#Fe.mizid – Presseberichte – Meldungen zu Urteilen und Prozessen.
Tatmotive: z.B. Trennung, Eifersucht, Besitzanspruch.
Urteils- und Prozess-Meldungen
Recherchiert von Sabine M. Mairiedl,
Redaktion Die Münchnerin,
für ONE BILLION RISING Deutschland
• Femizide Deutschland 2026
• Femizide Deutschland 2025
• Femizide Deutschland 2024
• Femizide Deutschland 2023
Um solch entsetzlichen Taten entgegenzuwirken muss sich unser gesamtgesellschaftliches System von Grund auf ändern. Patriarchale, dominanzfokussierte Strukturen lassen Täter glauben, sie hätten ein „Recht“ auf Genugtuung und darauf, andere für ihren Schmerz mit Gewalt oder gar dem Tod zu „bestrafen“.
Noch immer fallen Gerichtsurteile in Fällen von #Femizid sogar strafmildernd aus, wenn Männer ihre Partnerin verletzen oder töten, wenn sie sich von ihm trennen wollen oder getrennt haben.
KURZÜBERSICHT — Urteile
🔥 …. wird nach und nach ergänzt …
Legende:
⬛️ getötet
🔴 verletzt / überlebt
Urteil | Tat — Ort — Täter — Strafmaß — Grund
⬛️ 13.04.2026 | 03.09.2025 — Monheim — Ehemann — lebenslänglich — Mord
⬛️ 09.04.2026 | 18.08.2025 — Leipzig-Reudnitz— Ex-Partner — lebenslänglich — Mord
⬛️ 07.04.2026 | 25.06.2025 — Rathenow — Ex-Ehemann — 9 J. und 6 Monate — Totschlag
⬛️ 27.03.2026 | 10.08.2025 — Kehl — Mann — 12 J. — Mord
⬛️ 27.03.2026 | 04.09.2025 — Nürnberg St. Johannis — Ehemann — 9 J. — Mord
🔴 25.03.2026 | 29.08.2025 — Lorch — Ehemann — 6 J. — Körperverletzung
⬛️ 20.03.2026 | 23.02.2025 — Sindelfingen — Mann — lebenslänglich — Mord
🔴 19.03.2026 | 25.05.2025 — Trier — Ex-Partner — 9 J. — versuchter Mord
⬛️ 19.03.2026 | 18.05.2025 — Laußnitz — Freund — Psychiatrie — Totschlag
🔴 13.03.2026 | 22.06.2025 — Künzelsau — Ex-Freund — 12 J. — Körperverletzung
🔴 12.03.2026 | 10.09.2025 — Nottuln — Ehemann — 9 Jahre — versuchter Mord
🔴 06.03.2026 | 31.07.2025 — Haltern — Partner — 10 Jahre — schwere Gewalt
⬛️ 17.02.2026 | 31.05.2025 — Mühlheim a.d.Ruhr — Ehemann — 4 J. und 9 Mon. — Totschlag
⬛️ 23.12.2025 | 25.04.2025 — Waren — Ehemann — 5 J. und 4 Mon. — Totschlag
⬛️ 19.11.2025 | 22.04.2025 — Hamburg-Moorfleet — Sohn — Psychiatrie — Tötung
⬛️ 12.11.2025 | 21.02.2025 — Schramberg — Sohn — 7 J. — Totschlag
⬛️ Ende Okt. 2025 | 24.02.2025 — Esslingen — Ehemann — 9 J. — Totschlag
⬛️ 25.08.2025 | 30.01.2025 — Genthin — Ex-Freund— 13 J. — Totschlag
⬛️ 28.04.2025 | 13.09.2024 — Künzelsau — Ehemann — 11 J. — Totschlag
🔥 …. wird nach und nach ergänzt …
Urteile und Prozessmeldungen
…. wird nach und nach ergänzt …
Legende:
⬛️ getötet
🔴 verletzt / überlebt
►►► Prozess
🔥🔥🔥 Urteil
► ► ► ⬛️ — PROZESS — 17.04.2026 — Versuchter Mord ? — Darmstadt
Tatzeit: 24. Oktober 2025
Tatort: Dortmund-Eving (unter Vorwand dorthin gelockt)
Täter: Ex-Partner (48)
Opfer: Ex-Partnerin (43)
Beziehung: Ehemalige Partner
Tat: Täter lockte Opfer unter Vorwand (Autopanne) an Tatort, anschließend Angriff mit Küchenmesser, mehrere Stiche in Bauch, Arme und Beine, Täter glaubte, sie sei bereits tot und floh, Opfer überlebte nur durch Notoperation
Motiv: laut Anklage: verletzte Ehre nach Trennung
Prozessbeginn: 17. April 2026 (Landgericht Dortmund)
Anklage: versuchter Mord + gefährliche Körperverletzung
Zusammenfassung:
Ein 49-jähriger Mann aus Lünen soll am 24. Oktober 2025 versucht haben, seine Ex-Partnerin in Dortmund zu töten. Er lockte sie unter dem Vorwand einer Autopanne an den Tatort und griff sie dort mit einem Küchenmesser an.
