Urteil Lauben: Zehn Jahre Haft nach Tötung von Valerie von Medinger
Urteil Lauben Valerie von Medinger
🔴 Tatzeit:
5. August 2025, vermutlich in den Abendstunden. Valerie von Medinger hatte am Abend letztmals Kontakt zu Angehörigen. Die Polizei führte sie ab dem 5. August als vermisst.
🔴 Tatort:
Lauben, Landkreis Unterallgäu, Bayern. Die Tat ereignete sich im Bereich des gemeinsamen Anwesens. Anschließend brachte der Täter den Leichnam in ein Waldstück, wo er ihn vergrub.
🔴 Täter:
Markus G., 39 Jahre beim Urteil, deutscher Staatsangehöriger. Der Mann war zum Tatzeitpunkt 38 Jahre alt und betrieb einen landwirtschaftlichen Betrieb. Er war der Lebensgefährte der Getöteten.
🔴 Opfer:
Valerie von Medinger, 36 Jahre. Die Frau war Mutter zweier Kinder und lebte mit ihrem Lebensgefährten in Lauben.
🔴 Beziehung:
Die beiden waren Lebensgefährten und lebten auf einem gemeinsamen Anwesen. Nach den Feststellungen des Gerichts war ihre Beziehung zerrüttet. Im Prozess wurden wiederkehrende Streitigkeiten, Fragen der Kinderbetreuung und eine mögliche Trennung thematisiert. Die Staatsanwaltschaft führte in ihrem Plädoyer unter anderem die Befürchtung des Angeklagten an, bei einer Trennung sein Ansehen im Dorf zu verlieren und seine Tochter möglicherweise nicht mehr sehen zu können.
🔴 Tat:
Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es am 5. August 2025 zu einem Streit zwischen Markus G. und seiner Lebensgefährtin. Dabei ging es unter anderem um die Kinderbetreuung. Der Mann drückte das Gesicht der 36-Jährigen in ein auf dem Boden liegendes Hundekissen, bis sie erstickte. Das Gericht war überzeugt, dass er in dieser Situation seine Partnerin töten wollte. Anschließend beseitigte er den Leichnam und vergrub ihn in einem Waldstück. Die Frau galt zunächst wochenlang als vermisst. Die Polizei leitete umfangreiche Suchmaßnahmen ein. Am 28. August 2025 durchsuchten Ermittler das Wohnanwesen, den landwirtschaftlichen Betrieb und ein Freizeitgrundstück des Tatverdächtigen. Dabei wurde ein Leichnam entdeckt. Nach seiner Festnahme legte Markus G. vor der Ermittlungsrichterin ein Geständnis ab. Die Obduktion bestätigte, dass es sich um die vermisste 36-Jährige handelte.
🔴 Motiv:
Das Gericht stellte eine zerrüttete Beziehung und einen Streit unter anderem über die Kinderbetreuung als unmittelbaren Tatkontext fest. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess mehrere mögliche Beweggründe angeführt: wiederkehrende Konflikte, vom Angeklagten empfundene Demütigungen, eine mögliche Trennung, die Sorge um den Kontakt zur Tochter und einen befürchteten Ansehensverlust. Ein einzelnes, eindeutig festgestelltes Tatmotiv lässt sich aus der veröffentlichten Urteilsbegründung nicht ableiten.
🔴 Prozessbeginn:
30. April 2026 – Landgericht Memmingen, 1. Strafkammer. Aktenzeichen: 1 Ks 400 Js 15915/25. Der Angeklagte gestand bereits am ersten Verhandlungstag, seine Lebensgefährtin getötet zu haben. Insgesamt erstreckte sich das Verfahren über 23 Verhandlungstage.
🔴 Anklage:
Totschlag. Die Staatsanwaltschaft forderte zehn Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. Die Nebenklage hielt teilweise eine Verurteilung wegen Mordes für gerechtfertigt und forderte lebenslange Haft. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und eine Freiheitsstrafe von weniger als acht Jahren.
