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Haftfragen

Haftfragen

• Untersuchungshaft
• Gefängnis
• Maßregelvollzug — Psychiatrische Unterbringung


Warum bleiben Tatverdächtige zunächst oft auf freiem Fuß?

Ein Tatverdächtiger bleibt in Deutschland zunächst auf freiem Fuß, wenn kein gesetzlicher Haftgrund wie Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr vorliegt – die Schwere der Tat allein reicht dafür nicht aus. Grund dafür sind rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und der Schutz der Freiheit, die u. a. in der Strafprozessordnung (Deutschland) geregelt sind. (§ 112 Strafprozessordnung (StPO) – Voraussetzungen der Untersuchungshaft)

In der Zwischenzeit laufen die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft weiter, Beweise werden gesichert, Gutachten erstellt und Zeugen vernommen. Der Verdächtige muss sich meist an Auflagen halten, etwa Meldepflicht, Kontaktverbot, Aufenthaltsbeschränkungen oder die Abgabe seines Passes. Verstößt er dagegen oder ergeben sich neue Risiken, kann jederzeit Untersuchungshaft angeordnet werden. Unabhängig davon kann er am Ende des Verfahrens ganz normal verurteilt und inhaftiert werden, wenn das Gericht seine Schuld feststellt.


Strafmaß

Totschlag:
Totschlag wird in Deutschland gem. § 212 StGB mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Der Regelfall liegt meist zwischen 5 und 15 Jahren. In besonders schweren Fällen droht lebenslange Freiheitsstrafe, während in minder schweren Fällen (§ 213 StGB) eine Strafe von 1 bis 10 Jahren möglich ist.

Mord:
Mord wird in Deutschland gemäß § 211 StGB zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Dies ist die einzig vorgesehene Strafe, sofern keine Milderung (z.B. bei Versuch) greift. Lebenslänglich bedeutet in der Regel eine Haftdauer von mindestens 15 Jahren, bevor eine Aussetzung zur Bewährung möglich ist.

Wichtige Details zur Mordstrafe:
Tatbestand (§ 211 StGB): Mord erfordert eine vorsätzliche Tötung sowie das Vorliegen spezifischer Mordmerkmale (z. B. Heimtücke, Habgier, Mordlust, niedrige Beweggründe).
Absolute Strafandrohung: Im Gegensatz zum Totschlag (§ 212 StGB: 5 bis 15 Jahre) kennt das Gesetz beim vollendeten Mord keinen Strafrahmen, sondern nur „lebenslänglich“.
Versuchter Mord: Kann ebenfalls mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden, jedoch ist eine Milderung des Strafrahmens möglich.
Besondere Schwere der Schuld: Wird diese vom Gericht festgestellt, ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren fast ausgeschlossen


Zahlen und Fakten:

Was kostet der Freiheitsentzug (Untersuchungshaft / Gefängnis / Maßregelvollzug) die Steuerzahler?

6 Monate Untersuchungshaft kostet die Steuerzahler ca. 21.600 € – 36.000 € pro Person
(Schwankungen je nach Bundesland und Haftbedingungen)
Ca. 14.000 – 15.000 Personen sind in Deutschland in Untersuchungshaft, davon sind ca. 95 % Männer.
>>> d.h. 95 % Männer-Anteil (13.000 – 14.000) kosten die Steuerzahler ca. 281 bis 504 Millionen  pro Jahr.
>>> d.h. 5 % Frauen-Anteil (ca. 700 – 1.000) kosten die Steuerzahler ca. 15 bis 36 Millionen € pro Jahr.

1 Jahr Gefängnis kostet die Steuerzahler ca. 44.000 € – 73.000 € pro Person
(Schwankungen je nach Bundesland und Haftbedingungen)
Rund 60.000 Personen sind in Deutschland inhaftiert, davon sind ca. 95 % Männer.
>>> d.h. 95 % Männer-Anteil (57.000) kosten die Steuerzahler ca. 2,5 bis 4,2 Milliarden € pro Jahr.
>>> d.h. 5 % Frauen-Anteil (3.000) kosten die Steuerzahler ca. 132 bis 219 Millionen € pro Jahr.