Dabei erlitt die Frau schwere Stichverletzungen an Bauch, Armen und Beinen und brach zusammen. Der Täter ging davon aus, dass sie bereits tot sei, und flüchtete, während das Opfer nur durch eine Notoperation überlebte.
Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als versuchten Mord und sieht ein Motiv in einer durch die Trennung verletzten Ehre. Seit dem 17. April 2026 läuft der Prozess vor dem Landgericht Dortmund, ein Urteil steht noch aus.
(Quellen: Antenne Unna, Ruhr Nachrichten)
► ► ► ⬛️ — PROZESS — 17.04.2026 — Mord ? — Darmstadt
Tatzeit: 17. September 2025
Tatort: Bereich „Am Kavalleriesand“ / Grünstreifen nahe Bahngleisen in Darmstadt
Täter: Mann (62)
Opfer: Frau (38)
Beziehung: Täter und Opfer kannten sich (genaue Beziehung unklar)
Tat: Angriff mit Messer, mehr als 40 Stichverletzungen, Opfer stirbt trotz Reanimation am Fundort.
Motiv: bislang unklar
Prozessbeginn: 2026 (Landgericht Darmstadt)
Anklage: Mord
Zusammenfassung:
Im September 2025 wurde eine 38-jährige Frau in Darmstadt schwer verletzt in einem Grünbereich nahe den Bahngleisen gefunden und starb kurz darauf an ihren Verletzungen. Die Ermittlungen ergaben, dass sie durch einen extrem brutalen Messerangriff mit mehr als 40 Stichen getötet wurde. Ein 62-jähriger Mann, der die Frau kannte, wurde als Tatverdächtiger festgenommen.
Die genaue Beziehung zwischen Täter und Opfer sowie das Motiv sind bislang nicht abschließend geklärt. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes erhoben, und der Prozess vor dem Landgericht Darmstadt hat 2026 begonnen.
Ein Urteil steht derzeit noch aus, da das Verfahren noch läuft und insbesondere die Hintergründe der Tat aufgearbeitet werden.
(Quellen: FR, op-online)
► ► ► ⬛️ — PROZESS — 17.04.2026 — Mord ? — Düsseldorf-Urdenbach
Tatzeit: 08.11.2025
Tatort: gemeinsame Wohnung in Düsseldorf-Urdenbach
Täter: Ehemann (79)
Opfer: Ehefrau (77)
Beziehung: verheiratet (ca. 48 Jahre Ehe)
Tat: Tötung im Schlaf durch Schläge mit einem Hammer, Opfer war arg- und wehrlos
Motiv (Angabe Täter): angeblicher gemeinsamer Wunsch nach Tod, langjährige Krankheit der Frau (Lunge, Herz, Demenz)
Motiv (Bewertung Staatsanwaltschaft): kein Einverständnis nachweisbar,
Tat als eigenständige Tötung gewertet
Prozessbeginn: April 2026 (LG Düsseldorf)
Anklage: Mord (Heimtücke)
Zusammenfassung:
Ein 79-jähriger Mann tötete im November 2025 seine 77-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Düsseldorf-Urdenbach, indem er sie im Schlaf mit einem Hammer erschlug. Vor dem Landgericht Düsseldorf gestand er die Tat und erklärte, sie sei auf ausdrücklichen Wunsch seiner schwer kranken Frau erfolgt. Das Opfer litt laut Darstellung des Angeklagten an mehreren Erkrankungen, und das Paar habe über Jahre hinweg über einen gemeinsamen Tod gesprochen. Die Staatsanwaltschaft widerspricht dieser Darstellung und wirft dem Mann heimtückischen Mord vor, da die Frau arg- und wehrlos im Schlaf angegriffen wurde. Der Prozess begann im April 2026 und konzentriert sich insbesondere auf die Frage, ob tatsächlich ein einvernehmlicher Todeswunsch vorlag. Ein Urteil steht bislang noch aus, wobei die rechtliche Einordnung zwischen Mord und Tötung auf Verlangen entscheidend für das Strafmaß sein wird.
(Quellen: Kölner Stadtanzeiger, Welt)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 13. April 2026 — Mord — Monheim am Rhein
Tatzeit: 3. September 2025 (abends)
Tatort: gemeinsame Wohnung in Monheim am Rhein (NRW)
Täter: Ehemann (36), Ali B.
Opfer: Ehefrau (35), Fatma B.