🔴 Tag der Urteilsverkündung:
23. September 2026.
🔴 Urteil:
10 Jahre Haft. Wegen Totschlags gemäß § 212 StGB. Das Landgericht Memmingen verurteilte Markus G. zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
🔴 Urteilsbegründung:
Der Vorsitzende Richter Bernhard Lang erklärte, der Angeklagte habe seine Lebensgefährtin nach einem Streit getötet. Die Beziehung sei zerrüttet gewesen; vor der Tat sei es nach den gerichtlichen Feststellungen auch zu Handgreiflichkeiten seitens der Frau gekommen. Die Strafkammer ging davon aus, dass Markus G. seine Partnerin töten wollte. Sie sah jedoch keine hinreichend nachgewiesenen Mordmerkmale wie Habgier oder niedrige Beweggründe. Deshalb verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen Totschlags und nicht wegen Mordes.
🔴 Zusammenfassung:
Am 5. August 2025 tötete der damals 38-jährige Markus G. seine 36-jährige Lebensgefährtin Valerie von Medinger in Lauben im Landkreis Unterallgäu. Nach den Feststellungen des Landgerichts Memmingen kam es zuvor zu einem Streit, bei dem es unter anderem um die Kinderbetreuung ging. Der Mann drückte das Gesicht seiner Partnerin in ein auf dem Boden liegendes Hundekissen, bis sie erstickte, und vergrub ihren Leichnam anschließend in einem Waldstück. Wochenlang galt die zweifache Mutter als vermisst, während die Polizei nach ihr suchte und schließlich den Lebensgefährten ins Visier nahm. Am 28. August 2025 entdeckten Ermittler bei umfangreichen Durchsuchungen einen Leichnam; der Tatverdächtige wurde festgenommen und gestand später sowohl vor der Ermittlungsrichterin als auch im Prozess die Tötung. Am 23. September 2026 verurteilte das Landgericht Memmingen den inzwischen 39-Jährigen wegen Totschlags zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, da es seine Tötungsabsicht als erwiesen ansah, jedoch keine Mordmerkmale feststellen konnte.
🔴 Unsere Einordnung im Hinblick auf Femizid
Der Fall weist Merkmale eines partnerschaftlichen Femizids auf. Valerie von Medinger wurde von ihrem Lebensgefährten innerhalb einer zerrütteten Beziehung getötet. Im Prozess wurden eine mögliche Trennung, die Sorge des Täters um den Kontakt zur gemeinsamen Tochter sowie ein befürchteter Ansehensverlust thematisiert. Diese Umstände können auf Kontroll- und Verlustängste im Zusammenhang mit einer Trennung hinweisen. Ein ausdrücklich geschlechtsspezifisches Tatmotiv stellte das Gericht nach den öffentlich zugänglichen Berichten jedoch nicht fest. Die strafrechtliche Verurteilung wegen Totschlags schließt eine gesellschaftliche Einordnung als partnerschaftlicher Femizid nicht aus.
Quellen:
[1]: Urteil im Lauben-Prozess – Allgäuer Zeitung „Urteil im Lauben-Prozess gefallen! Kein Mord – das ist die Begründung des Richters“ (23.09.2026)
[2]: Prozessauftakt – Augsburger Allgemeine „Zweifache Mutter in Lauben getötet: Falsche Spuren, der ‚dritte Mann‘ und ein Geständnis unter Tränen“ (30.04.2026)
[3]: Bayerische Polizei – Auffinden des Leichnams „Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Mordes gegen 38-jährigen Lebensgefährten eingeleitet | Durchsuchungen führen zum Auffinden einer Leiche“ (28.08.2025)
[4]: Bayerische Polizei – Geständnis und Untersuchungshaft „Aufgefundener Leichnam in Lauben ist die 36-jährige Vermisste | Lebensgefährte wegen des Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft“ (29.08.2025)
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Urteil Lauben:
Zehn Jahre Haft nach Tötung von Valerie von Medinger
🔴 Tatzeit:
5. August 2025, vermutlich in den Abendstunden. Valerie von Medinger hatte am Abend letztmals Kontakt zu Angehörigen. Die Polizei führte sie ab dem 5. August als vermisst.
