2026 Urteil Women on Fire

Urteil Frankfurt: Ehefrau aus dem 22. Stock gestoßen

Urteil Frankfurt:
Ehefrau aus dem 22. Stock gestoßen

 

Urteil Frankfurt Ehefrau 22. Stock
Urteil Frankfurt Ehefrau 22. Stock

🔴 Urteil

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 31. Juli 2026 einen 60-jährigen Mann aus Rodgau wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die 40-jährige Mutter ihrer beiden gemeinsamen Kinder im Mai 2023 aus dem 22. Stock eines Hotels in Frankfurt-Sachsenhausen stieß. Sie fiel rund 61 Meter in die Tiefe und starb sofort. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

🔴 Tatzeit:

18. Mai 2023 – Christi Himmelfahrt/Vatertag –, kurz vor Mitternacht. Das Ehepaar betrat das Hotelzimmer am späten Abend; etwa 13 Minuten später stürzte die Frau vom Balkon.

🔴 Tatort:

Balkon eines Hotelzimmers im 22. Stock des Leonardo Royal Hotels in Frankfurt-Sachsenhausen. Die Frau stürzte rund 61 Meter in die Tiefe.

🔴 Täter:

Ehemann (60 beim Urteil), Christian M., deutsch-britischer Staatsbürger; Manager aus Rodgau im Landkreis Offenbach.

🔴 Opfer:

Ehefrau (40), Marta M., aus der Ukraine stammend. Sie war Mutter zweier minderjähriger Kinder und arbeitete zuletzt in leitender Funktion beim Hessischen Fußballverband.

🔴 Beziehung:

Das Paar war seit 2012 beziehungsweise rund elf Jahre verheiratet und lebte mit seinen zwei gemeinsamen Kindern in einem Einfamilienhaus in Rodgau. Der Mann hatte seit Ende 2022 eine Affäre mit einer fast 23 Jahre jüngeren Frau; seiner Ehefrau hatte er vorgespiegelt, diese Beziehung beendet zu haben.

🔴 Tatplanung

Nach den Feststellungen des Landgerichts plante der Mann die Tötung im Voraus, recherchierte im Internet nach unauffälligen Tötungsmethoden und buchte gezielt ein Hotelzimmer in einer oberen Etage. Seiner Frau gaukelte er vor, mit dem gemeinsamen Abend die Ehe retten zu wollen; nach einem Restaurant- und Barbesuch kehrte sie stark alkoholisiert mit ihm ins Hotel zurück. In dem Zimmer stieß er die nur etwa 1,60 Meter große, an Höhenangst leidende Frau über das 1,14 Meter hohe Balkongeländer. Sie fiel 61 Meter tief und starb sofort; später wurden bei ihr etwa 1,9 Promille Alkohol festgestellt.

🔴 Prozessbeginn:

1. April 2026 vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Der Indizienprozess umfasste 20 Verhandlungstage und dauerte knapp vier Monate.

🔴 Anklage:

Mord aus Heimtücke und Habgier. Laut Anklage nutzte der Mann das Vertrauen seiner Frau in einen vermeintlichen Versöhnungsabend sowie ihre starke Alkoholisierung aus und wollte zugleich Scheidungskosten vermeiden sowie Erbe und Versicherungsleistungen erhalten.

🔴 Tag der Urteilsverkündung:

31. Juli 2026.

🔴 Urteil:

Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wird in den ausgewerteten Urteilsberichten nicht genannt. Das Urteil war bei Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig.

🔴 Urteilsbegründung:

Das Gericht hielt die vom Angeklagten verbreitete Darstellung eines versehentlichen Sturzes beim Sex für widerlegt und sah keine begründeten Zweifel an einer geplanten Tötung. Für die Kammer sprachen unter anderem seine vorherigen Recherchen zu Tötungsmethoden, die gezielte Buchung des hoch gelegenen Zimmers, die Alkoholisierung und Höhenangst der Frau, Zeugenaussagen über einen Streit und ihre „Nein“-Rufe sowie seine späteren widersprüchlichen Erklärungen gegen einen Unfall. Der Vorsitzende Richter erklärte, der Mann habe seine Frau zum Objekt degradiert und sie „wie einen Müllsack“ über das Geländer entsorgt, um mit seiner Geliebten weiterleben zu können; dieses Verhalten stehe sittlich auf niedrigster Stufe.