Beziehung: verheiratet, zwei gemeinsame Kinder
Tat: Tötung durch Ersticken in der Wohnung, Täter gestand die Tat vor Gericht
Motiv: Trennung / Scheidungswunsch der Frau, finanzielle Konflikte (u. a. Geldprobleme des Täters)
Prozessbeginn: Anfang März 2026 (Landgericht Düsseldorf)
Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes
Urteilsbegründung: Mordmerkmal Heimtücke, Opfer war arg- und wehrlos im Schlafzimmer, Angriff von hinten / keine Verteidigung möglich
Zusammenfassung:
Ein 36-jähriger Mann tötete am 3. September 2025 seine 35-jährige Ehefrau Fatma B. in der gemeinsamen Wohnung in Monheim durch Ersticken. Die Tat geschah im Schlafzimmer, wo er sie zunächst würgte und schließlich durch massiven Druck auf den Hals erstickte. Auslöser war ein Streit über Geld und seine Spielsucht, nachdem die Frau die Trennung angekündigt hatte. Der Täter stellte sich später selbst bei der Polizei und gestand die Tat zu Beginn des Prozesses. Am 3. März 2026 begann der Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf, das im April 2026 ein Urteil sprach. Das Gericht verurteilte den Mann wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft, da das Opfer arglos und ohne Verteidigungsmöglichkeit angegriffen wurde.
(Quellen: WDR)
►►► 🔴 — PROZESS — April 2026 — Mord ? — Wermelskirchen
Tatzeit: 28. Dezember 2021
Tatort: Badezimmer / Badewanne der gemeinsamen Wohnung in Wermelskirchen (NRW)
Täter: Ehemann (63)
Opfer: Ehefrau (58)
Beziehung: verheiratet, langjährige belastete Beziehung
Tat: Verabreichung von Schlaftabletten im Kaffee, anschließend bewusstlose Frau in Badewanne gelegt, gewaltsames Unterdrücken unter Wasser bis zum Tod, Versuch, die Tat als Suizid darzustellen
Motiv: langjährige familiäre Belastung und eskalierende Konflikte
Prozessbeginn: April 2026 vor dem Landgericht Köln
Tag der Urteilsverkündung: noch offen (Urteil voraussichtlich Juni 2026)
Anklage: Mord aus Heimtücke (arglose, sedierte Situation des Opfers)
Zusammenfassung:
Ein 63-jähriger Mann soll am 28. Dezember 2021 seine 58-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Wermelskirchen getötet haben, indem er sie in einer Badewanne ertränkte. Laut Anklage mischte er ihr zuvor Schlaftabletten in den Kaffee, sodass sie bewusstlos wurde und sich nicht mehr wehren konnte. Anschließend soll er sie unter Wasser gedrückt haben und versucht haben, die Tat als Suizid darzustellen. Die Staatsanwaltschaft sieht als Hintergrund eine über Jahre eskalierende familiäre Konfliktsituation. Der Prozess begann im April 2026 vor dem Landgericht Köln, wobei der Angeklagte die Tat bestreitet und auf frühere Suizidgedanken der Frau verweist. Ein Urteil steht noch aus, da insbesondere widersprüchliche rechtsmedizinische Gutachten eine zentrale Rolle im Verfahren spielen.
(Quellen: Stern)
►►► ⬛️ — PROZESS — 09.04.2026 — Totschlag/Mord ? — Chemnitz
Tatzeit: 24.09.2025
Tatort: gemeinsame Wohnung (Mehrfamilienhaus, Chemnitz, Theaterstraße)
Tatverdächtig: Ehemann (39), Allahmir R.
Opfer: Ehefrau (38), Masouma R.
Beziehung: verheiratet, konfliktreiche Beziehung mit vorheriger Gewalt, Frau war zeitweise im Frauenhaus
Tat: massive Gewalteinwirkung mit einem ca. 1 kg schweren Fleischerbeil, Schläge gegen Kopf und Körper, Opfer stirbt später an schweren Verletzungen
Motiv: nicht eindeutig festgestellt, Hinweise auf Eifersucht, Kontrolle und frühere Gewaltkonflikte
Prozessbeginn: 9. April 2026
Anklage: wegen Totschlags, mögliche Prüfung auch von Mordmerkmalen
Zusammenfassung:
Ein 39-jähriger Mann soll am 24. September 2025 seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Chemnitz mit einem Fleischerbeil tödlich verletzt haben. Die Beziehung war von Konflikten und früherer Gewalt geprägt, wobei die Frau zeitweise Schutz im Frauenhaus gesucht hatte. Der Täter soll mehrfach mit großer Gewalt auf Kopf und Körper eingeschlagen haben, wodurch das Opfer später an den Verletzungen starb. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Totschlags erhoben, wobei auch eine Verurteilung wegen Mordes im Raum steht.
(Quellen: MDR)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 09.04.2026 — Mord — Leipzig-Reudnitz
Tatzeit: 18. August 2025, abends (~22:30 Uhr)
Tatort: Wohnung des Opfers in Leipzig-Reudnitz
Täter: Ex-Partner (37), Nick W.
Opfer: Ex-Partnerin, (42) Susann K.