1 Jahr Maßregelvollzug (Psychiatrische Unterbringung / Entziehungsanstalt) kostet die Steuerzahler ca. 110.000 € – 180.000 €
• Rund 12.500 Personen sind in Deutschland psychiatrisch untergebracht, davon sind ca. 93,5 % Männer.
>>> d.h. 93,5 % Männer-Anteil (ca. 11.688) kosten die Steuerzahler ca. 1,29 bis 2,10 Milliarden € pro Jahr
>>> d.h. 6,5 % Frauen-Anteil (ca. 813) kosten die Steuerzahler ca. 89,4 bis 146,3 Millionen € pro Jahr

Prozesskosten — Ein Strafverfahren, z.B. wegen Totschlags, kostet in Deutschland grob 20.000 € bis 100.000 €, in komplexen Fällen auch deutlich mehr. Die Kosten entstehen vor allem durch Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei, Pflichtverteidiger und teure Gutachten. Je länger und aufwendiger der Prozess ist, desto höher sind die Gesamtkosten, insbesondere bei vielen Verhandlungstagen und mehreren Sachverständigen. Zunächst zahlt der Staat, auch wenn ein verurteilter Täter später einen Teil der Kosten erstatten muss.

Zusammengefasst:
>>> Kosten für Männer insgesamt: ca. 3,79 bis 6,30 Milliarden € pro Jahr
>>> Kosten für Frauen insgesamt: ca. 221,4 bis 365,3 Millionen € pro Jahr

Haftkosten

Wieviele Personen befinden sich im Freiheitsentzug?

Männer im Gefängnis (ca. 95%) : ca. 42.000 – 47.000
Frauen im Gefängnis (ca. 5%): ca. 2.500 – 3.000

Männer in Untersuchungshaft (ca. 95%) : ca. 13.000 – 14.000
Frauen in Untersuchungshaft (ca. 5%) : ca. 700 – 1.000

Männer im Maßregelvollzug (ca. 93,5%): ca. 11.000 – 12.000
Frauen im Maßregelvollzug (ca. 6,5%) : ca. 700 – 900

Freiheitsentzug

Plätze für Straf- und  Maßregelvollzug in Deutschland

Bundesweit gibt es rund 70.000 Haftplätze in insgesamt rund 175 Justizvollzugsanstalten. Die Auslastung beträgt ca. 85-90 %.
Für den Maßregelvollzug gibt es bundesweit gibt es ca. 13.000 – 15.000 Plätze in rund 80 Kliniken: Forensische Psychiatrie (§ 63 StGB) ca. 8.000 – 9.000 Plätze. Entziehungsanstalten (§ 64 StGB) ca. 4.000 – 6.000 Plätze. Die Auslastung beträgt ca. 90-100 %. Die Einrichtungen sind also oft nahe an der Vollauslastung.


Untersuchungshaft

Untersuchungshaft (U-Haft) bedeutet, dass eine Person vor einem Gerichtsprozess inhaftiert wird – also noch ohne rechtskräftige Verurteilung. Sie dient nicht als Strafe, sondern als Sicherungsmaßnahme im Strafverfahren.

Was genau ist Untersuchungshaft?

U-Haft wird angeordnet, wenn ein Gericht überzeugt ist, dass:
•  ein dringender Tatverdacht besteht (also starke Hinweise auf eine Straftat)
•  und ein sogenannter Haftgrund vorliegt, z. B.:
•  Fluchtgefahr
•  Verdunkelungsgefahr (Beweise könnten manipuliert werden)
•  Wiederholungsgefahr bei schweren Delikten

Die rechtliche Grundlage ist die Strafprozessordnung (Deutschland), insbesondere §112 StPO.

Wichtige Merkmale der U-Haft

• Sie wird durch einen Richter angeordnet
• Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung
• Sie ist zeitlich begrenzt (grundsätzlich max. 6 Monate, Verlängerung möglich bei komplexen Fällen)
• Unterbringung meist in speziellen Abteilungen von Justizvollzugsanstalten

Was kostet ein Tag Untersuchungshaft?

Die Kosten trägt zunächst der Staat – konkret das jeweilige Bundesland.
Durchschnittliche Kosten: ca. 120 € bis 180 € pro Tag und Person
In manchen Bundesländern auch über 200 € pro Tag, je nach Einrichtung und Aufwand

Diese Kosten setzen sich zusammen aus:
• Personal (Justizvollzugsbeamte, Verwaltung)
• Unterbringung und Verpflegung
• Sicherheitsmaßnahmen
• medizinische Versorgung

Die Kosten der Untersuchungshaft werden zunächst vollständig vom Staat getragen – genauer gesagt vom jeweiligen Bundesland, in dem das Verfahren läuft.

Für die inhaftierte Person fallen erstmal keine direkten Zahlungen an.

Muss der Beschuldigte später zahlen?

