Gewaltschutzgesetz

Schutz und Hilfe für Betroffene

SHAREPIC - Gewaltschutzgesetz
SHAREPIC – Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ist ein zivilrechtliches Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt, Bedrohung und Nachstellung. Betroffene können beim Familiengericht schnelle Schutzmaßnahmen beantragen – unabhängig davon, ob sie zusätzlich Strafanzeige erstatten.

🔥 Wer wird geschützt?

Das Gesetz gilt für Frauen, Männer, Kinder und alle Menschen, die Gewalt durch Ehe- oder Lebenspartner*innen, Verwandte oder Personen aus dem gemeinsamen Haushalt erleben oder erlebt haben.

🔥 Welche Gewaltformen sind erfasst?

🔴 Körperliche Gewalt
🔴 Psychische Gewalt wie Drohungen, Beleidigungen, Einschüchterung und Kontrolle
🔴 Sexualisierte Gewalt
🔴 Wirtschaftliche Gewalt, etwa Kontrolle über Geld
🔴 Stalking und Nachstellungen

🔥 Was kann das Gericht anordnen?

🔴 Wegweisung: Die gewaltausübende Person muss die gemeinsame Wohnung verlassen.
🔴 Wohnungsüberlassung: Die Wohnung kann der betroffenen Person zur alleinigen Nutzung zugesprochen werden.
🔴 Kontaktverbot: Keine Anrufe, Nachrichten oder Kontaktaufnahme.
🔴 Näherungsverbot: Abstand zur betroffenen Person sowie zu Wohnung, Arbeitsplatz, Schule oder Kindergarten.
🔴 Weitere Maßnahmen wie die Herausgabe von Schlüsseln.

Verstöße gegen gerichtliche Schutzanordnungen können strafbar sein und mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft geahndet werden.

🔥 Wie bekommt man Schutz?

Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt – persönlich, schriftlich oder über anwaltliche Hilfe. Eine Anwältin oder ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich. Polizei, Beratungsstellen und Frauenhäuser können unterstützen. In dringenden Fällen sind vorläufige Schutzmaßnahmen möglich.

Niemand muss Gewalt aushalten. Hilfe zu holen ist ein Zeichen von Stärke.

🔥 Hilfe:

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 116 016 – rund um die Uhr, kostenlos und anonym.
In akuten Notfällen: 110.

Weitere Informationen:
▶️ bmbfsfj

#Gewaltschutzgesetz #PatriarchaleGewalt #iamrising


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