Beziehung: Ex-Partner, gemeinsamer Sohn (10 Jahre)
Tat: gewaltsames Eindringen in die Wohnung, mehrere Messerstiche gegen die Frau (tödlich), anschließend 14 Messerstiche gegen den gemeinsamen Sohn (überlebt schwer verletzt)
Motiv: Trennung nicht akzeptiert, Bestrafung der Frau und Besitzdenken, Wutverlagerung auf das Kind
Prozessbeginn: 13. Februar 2026 (Landgericht Leipzig)
Tag der Urteilsverkündung: Anfang April 2026 (nach Verzögerung durch Zwischenfälle im Prozess)
Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe („echtes lebenslang“), zusätzlich Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (laut Berichten)
Urteilsbegründung: Mordmerkmale: Heimtücke und niedrige Beweggründe, gezielte Bestrafung der Ex-Partnerin, extreme Gewalt und Angriff auch auf das eigene Kind, keine nachvollziehbare Rechtfertigung, hohe Gefährlichkeit
Zusammenfassung:
Ein 37-jähriger Mann tötete am 18. August 2025 seine 42-jährige Ex-Partnerin Susann K. in ihrer Wohnung in Leipzig mit mehreren Messerstichen. Zuvor war er gewaltsam in die Wohnung eingedrungen und griff die Frau gezielt an, weil er die Trennung nicht akzeptierte. Nachdem das Opfer schwer verletzt aus dem Fenster geflüchtet war und später starb, stach der Täter auch auf den gemeinsamen zehnjährigen Sohn ein, der nur knapp überlebte. Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat als gezielte Bestrafungsaktion aus Eifersucht, Besitzdenken und Kontrollverlust. Das Landgericht Leipzig verurteilte den Täter Anfang April 2026 zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Das Gericht sah insbesondere Heimtücke, niedrige Beweggründe und die extreme Brutalität gegenüber Mutter und Kind als entscheidend für das Strafmaß an.
(Quellen: tag24, Spiegel)
►►► ⬛️ — PROZESS — 08.04.2026 — Totschlag ? — Hildesheim
Tatzeit: 17. Januar 2023 (Morgen, ca. 9:40 Uhr)
Tatort: Wohnung der Nachbarin in Hildesheim
Tatverdächtig: Nachbar (39), Hiwa H.
Opfer: Frau (40), dreifache Mutter
Beziehung: Nachbarschaft
Tat: Täter begibt sich in die Wohnung, mindestens 20 Messerstiche in Gesicht, Hals und Nacken, Opfer versucht zu fliehen (ins Kinderzimmer), stirbt an Blutverlust/Embolie
Motiv: bislang unklar / nicht festgestellt (Angeklagter schweigt)
Prozessbeginn: 8. April 2026 (Landgericht Hildesheim)
Anklage: Totschlag, gestützt u. a. auf DNA-Spuren als Indizien
Zusammenfassung
Ein 39-jähriger Mann soll am 17. Januar 2023 seine 40-jährige Nachbarin in deren Wohnung in Hildesheim mit mindestens 20 Messerstichen getötet haben. Die Frau versuchte noch, sich in ein anderes Zimmer zu retten, erlag jedoch den schweren Verletzungen, während ihr Kleinkind anwesend war. Zwischen Täter und Opfer bestand lediglich ein nachbarschaftliches Verhältnis, ein klares Motiv ist bislang nicht bekannt. Der Angeklagte wurde erst später durch DNA-Spuren identifiziert und schwieg bisher zu den Vorwürfen. Seit dem 8. April 2026 läuft der Prozess vor dem Landgericht Hildesheim, ein Urteil steht noch aus.
(Quellen: RTL)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 07.04.2026 — Totschlag — Rathenow
Tatzeit: 25.06.2025
Tatort: Imbiss der Frau in Rathenow (Brandenburg), Mittelstraße
Täter: Ex-Ehemann (51)
Opfer: Ex-Ehefrau (43)
Beziehung: geschiedenes Ehepaar mit gemeinsamen Kindern
Tat: mehrere Messerstiche (mindestens fünf) in den Oberkörper, schwere Verletzungen innerer Organe (u. a. Lunge), Opfer stirbt später im Krankenhaus
Motiv: eskalierter Streit, Konflikte und Kränkungen, Täter fühlte sich über längere Zeit erniedrigt und ausgenutzt, Auslöser laut Einlassung: Streit + Drohung, die Kinder zu entziehen → Tat im Affekt
Prozessbeginn: 9. März 2026
Tag der Urteilsverkündung: 7. April 2026
Urteil: 9 Jahre und 6 Monate Haft wegen Totschlags, Urteil noch nicht rechtskräftig
Urteilsbegründung: kein Mordmerkmal nachweisbar → daher Totschlag, Tat als Affekttat im eskalierten Konflikt bewertet, erhebliche Gewalt, aber kein nachweisbarer Vorsatz für Mordmerkmale
Zusammenfassung:
Ein 51-jähriger Mann tötete im Juni 2025 seine Ex-Ehefrau in deren Imbiss in Rathenow durch mehrere Messerstiche. Die beiden waren getrennt, hatten gemeinsame Kinder und eine konfliktreiche Beziehung mit wiederkehrenden Streitigkeiten. Nach Angaben des Täters eskalierte ein Streit, bei dem die Frau gedroht haben soll, ihm die Kinder zu entziehen, woraufhin er im Affekt handelte. Das Landgericht Potsdam verurteilte ihn am 7. April 2026 zu neun Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags. Das Gericht sah keine Mordmerkmale als nachweisbar an und bewertete die Tat als schwere, aber affektive Gewalttat im Kontext eines eskalierten Beziehungskonflikts.