Das hängt vom Ausgang des Verfahrens ab:

Bei Verurteilung
Das Gericht kann im Urteil festlegen, dass der Verurteilte die Verfahrenskosten tragen muss
Dazu können auch Haftkosten gehören, aber:
• nicht immer vollständig
• oft nur anteilig
• in der Praxis wird das nicht konsequent durchgesetzt

Bei Freispruch oder Einstellung
Der Staat bleibt auf den Kosten sitzen
Zusätzlich kann der Betroffene eine Entschädigung für die Haftzeit verlangen

Wichtig:
Wenn jemand später verurteilt wird, kann der Staat versuchen, einen Teil der Kosten zurückzufordern – das passiert aber nicht automatisch und nicht immer vollständig.

Besonderheit bei Freispruch
Wird die Person freigesprochen, kann sie unter Umständen eine Entschädigung erhalten – aktuell etwa:
• ca. 75 € pro Tag (Stand: Deutschland)
Das liegt deutlich unter den tatsächlichen Haftkosten.

Wo genau wird U-Haft vollzogen?

In speziellen Untersuchungshaft-Abteilungen innerhalb von Gefängnissen oder in eigenen Einrichtungen, die ausschließlich für U-Haft genutzt werden

Beispiele:
Justizvollzugsanstalt München
Justizvollzugsanstalt Berlin-Moabit

Diese Einrichtungen sind staatlich organisiert und gehören zum Justizsystem der Bundesländer

Wie unterscheidet sich das von normaler Haft?

Menschen in Untersuchungshaft gelten rechtlich noch als unschuldig. Deshalb gelten besondere Regeln:
• Trennung von verurteilten Gefangenen
• Strengere Sicherheitsmaßnahmen (z. B. mehr Überwachung)
• Oft eingeschränktere Kontakte (Besuche können überwacht werden)
• Gleichzeitig: Recht auf Verteidigung, Kontakt zum Anwalt etc.

Unterbringung
• Meist Einzelzellen (nicht immer)
• Einfach ausgestattet: Bett, Tisch, Toilette
• Teilweise längere Zeiten allein in der Zelle (je nach Fall und Anstalt)

Kurz zusammengefasst
• U-Haft findet in Gefängnissen (JVA) statt
• Es gibt eigene Bereiche nur für Untersuchungshäftlinge
• Ziel ist Sicherung des Verfahrens, nicht Bestrafung


Bewährungsstrafe

Eine Bewährungsstrafe kann auch bei schweren Taten verhängt werden, wenn das Gericht zu der Einschätzung kommt, dass die Person künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Entscheidend ist dabei nicht nur die Tat selbst, sondern auch Faktoren wie Vorstrafen, Lebensumstände und Verhalten nach der Tat. Voraussetzung ist in der Regel, dass die verhängte Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht überschreitet und mildernde Umstände vorliegen. Ziel ist es, Rückfälle zu vermeiden und eine Wiedereingliederung zu ermöglichen, ohne dass eine Haftstrafe vollstreckt werden muss.
Quelle: § 56 Strafaussetzung

Wieviele Personen befinden sich auf Bewährung?

In der Bundesrepublik Deutschland betreuen rund 3.300 hauptamtliche BewährungshelferInnen ca. 170.000 straffällig gewordene Menschen.

Die Zahlen sind in Deutschland nicht zentral einheitlich erfasst, aber es gibt sehr belastbare Näherungen:
Männer auf Bewährung (ca. 85.90 %) : ca. 130.000 – 150.000
Frauen auf Bewährung (ca. 10-15 %): ca. 20.000 – 25.000

Gesetzlicher Rahmen und Dauer

Nach § 56a des Strafgesetzbuch (Deutschland) gilt:
• mindestens: 2 Jahre
• höchstens: 5 Jahre

Das Gericht legt die Dauer individuell fest, je nach:
• Schwere der Tat
• Persönlichkeit des Täters
• Rückfallrisiko
• Lebensumständen

Schwerere Fälle → eher 4–5 Jahre
leichtere Fälle → eher 2–3 Jahre
Die verhängte Bewährungsstrafe dauert im Durchschnitt ca. 3 Jahre.

Kosten

Die Betreuung eines Klienten durch die Bewährungshilfe kostet den Steuerzahler pro Tag rund 2,50 Euro, also 912,50 Euro pro Jahr .

Zusammengefasst:
>>> Kosten für Männer auf Bewährung insgesamt:
ca. 118,6 bis 136,9 Millionen € pro Jahr
>>> Kosten für Frauen auf Bewährung insgesamt:
ca. 18,25 bis 22,8 Millionen € pro Jahr

Quelle: ADB


Gefängnis — Kosten

Ein Tag im Gefängnis (Strafvollzug) kostet in Deutschland im Durchschnitt etwa 120 € bis 200 € pro Gefangenem – je nach Bundesland und Haftart.