🔴 Tatort:
Lauben, Landkreis Unterallgäu, Bayern. Die Tat ereignete sich im Bereich des gemeinsamen Anwesens. Anschließend brachte der Täter den Leichnam in ein Waldstück, wo er ihn vergrub.
🔴 Täter:
Markus G., 39 Jahre beim Urteil, deutscher Staatsangehöriger. Der Mann war zum Tatzeitpunkt 38 Jahre alt und betrieb einen landwirtschaftlichen Betrieb. Er war der Lebensgefährte der Getöteten.
🔴 Opfer:
Valerie von Medinger, 36 Jahre. Die Frau war Mutter zweier Kinder und lebte mit ihrem Lebensgefährten in Lauben.
🔴 Beziehung:
Die beiden waren Lebensgefährten und lebten auf einem gemeinsamen Anwesen. Nach den Feststellungen des Gerichts war ihre Beziehung zerrüttet. Im Prozess wurden wiederkehrende Streitigkeiten, Fragen der Kinderbetreuung und eine mögliche Trennung thematisiert. Die Staatsanwaltschaft führte in ihrem Plädoyer unter anderem die Befürchtung des Angeklagten an, bei einer Trennung sein Ansehen im Dorf zu verlieren und seine Tochter möglicherweise nicht mehr sehen zu können.
🔴 Tat:
Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es am 5. August 2025 zu einem Streit zwischen Markus G. und seiner Lebensgefährtin. Dabei ging es unter anderem um die Kinderbetreuung. Der Mann drückte das Gesicht der 36-Jährigen in ein auf dem Boden liegendes Hundekissen, bis sie erstickte. Das Gericht war überzeugt, dass er in dieser Situation seine Partnerin töten wollte. Anschließend beseitigte er den Leichnam und vergrub ihn in einem Waldstück. Die Frau galt zunächst wochenlang als vermisst. Die Polizei leitete umfangreiche Suchmaßnahmen ein. Am 28. August 2025 durchsuchten Ermittler das Wohnanwesen, den landwirtschaftlichen Betrieb und ein Freizeitgrundstück des Tatverdächtigen. Dabei wurde ein Leichnam entdeckt. Nach seiner Festnahme legte Markus G. vor der Ermittlungsrichterin ein Geständnis ab. Die Obduktion bestätigte, dass es sich um die vermisste 36-Jährige handelte.
🔴 Motiv:
Das Gericht stellte eine zerrüttete Beziehung und einen Streit unter anderem über die Kinderbetreuung als unmittelbaren Tatkontext fest. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess mehrere mögliche Beweggründe angeführt: wiederkehrende Konflikte, vom Angeklagten empfundene Demütigungen, eine mögliche Trennung, die Sorge um den Kontakt zur Tochter und einen befürchteten Ansehensverlust. Ein einzelnes, eindeutig festgestelltes Tatmotiv lässt sich aus der veröffentlichten Urteilsbegründung nicht ableiten.
🔴 Prozessbeginn:
30. April 2026 – Landgericht Memmingen, 1. Strafkammer. Aktenzeichen: 1 Ks 400 Js 15915/25. Der Angeklagte gestand bereits am ersten Verhandlungstag, seine Lebensgefährtin getötet zu haben. Insgesamt erstreckte sich das Verfahren über 23 Verhandlungstage.
🔴 Anklage:
Totschlag. Die Staatsanwaltschaft forderte zehn Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. Die Nebenklage hielt teilweise eine Verurteilung wegen Mordes für gerechtfertigt und forderte lebenslange Haft. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und eine Freiheitsstrafe von weniger als acht Jahren.