(Quellen: rbb24, Die Welt, rbb24)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 27.03.2026 — Mord — Nürnberg-St. Johannis
Tatzeit: 04.09.2025
Tatort: gemeinsame Wohnung in Nürnberg-St. Johannis (Bucher Straße)
Täter: Ehemann (65), Andreas
Opfer: Ehefrau (58), Tina
Beziehung: verheiratet
Tat: Tötung durch Messerstiche mit einem Küchenmesser, Täter stellte sich anschließend selbst bei der Polizei
Motiv: Gefühle der Demütigung (u. a. wegen vermuteter Affäre), Verzweiflung und emotionaler Ausnahmezustand
Tag der Urteilsverkündung: 27. März 2026
Urteil: 9 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes (keine lebenslange Haft)
Urteilsbegründung: Mordmerkmal Heimtücke (Opfer arg- und wehrlos), Tat als Affektdurchbruch bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit bewertet, emotionale Ausnahmesituation (Verzweiflung, Demütigung) strafmildernd berücksichtigt
Zusammenfassung:
Ein 65-jähriger Mann tötete am 4. September 2025 seine 58-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Nürnberg-St. Johannis mit einem Küchenmesser. Nach der Tat stellte er sich selbst bei der Polizei, die den Leichnam der Frau in der Wohnung fand. Die Beziehung war von Konflikten geprägt, wobei sich der Täter durch eine vermutete Affäre und Demütigungen verletzt fühlte. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte ihn am 27. März 2026 zu neun Jahren Haft wegen Mordes, obwohl das Mordmerkmal der Heimtücke vorlag. Das Gericht berücksichtigte jedoch eine erhebliche affektive Ausnahmesituation und verminderte Schuldfähigkeit, weshalb keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wurde.
(Quellen: Nordbayern)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 27.03.2026 — Psychiatrie — Kehl
Tatzeit: 10.08.2025
Tatort: Kehl
Täter: Mann (23)
Opfer: Frau (84)
Beziehung: keine Beziehung, Zufallsopfer
Tat: Einbruch über unverschlossene Balkontür, Angriff auf schlafendes Opfer (Würgen, Schläge mit Gegenständen), sexuelle Gewalt, Tötung durch Ersticken, anschließender Diebstahl (Bankkarte, Einkäufe)
Motiv: Habgier (Diebstahlabsicht) und Geldnot, zusätzlich sexuelle Motive / Gelegenheitstat
Tag der Anklageerhebung: 05. Dezember 2025
Tag der Urteilsverkündung: 27. März 2026
Urteil: 12 Jahre Freiheitsstrafe, zusätzlich Unterbringung in psychiatrischer Klinik, Verurteilung wegen Mordes, Raubes und Vergewaltigung mit Todesfolge
Urteilsbegründung: mehrere Mordmerkmale: Habgier, Heimtücke, Verdeckungsabsicht, Opfer war arglos und wehrlos, psychische Erkrankung strafmildernd berücksichtigt, aber keine Schuldunfähigkeit
Zusammenfassung:
Ein junger Mann drang im August 2025 in das Haus einer 84-jährigen Frau in Kehl ein, um Wertgegenstände zu stehlen, und traf dort auf das schlafende Opfer. Er griff die Frau brutal an, missbrauchte sie sexuell und tötete sie schließlich durch Ersticken. Zwischen Täter und Opfer bestand keine Beziehung, es handelte sich um ein Zufallsopfer im Kontext eines Einbruchs. Das Landgericht Offenburg verurteilte den Täter am 27. März 2026 zu zwölf Jahren Haft und ordnete zusätzlich seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Das Gericht sah mehrere Mordmerkmale als erfüllt an, berücksichtigte jedoch eine psychische Erkrankung strafmildernd, wodurch keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wurde.
(Quellen: Zeit)
🔥🔥🔥 🔴 — URTEIL — 25.03.2026 — Körperverletzung — Lorch
Tatzeit: 29.08.2025
Tatort: Lorch – Remsstraße
Täter: Ex-Ehemann (78)
Opfer: Ex-Ehefrau (78)
Tat: Angriff mit Küchenmesser (Stiche) und anschließend mindestens ca. 25 Schläge mit Fleischerbeil auf Kopf und Körper → lebensgefährliche Verletzungen.