Warum ist das so teuer?
Die Kosten werden vom Staat getragen (also vom jeweiligen Bundesland, z. B. Bayern) und setzen sich aus mehreren Bereichen zusammen:
• Personal (Justizvollzugsbeamte, Verwaltung, Sozialdienste)
• Verpflegung
• Unterbringung & Instandhaltung
• Medizinische Versorgung
• Sicherheitsmaßnahmen
• Resozialisierungsprogramme (Ausbildung, Therapie)

Unterschiede je nach Haftform
Untersuchungshaft (U-Haft): oft etwas teurer (mehr Sicherheit, weniger Gemeinschaft)
Offener Vollzug: günstiger (mehr Eigenverantwortung der Gefangenen)
Geschlossener Vollzug: teurer (höchste Sicherheitsstufe)

Muss der Gefangene das bezahlen?
Grundsätzlich: Nein, der Staat zahlt
Bei Verurteilung können Verfahrenskosten auferlegt werden
Ein direkter „Tagessatz fürs Gefängnis“ wird in der Praxis selten vollständig zurückgefordert

Kurz gesagt
Durchschnitt: 120–200 € pro Tag
Finanzierung: Steuergelder
Ziel: nicht nur Strafe, sondern auch Resozialisierung

Gesamtzahl der Gefangenen

Rund ca. 60.000 Menschen sitzen aktuell in deutschen Gefängnissen. Davon sind rund 20–25 % in Untersuchungshaft. Also etwa jeder vierte Gefangene ( ca. 14.000 – 15.000) ist noch nicht verurteilt.

Das ist ein Durchschnittswert für 2025 und liegt leicht über den Vorjahren.

Aufteilung nach Männern und Frauen

Für einen konkreten Stichtag (31. März 2024):
Prozentuale Verteilung:
Männer: ca. 94–95 %
Frauen: ca. 5–6 %

Das bedeutet: Gefängnisse sind in Deutschland extrem männlich dominiert.

Einordnung:
Die Gesamtzahl schwankt je nach Zeitpunkt zwischen ca. 55.000 und 60.000
Frauen sind eine kleine Minderheit im Strafvollzug
Dieses Verhältnis (ca. 5–6 % Frauen) ist international typisch

Kurz zusammengefasst
Gesamt: ~ 60.000 Gefangene
Verhältnis: etwa 95 % Männer / 5 % Frauen

Quellen:

LVG
Wikipedia


Maßregelvollzug

Die psychiatrische Unterbringung ist eine besondere Maßnahme im deutschen Recht: Dabei wird eine Person nicht zur Strafe, sondern zur Behandlung und Gefahrenabwehr in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Was bedeutet das genau?

Es geht um Fälle, in denen jemand eine Straftat begangen hat (oder als gefährlich gilt), aber wegen einer schweren psychischen Erkrankung nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig ist.
Rechtsgrundlage ist u. a. § 63 des Strafgesetzbuch (Deutschland).

Wann wird jemand psychiatrisch untergebracht?

Ein Gericht ordnet das an, wenn:
• eine schwere psychische Störung vorliegt
(z. B. Psychose, schwere Persönlichkeitsstörung)
• die Person deshalb nicht schuldfähig oder stark eingeschränkt ist
und von ihr weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht

Wo findet das statt?
In speziellen forensischen Psychiatrien (Maßregelvollzug)
Nicht im normalen Gefängnis

Beispiel:
Isar-Amper-Klinikum Forensik

Wie läuft die Unterbringung ab?
Unterbringung in einer gesicherten Klinik
Kombination aus:
• Therapie (Medikamente, Gespräche, Verhaltenstherapie)
• Sicherheitsmaßnahmen (ähnlich Gefängnis, aber medizinisch geprägt)

Ziel:
Behandlung + Verringerung der Gefährlichkeit

Wie lange dauert das?
Das ist ein entscheidender Unterschied zum Gefängnis:
Keine feste Dauer. Die Unterbringung endet erst, wenn die Person nicht mehr gefährlich ist

Das kann bedeuten:
• wenige Jahre
• oder deutlich länger als eine normale Haftstrafe

Wer zahlt das?
Die Kosten trägt der Staat (Bundesländer)
Sehr teuer: oft 300 € bis über 500 € pro Tag

Wichtige Besonderheiten
• Es gilt: „Therapie statt Strafe“
• Regelmäßige Überprüfung durch Gerichte
• Lockerungen (Ausgänge etc.) erst bei stabiler Entwicklung

Kurz zusammengefasst
Psychiatrische Unterbringung = Behandlung statt Gefängnis
Für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen
Ziel: Gefahr reduzieren, nicht bestrafen
Dauer: unbestimmt, abhängig vom Zustand.