🔴 Tag der Urteilsverkündung:
23. September 2026.
🔴 Urteil:
10 Jahre Haft. Wegen Totschlags gemäß § 212 StGB. Das Landgericht Memmingen verurteilte Markus G. zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
🔴 Urteilsbegründung:
Der Vorsitzende Richter Bernhard Lang erklärte, der Angeklagte habe seine Lebensgefährtin nach einem Streit getötet. Die Beziehung sei zerrüttet gewesen; vor der Tat sei es nach den gerichtlichen Feststellungen auch zu Handgreiflichkeiten seitens der Frau gekommen. Die Strafkammer ging davon aus, dass Markus G. seine Partnerin töten wollte. Sie sah jedoch keine hinreichend nachgewiesenen Mordmerkmale wie Habgier oder niedrige Beweggründe. Deshalb verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen Totschlags und nicht wegen Mordes.
🔴 Zusammenfassung:
Am 5. August 2025 tötete der damals 38-jährige Markus G. seine 36-jährige Lebensgefährtin Valerie von Medinger in Lauben im Landkreis Unterallgäu. Nach den Feststellungen des Landgerichts Memmingen kam es zuvor zu einem Streit, bei dem es unter anderem um die Kinderbetreuung ging. Der Mann drückte das Gesicht seiner Partnerin in ein auf dem Boden liegendes Hundekissen, bis sie erstickte, und vergrub ihren Leichnam anschließend in einem Waldstück. Wochenlang galt die zweifache Mutter als vermisst, während die Polizei nach ihr suchte und schließlich den Lebensgefährten ins Visier nahm. Am 28. August 2025 entdeckten Ermittler bei umfangreichen Durchsuchungen einen Leichnam; der Tatverdächtige wurde festgenommen und gestand später sowohl vor der Ermittlungsrichterin als auch im Prozess die Tötung. Am 23. September 2026 verurteilte das Landgericht Memmingen den inzwischen 39-Jährigen wegen Totschlags zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, da es seine Tötungsabsicht als erwiesen ansah, jedoch keine Mordmerkmale feststellen konnte.
🔴 Unsere Einordnung im Hinblick auf Femizid
Der Fall weist Merkmale eines partnerschaftlichen Femizids auf. Valerie von Medinger wurde von ihrem Lebensgefährten innerhalb einer zerrütteten Beziehung getötet. Im Prozess wurden eine mögliche Trennung, die Sorge des Täters um den Kontakt zur gemeinsamen Tochter sowie ein befürchteter Ansehensverlust thematisiert. Diese Umstände können auf Kontroll- und Verlustängste im Zusammenhang mit einer Trennung hinweisen. Ein ausdrücklich geschlechtsspezifisches Tatmotiv stellte das Gericht nach den öffentlich zugänglichen Berichten jedoch nicht fest. Die strafrechtliche Verurteilung wegen Totschlags schließt eine gesellschaftliche Einordnung als partnerschaftlicher Femizid nicht aus.
Quellen:
[1]: Urteil im Lauben-Prozess – Allgäuer Zeitung „Urteil im Lauben-Prozess gefallen! Kein Mord – das ist die Begründung des Richters“ (23.09.2026)
[2]: Prozessauftakt – Augsburger Allgemeine „Zweifache Mutter in Lauben getötet: Falsche Spuren, der ‚dritte Mann‘ und ein Geständnis unter Tränen“ (30.04.2026)
[3]: Bayerische Polizei – Auffinden des Leichnams „Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Mordes gegen 38-jährigen Lebensgefährten eingeleitet | Durchsuchungen führen zum Auffinden einer Leiche“ (28.08.2025)
[4]: Bayerische Polizei – Geständnis und Untersuchungshaft „Aufgefundener Leichnam in Lauben ist die 36-jährige Vermisste | Lebensgefährte wegen des Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft“ (29.08.2025)
[5]: Bayerische Polizei – ursprüngliche Vermisstenmeldung „36-Jährige aus Lauben vermisst“ (07.08.2025)
[6]: Augsburger Allgemeine – Anklage zugelassen „Tötungsdelikt Lauben im Unterallgäu: Landgericht lässt Anklage im Fall Valerie v. M. zu“ (20.02.2026)
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