Motiv: Eskalierter Streit über Scheidung und finanzielle/immobilienbezogene Fragen
Anklage: Schwere Körperverletzung
Urteilsverkündung: 25.03.2026
Urteil: 6 Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung (nicht rechtskräftig)
Urteilsbegründung: Tat als „äußerst brutal“ bewertet. Aussagen des Opfers glaubhaft und durch Beweise (Angehörige, Polizei, Kameras) bestätigt.
Zusammenfassung:
Ein 78-jähriger Mann griff seine gleichaltrige Ex-Frau im August 2025 im gemeinsamen Haus in Lorch mit einem Messer und anschließend mit einem Fleischerbeil an und verletzte sie lebensgefährlich. Die beiden waren seit 2024 geschieden, lebten jedoch weiterhin zusammen, wobei es zu massiven Konflikten über finanzielle Fragen der Trennung kam. Das Landgericht Ellwangen verurteilte den Täter zu sechs Jahren Haft wegen schwerer Körperverletzung. Das Gericht stufte die Tat als äußerst brutal ein, stützte sich auf glaubhafte Aussagen des Opfers sowie objektive Beweise und verwarf die Notwehrdarstellung des Täters. Als Motiv wurde ein eskalierter Trennungs- und Besitzkonflikt im Zusammenhang mit der Scheidung festgestellt.
(Quellen: SWR, Zeit, Stuttgarter Zeitung)
►►► ⬛️ — PROZESS — (25.03.2026) — Mord ? — Kassel-Niederzwehren
Tatzeit: 7. Juli 2025
Tatort: Wohnung des Täters in Kassel-Niederzwehren
Täter: Ehemann (46)
Opfer: Ehefrau (41)
Beziehung: verheiratet (seit 2022), kurz vor der Tat getrennt
Tat: Täter lockte die Frau unter einem Vorwand in seine Wohnung, anschließend mindestens sechs Messerstiche mit einem Küchenmesser, Opfer stirbt später im Krankenhaus
Motiv: Eifersucht und Trennung, Täter akzeptierte Trennung nicht und vermutete Affäre
Tag der Anklageerhebung: nicht konkret veröffentlicht (Anklage wegen Mordes)
Anklage: geht von Mord aus niedrigen Beweggründen aus
Zusammenfassung:
Ein 47-jähriger Mann soll am 7. Juli 2025 seine Ehefrau in seiner Wohnung in Kassel mit mehreren Messerstichen getötet haben. Er hatte sie zuvor unter einem Vorwand zu sich gelockt, nachdem sich das Paar kurz zuvor getrennt hatte. Die Staatsanwaltschaft sieht als Motiv Eifersucht und die Unfähigkeit des Täters, die Trennung zu akzeptieren. Der Angeklagte hat die Tat zu Prozessbeginn eingeräumt, muss sich jedoch wegen Mordes vor dem Landgericht Kassel verantworten. Ein Urteil liegt bislang nicht vor, da das Verfahren im Frühjahr 2026 noch läuft.
(Quellen: Polizei, Hessenschau)
► ► ► ⬛️ — PROZESS — 23.03.2026 — Mord ? — Recklinghausen
Tatzeit: 28.09.2025 (Tatabend)
Tatort: Wohnung der Schwiegermutter im selben Haus in Recklinghausen, Immenkamp
Täter: Schwiegersohn (34)
Opfer: Schwiegermutter (59)
Beziehung: Schwiegersohn und Schwiegermutter, lebten im selben Haus
Tat: Täter kündigte Besuch per Nachricht an und ließ sich Zugang verschaffen
überraschte das Opfer gezielt in der Wohnung
tödlicher Angriff durch Schläge sowie Stiche mit Messer und Schere
Motiv: mutmaßlich familiärer Konflikt / Streit, genaue Hintergründe und Motivation im Prozess noch unklar
Prozessbeginn: 23. März 2026 (Landgericht Bochum)
Anklage: geht von heimtückischem Mord aus
Zusammenfassung:
Ein 34-jähriger Mann soll Ende September 2025 seine 59-jährige Schwiegermutter in deren Wohnung in Recklinghausen getötet haben. Er kündigte seinen Besuch zuvor per Nachricht an und ließ sich bewusst Zugang verschaffen, bevor er das Opfer überraschend angriff. Dabei soll er die Frau zunächst geschlagen und anschließend mit einem Messer sowie einer Schere tödlich verletzt haben. Zwischen Täter und Opfer bestand ein familiäres Verhältnis, und beide lebten im selben Haus. Seit dem 23. März 2026 läuft der Mordprozess vor dem Landgericht Bochum, wobei der Angeklagte zu Beginn geschwiegen hat. Ein Urteil steht noch aus, während die Staatsanwaltschaft von einem heimtückischen Mord ausgeht und die genauen Motive im Verfahren weiter aufgeklärt werden.
