtbar.
Wikipedia zum Entgeltransparenzgesetz:
Inhalt des Gesetzes
Das Gesetz verbietet bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ausdrücklich die unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts im Hinblick auf sämtliche Entgeltbestandteile und Entgeltbedingungen (§ 3 Abs. 1).
Individueller Auskunftsanspruch
Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen auf deren Anfrage darlegen, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden (§§ 10 – 16). Dieser Anspruch kann seit dem 6. Januar 2018 gestellt werden.[4] Beschäftigte tarifgebundener und tarifanwendender Arbeitgeber wenden sich für ihr Auskunftsverlangen an den Betriebsrat (§ 14), Beschäftigte nicht tarifgebundener oder nicht tarifanwendender Arbeitgeber wenden sich dabei an den Arbeitgeber (§ 15)[5]. Der Anspruch besteht jedoch nur, wenn es im Unternehmen mindestens sechs Mitarbeiter gibt, die vergleichbare Positionen haben.[6] Für den Fall, dass eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung aufgrund des Geschlechts vorlag, kann das zu wenig gezahlte Entgelt rückwirkend verlangt werden.[7]
Quelle: wikipedia
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