🔴 Beweislage und Verteidigung

Der Angeklagte schwieg während des fast vier Monate dauernden Prozesses. Über seine Verteidigerin ließ er erklären, seine Frau sei bei sexuellen Handlungen auf dem Balkongeländer versehentlich abgestürzt. Die Verteidigung beantragte Freispruch. Das Gericht hielt diese Darstellung nach der Beweisaufnahme jedoch für widerlegt. Unter anderem wurden Videoaufnahmen, Zeugenaussagen und die baulichen Verhältnisse des Balkons untersucht; ein Teil des Geländers wurde dafür in den Gerichtssaal gebracht. Zeugen aus einem Nachbarzimmer berichteten von einem lauten Streit und davon, dass die Frau zweimal „Nein“ gerufen habe. Die Richter kamen zu der Überzeugung, dass der Mann sie gezielt über die Brüstung stieß.

🔴 Motiv und Mordmerkmal

Das Gericht nahm niedrige Beweggründe an. Der Mann habe seine Ehefrau zum Objekt gemacht und beseitigt, um freie Bahn für das Zusammenleben mit seiner Geliebten zu haben. In der Urteilsbegründung bezeichnete der Vorsitzende Richter das Verhalten als sittlich auf niedrigster Stufe stehend. Die Staatsanwaltschaft hatte zusätzlich wirtschaftliche Interessen hervorgehoben: eine Lebensversicherung über 400.000 Euro, mögliche Erbansprüche und die Vermeidung einer kostspieligen Scheidung. Das Gericht stützte die Verurteilung in den bisher veröffentlichten Berichten jedoch ausdrücklich auf das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe.

🔴 Verhalten nach der Tat

Der Mann stellte den Tod zunächst als Unfall dar. Danach soll er eine Witwenrente beantragt, die Auszahlung der Lebensversicherung verlangt und über eine Spendenkampagne mehr als 10.000 Euro eingenommen haben. Später zog er mit seiner Geliebten und den Kindern in ein neues Haus. Erst im April 2025 wurde er festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

🔴 Femizid-Einordnung

Der Fall weist typische Merkmale eines partnerschaftlichen Femizids auf: Die Frau wurde nach Überzeugung des Gerichts getötet, weil sie den persönlichen und wirtschaftlichen Plänen ihres Ehemanns im Weg stand. Die Tat war nicht spontan, sondern langfristig vorbereitet, durch ein vorgetäuschtes Versöhnungstreffen ermöglicht und anschließend als Unfall verschleiert.

Quellen:

▶️ Hessenschau — „Frankfurt: Ehefrau aus 22. Stock gestoßen – Lebenslange Haft wegen Mordes“
▶️ Hessenschau — „Ehefrau stürzt von Hotel-Balkon: Mordprozess in Frankfurt gestartet“
▶️ FR — „Mann wirft Ehefrau aus 22. Stock eines Hotels – lebenslange Haft“
▶️ FR — „Staatsanwaltschaft Frankfurt fordert Höchststrafe für Sturz von Hotelbalkon“
▶️ Tagesschau — „Hessen: Frankfurt: Ehefrau aus 22. Stock gestoßen – Lebenslange Haft wegen Mordes“
▶️ Süddeutsche — „Landgericht Frankfurt – Nach Sturz aus 22. Stock: Mordprozess gegen Ehemann begonnen“

#Femizid #Femizide #GewaltGegenFrauen #Partnerschaftsgewalt #KeineIstAllein #Opferschutz #Gewaltschutz #Frauenrechte #Menschenrechte #OneBillionRising #IAmRising #NiUnaMenos #WomenOnFire #ErkennenBenennenVerändern #Frankfurt


🔥 One Billion RisingMitmachen!Support-Shop (Shirts, etc.)PresseFacebook

🔥 Bitte unterstützt uns mit herzerwärmenden 🔥 Spenden 🔥.
Aktivismus ist wundervoll und so sinngebend … macht jedoch sehr, sehr viel Arbeit. Bitte unterstützt mich durch eine Bestellung im Support-Shop, mit der Bestellung eines Städtebanners (bitte individuell hier anfragen) oder einfach mit einer 🔥 Spende.
Ich danke Euch von Herzen.