(Quellen: WAZ, t-online)
🔥🔥🔥 🔴 — URTEIL — 12.03.2026 — versuchter Mord — Nottuln
Tatzeit: 10.09.2025
Tatort: Maisfeld bei Nottuln
Täter: Ehemann (38)
Opfer: Ehefrau (38) (überlebt schwer verletzt)
Beziehung: verheiratet, getrennt lebend, gemeinsame Kinder
Tat: gezielter Angriff im Feld nach gemeinsamem Einkauf, mehrere Messerstiche (u. a. in Rücken, Bauch, Beine), Opfer schleppte sich schwer verletzt zur Straße und überlebte nur durch Notoperation.
Motiv: Frustration über Trennung und bevorstehende Rückkehr ins Heimatland
Gefühle von Wertlosigkeit, Konflikte in der Beziehung
Prozessbeginn: 2. Februar 2026 (Landgericht Münster)
Tag der Urteilsverkündung: 12. März 2026
Urteil: 9 Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes
Urteilsbegründung: gezielter Angriff mit Tötungsvorsatz, lebensgefährliche Verletzungen, Geständnis des Täters strafmildernd berücksichtigt, keine Rechtfertigung durch Affekt oder Notwehr
Zusammenfassung:
Ein 38-jähriger Mann griff im September 2025 seine getrennt lebende Ehefrau in einem Maisfeld bei Nottuln mit einem Messer an und verletzte sie lebensgefährlich. Die beiden hatten sich zuvor getroffen, um gemeinsam einzukaufen, bevor der Täter die Frau gezielt angriff. Trotz schwerer Verletzungen konnte sich das Opfer zur Straße schleppen und wurde durch eine Notoperation gerettet. Das Motiv lag laut Gericht in Frustration über die Trennung, persönliche Krisen und den drohenden Verlust seiner Lebensperspektive. Das Landgericht Münster verurteilte den Mann am 12. März 2026 zu neun Jahren Haft wegen versuchten Mordes. In der Urteilsbegründung wurden insbesondere der klare Tötungsvorsatz und die massive Gewalt hervorgehoben, während das Geständnis lediglich strafmildernd berücksichtigt wurde.
(Quellen: Welt)
🔥🔥🔥 🔴 — URTEIL — 06.03.2026 — schwere Gewalt — Haltern
Tatzeit: 31. Juli 2025
Tatort: gemeinsame Wohnung in Haltern am See (NRW)
Täter: Partner (33)
Opfer: Partnerin (35), überlebt schwer verletzt)
Beziehung: Paar mit gemeinsamen Kindern, konfliktreiche Beziehung mit Kontrolle und Gewalt
Tat: Angriff vor den Augen der Kinder, mindestens sieben Messerstiche (Rücken, Hals)
zusätzlich vorher Schläge, Würgen und Bedrohung mit Waffe, Opfer überlebt nur durch Notoperation
Motiv: extreme Eifersucht, Besitzdenken und Kontrollwahn, Täter überwachte und kontrollierte Partnerin systematisch
Prozessbeginn: Anfang 2026 (Landgericht Essen)
Tag der Urteilsverkündung: 6. März 2026
Urteil: 10 Jahre Freiheitsstrafe wegen schwerer Gewaltstraftaten
Urteilsbegründung: Tat als „menschenverachtend“ und frauenfeindlich bewertet
langjährige Kontrolle, Überwachung und Misshandlung. gezielter, lebensgefährlicher Angriff mit Tötungsvorsatz, hohe Brutalität und Tat vor den eigenen Kindern strafschärfend
Zusammenfassung:
Ein 33-jähriger Mann griff am 31. Juli 2025 seine 35-jährige Partnerin in der gemeinsamen Wohnung in Haltern mit einem Messer an und verletzte sie lebensgefährlich.
Er stach vor den Augen der gemeinsamen Kinder mehrfach auf sie ein, nachdem es zuvor bereits zu Gewalt, Bedrohungen und massiver Kontrolle in der Beziehung gekommen war.
Das Opfer überlebte nur durch eine Notoperation. Als Motiv stellte das Gericht extreme Eifersucht, Besitzdenken und einen ausgeprägten Kontrollwahn fest. Das Landgericht Essen verurteilte den Täter am 6. März 2026 zu zehn Jahren Haft. In der Urteilsbegründung wurde insbesondere die frauenfeindliche und menschenverachtende Haltung, die jahrelange Gewaltbeziehung und die besondere Brutalität der Tat vor den Kindern hervorgehoben.
(Quellen: Zeit, Radio Vest)
► ► ► ⬛️ — PROZESS — seit ca. 3. März 2026 — Tötung — Gyhum
Tatzeit: Nacht zum 24. September 2025
Tatort: gemeinsames Wohnhaus (Schlafzimmer) in Gyhum, Landkreis Rotenburg (Niedersachsen)
Täter: Partner (34), Hauke N.
Opfer: Partnerin (30), Maren B.