Wie viele Menschen sind untergebracht?

Deutschland gesamt (2022)
Insgesamt etwa 12.000 – 13.000 Personen im Maßregelvollzug
davon:
ca. 8.000 in forensischen Psychiatrien (§ 63 StGB)
ca. 4.000 in Entziehungsanstalten (§ 64 StGB)

Das entspricht ungefähr jedem fünften bis sechsten „freiheitsentzogenen“ Straftäter (Gefängnis + Psychiatrie zusammen gedacht).

Aufteilung nach Männern und Frauen

Die Geschlechterverteilung ist noch einseitiger als im Gefängnis:
Männer: ca. 93–94 %
Frauen: ca. 6–7 %

In absoluten Zahlen (grob gerechnet):
Männer: ca. 11.000–12.000
Frauen: ca. 700–900

Beispiel:
2019 waren es 11.553 Personen, davon 891 Frauen (~7,7 %)

Wie lange bleiben diese Menschen dort?

Die Aufenthaltsdauer ist ein zentraler Punkt – und deutlich anders als im Gefängnis:

Durchschnittswerte
ca. 5–8 Jahre im Schnitt
früher: etwa 5,9 Jahre
später: bis 8 Jahre angestiegen

In einzelnen Bundesländern (z. B. Hessen):
etwa 6 Jahre durchschnittlich
Wichtig: große Spannweite
manche: 2–3 Jahre
viele: 5–10 Jahre
einige: über 10 oder sogar 20 Jahre

Grund:
Die Dauer hängt nicht von der Straftat, sondern von der Frage ab:
Ist die Person noch gefährlich?

Einordnung (entscheidend)
Maßregelvollzug ist keine Strafe, sondern Therapie + Sicherung
Deshalb:
• keine feste Haftdauer
• Entlassung nur bei positiver Prognose
• Dadurch entstehen oft längere Aufenthalte als im Gefängnis

Kurz zusammengefasst
Gesamt: ca. 12.000–13.000 Personen
Männer: ~93–94 %
Frauen: ~6–7 %

Durchschnittliche Dauer:
ca. 5–8 Jahre, in der Praxis oft länger möglich


Quellen:
Bundestag
DGPPN
Justiz Bayern
PMC
Sonntagsblatt
Wikipedia


Was ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag?

Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag liegt im deutschen Strafrecht nicht darin, ob ein Mensch vorsätzlich getötet wurde, sondern darin, unter welchen besonderen Umständen die Tötung geschieht. Der Grundtatbestand ist der Totschlag in § 212 StGB: Wer einen Menschen vorsätzlich tötet, „ohne Mörder zu sein“, macht sich wegen Totschlags strafbar; das Strafmaß liegt grundsätzlich bei nicht unter fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bei lebenslanger Freiheitsstrafe.

Mord ist in § 211 StGB geregelt und setzt zusätzlich sogenannte Mordmerkmale voraus. Das Gesetz nennt dabei unter anderem Tötungen aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder aus sonst niedrigen Beweggründen. Außerdem liegt Mord vor, wenn jemand heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln tötet, oder wenn die Tötung begangen wird, um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken. Für Mord sieht das Gesetz zwingend die lebenslange Freiheitsstrafe vor.

Vereinfacht gesagt bedeutet das: Totschlag ist die vorsätzliche Tötung ohne diese besonderen, besonders verwerflichen Merkmale; Mord ist die vorsätzliche Tötung mit solchen Merkmalen. Darum kann nicht jede vorsätzliche Tötung automatisch als Mord eingeordnet werden. Ein tödlich endender Streit im Affekt kann rechtlich Totschlag sein, während eine Tötung eines arglosen Opfers aus Habgier oder zur Verdeckung einer anderen Tat typischerweise als Mord gewertet wird.

Ein besonders wichtiges Mordmerkmal ist die Heimtücke. Darunter versteht die Rechtsprechung im Kern, dass der Täter die Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt. Gerade daran sieht man gut, dass der Unterschied zwischen Mord und Totschlag oft nicht von der Brutalität allein abhängt, sondern stark von der Art der Tatausführung, der Motivation und dem Kontext.

Strafrechtlich hat die Einordnung enorme Folgen: Bei Totschlag reicht der Strafrahmen grundsätzlich von fünf bis fünfzehn Jahren, während bei Mord grundsätzlich lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wird. Deshalb ist die Abgrenzung in Gerichtsverfahren oft einer der zentralen Streitpunkte.

Quellen:
Strafgesetzbuch (StGB) § 212 Totschlag
Strafgesetzbuch (StGB) § 211 Mord