2026 Urteil Women on Fire

Urteil Mannheim: 3 Jahre 9 Monate Haft nach Messerangriff auf Ehefrau

Urteil Mannheim:
3 Jahre 9 Monate Haft nach Messerangriff auf Ehefrau

URTEIL MANNHEIM - 3 Jahre 9 Monate Haft nach Messerangriff auf getrennt lebende Ehefrau
URTEIL MANNHEIM – 3 Jahre 9 Monate Haft nach Messerangriff auf getrennt lebende Ehefrau

🔴 Tatzeit:

18. November 2025, gegen 19:00 Uhr.

🔴 Tatort:

Freiburger Straße in Mannheim-Seckenheim, auf offener Straße. Die Frau war auf dem Weg zu einer Straßenbahnhaltestelle beziehungsweise auf dem Heimweg von einer Schule, als ihr Mann sie abpasste.

🔴 Täter:

Getrennt lebender Ehemann Giovanni B., zur Tatzeit 67 Jahre, beim Urteil 68 Jahre; italienischer Staatsangehöriger.

🔴 Opfer:

Getrennt lebende Ehefrau, 63 Jahre; Name und Staatsbürgerschaft wurden in den belastbaren öffentlich zugänglichen Quellen nicht genannt.

🔴 Beziehung:

Eheleute, die zum Tatzeitpunkt bereits seit einiger Zeit getrennt lebten. Nach dem Prozessbericht konnte Giovanni B. die Trennung nach fast 40 Ehejahren nicht akzeptieren.

🔴 Tat:

Nach dem Anklagevorwurf lauerte Giovanni B. seiner getrennt lebenden Ehefrau auf ihrem Weg zur Straßenbahnhaltestelle auf und griff sie überraschend von hinten an. Er zog sie mit einem Arm an sich und führte mit einem Messer eine Schnittbewegung entlang ihres Halses aus, um sie zu töten; auch während ihrer Hilferufe setzte er den Angriff zunächst fort und warf sie zu Boden. Die Frau erlitt eine klaffende, stark blutende Wunde unterhalb des Kinns; nur zufällig wurden keine lebenswichtigen Gefäße getroffen. Passanten wurden durch ihre Schreie aufmerksam, der Täter entfernte sich und wurde rund anderthalb Stunden später festgenommen.

🔴 Motiv:

Nach seiner Einlassung konnte Giovanni B. die Trennung von seiner Ehefrau nicht akzeptieren. In der Prozessberichterstattung wurde zudem bekannt, dass er wusste, wo sie arbeitete, und sie dort beziehungsweise auf ihrem Heimweg gezielt abpasste.

🔴 Prozessbeginn:

15. Juli 2026 vor der Strafkammer 1 – Schwurgericht – des Landgerichts Mannheim, Aktenzeichen 1 Ks 2000 Js 35676/25.

🔴 Anklage:

Versuchter Mord. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass Giovanni B. seine Ehefrau gezielt angegriffen und mit dem Messer am Hals verletzt hatte, um sie zu töten.

🔴 Tag der Urteilsverkündung:

14. August 2026.

🔴 Urteil:

Drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Giovanni B. bleibt in Haft. Das Urteil war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht rechtskräftig.

🔴 Urteilsbegründung:

Das Gericht ging nach den veröffentlichten Urteilsberichten davon aus, dass Giovanni B. seine Frau töten wollte. Entscheidend war jedoch, dass die Kammer sein späteres Ablassen vom Tötungsvorhaben als freiwilligen Rücktritt wertete; dadurch blieb der versuchte Mord straflos und zu ahnden war die bereits vollendete gefährliche Körperverletzung. Genau deshalb erscheint der Fall auf den ersten Blick widersprüchlich: Tötungswille wurde angenommen, trotzdem lautet das Urteil nicht auf versuchten Mord.

🔴 Zusammenfassung

Am Abend des 18. November 2025 wartete Giovanni B. seiner 63-jährigen, von ihm getrennt lebenden Ehefrau in Mannheim-Seckenheim auf und griff sie auf dem Weg zu einer Straßenbahnhaltestelle überraschend von hinten an.
Der damals 67-Jährige zog die Frau an sich und führte mit einem Messer eine Schnittbewegung entlang ihres Halses aus, wobei er nach Überzeugung der Anklage und der späteren Urteilsberichterstattung mit Tötungswillen handelte.
Die Frau schrie um Hilfe, wurde zu Boden geworfen und erlitt eine klaffende, stark blutende Wunde unter dem Kinn; dass keine lebenswichtigen Gefäße getroffen wurden, war nach Angaben des Gerichts beziehungsweise der Anklage lediglich Zufall.
Passanten wurden auf den Angriff aufmerksam, Giovanni B. entfernte sich und wurde wenig später festgenommen; die schwer verletzte Frau kam ins Krankenhaus.
Als Hintergrund wurde bekannt, dass der Mann die Trennung nach fast 40 Ehejahren nicht akzeptieren konnte und seine Frau auf ihrem Heimweg gezielt abgepasst hatte.
Das Landgericht Mannheim verurteilte ihn am 14. August 2026 dennoch nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und neun Monaten Haft, weil es sein Ablassen vom Tötungsvorhaben als strafbefreienden freiwilligen Rücktritt wertete.

🔴 Einordnung im Hinblick auf Femizid

Der Fall weist deutliche Merkmale eines versuchten partnerschaftlichen Femizids auf. Das Opfer war die getrennt lebende Ehefrau, der Täter konnte die Trennung nach eigener Darstellung nicht akzeptieren, passte sie gezielt ab, griff sie von hinten an und verletzte sie mit einem Messer am Hals, wobei das Gericht nach der Urteilsberichterstattung von einem Tötungswillen ausging. Die strafrechtliche Verurteilung ausschließlich wegen gefährlicher Körperverletzung ändert nichts daran, dass die Tat aus kriminologischer Sicht als versuchte Tötung einer Frau im unmittelbaren Trennungskontext eingeordnet werden kann.

Quellen:

▶️ RNZ — „Mannheim: Ex-Frau mit Messer am Hals verletzt“
▶️ Presseportal — „POL-MA: Mannheim: 67-jähriger Tatverdächtiger wegen versuchten Totschlags in Haft“
▶️ Landgericht Mannheim
▶️ SWR — „Mannheim: Verdächtiger wegen versuchten Totschlags in U-Haft“
▶️ Mannheim24 — „Wieder Messer-Angriff in Mannheim – Mann (67) in U-Haft“
▶️ RNZ — „Mit \“Stirb, stirb, stirb\“ zog er das Messer über ihren Hals“
▶️ Mannheimer Morgen — „Prozess in Mannheim: Urteil nach Messerangriff auf Ex-Frau“

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