Beziehung: Lebensgefährten, gemeinsamer Haushalt
Tat: tödlicher Angriff nach Streit im gemeinsamen Haus, genaue Tatausführung nicht öffentlich detailliert, Leiche im Schlafzimmer gefunden
Motiv: vermutlich eskalierter Streit in der Partnerschaft, genaue Hintergründe zunächst unklar
Zusammenfassung:
In der Nacht zum 24. September 2025 wurde eine 30-jährige Frau in ihrem gemeinsamen Wohnhaus in Gyhum von ihrem Lebensgefährten tödlich verletzt. Die Tat ereignete sich im Schlafzimmer nach einer Auseinandersetzung zwischen den beiden. Der 34-jährige Mann meldete sich anschließend selbst bei der Polizei und wurde festgenommen. Die Ermittlungen gehen von einem eskalierten Partnerschaftskonflikt aus, wobei das genaue Motiv zunächst unklar blieb. Seit März 2026 läuft der Prozess vor dem Landgericht Stade, in dem auch weitere Vorwürfe wie mögliche Brandstiftung geprüft werden. Ein Urteil steht bislang noch aus, da das Verfahren weiterhin andauert und die Hintergründe der Tat umfassend aufgearbeitet werden.
► ► ► ⬛️ — PROZESS — Anfang März 2026 — Totschlag ? — Müllheim
Tatzeit: 22. Juni 2025
Tatort: gemeinsame Wohnung in Müllheim
Täter: Ehemann (47)
Opfer: Ehefrau (43)
Beziehung: verheiratet, mehrere gemeinsame Kinder
Tat: Tötung durch mindestens 13 Messerstiche, mehrere Stiche ins Herz → schneller Verblutungstod
Motiv: nicht eindeutig geklärt, Hinweise auf wiederholte Konflikte, Eifersucht und Kontrolle, Streit unmittelbar vor der Tat
Prozessbeginn: Anfang März 2026 (Landgericht Freiburg)
Anklage: Totschlag
Zusammenfassung:
Ein 47-jähriger Mann tötete am 22. Juni 2025 seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Müllheim mit mindestens 13 Messerstichen. Der Tat ging ein Streit voraus, in dessen Verlauf der Mann seiner Frau das Messer abnahm und anschließend mehrfach zustach. Die Frau erlitt tödliche Verletzungen am Herzen und verblutete innerhalb kurzer Zeit. Die Beziehung war von Konflikten geprägt, wobei Hinweise auf Eifersucht und Kontrolle bestehen, ein eindeutiges Motiv jedoch nicht festgestellt ist. Seit März 2026 läuft der Prozess vor dem Landgericht Freiburg, in dem der Angeklagte die Tat eingeräumt hat. Ein Urteil steht bislang noch aus, da das Gericht insbesondere die genauen Hintergründe und die Schuldfähigkeit des Täters klären muss.
(Quellen: SWR)
►►► ⬛️ — PROZESS — 02.02.2026 — Mord ? — Augsburg-Haunstetten
Tatzeit: 19.05.2025
Tatort: Augsburg-Haunstetten
Tatverdächtig: Mann (29), Gino F.
Opfer: Frau (30), Nina H., dreifache Mutter
Beziehung: Täter stand im Umfeld (Bezug zum Ziehvater des Täters, früherer Partner des Opfers)
Tat: Eindringen in die Wohnung, vier Kopfschüsse auf das Opfer, Kinder im Haus, teils Zeugen der Tat
Motiv: mutmaßliche „Rache“ für Trennung der Frau vom Ziehvater des Täters
Prozessbeginn: 02.02.2026
Anklage: Mord (heimtückische Tötung, geplantes Vorgehen)
Zusammenfassung:
Ein 29-jähriger Mann soll am 19. Mai 2025 eine 30-jährige dreifache Mutter in ihrer Wohnung in Augsburg mit vier Kopfschüssen getötet haben.
Er drang dazu in die Wohnung ein, während sich Kinder des Opfers im Haus befanden und die Tat teilweise miterlebten. Zwischen Täter und Opfer bestand keine direkte Beziehung, jedoch ein indirekter Bezug über den Ziehvater des Täters, von dem sich die Frau zuvor getrennt hatte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Täter aus Rache handelte und die Tat gezielt plante. Seit dem 2. Februar 2026 läuft der Mordprozess vor dem Landgericht Augsburg, in dem der Angeklagte bislang schweigt. Ein Urteil steht noch aus, da das Verfahren als komplex gilt und zahlreiche Verhandlungstage angesetzt wurden.
(Quellen: Augsburger Allgemeine, Augsburg TV, SZ)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 20.03.2026 — Mord — Sindelfingen
Tatzeit: 23.02.2025
Tatort: Waldstück nahe der Arbeitsstelle in Sindelfingen
Täter: Mann (47)
Opfer: Frau (39), Tuya Chuluuntumur
Beziehung: Täter und Opfer kannten sich. (Der Täter ist Partner ihrer besten Freundin)
Tat: Täter lauerte dem Opfer gezielt auf, beschädigte zuvor eine Straßenlaterne, um eine dunkle Stelle zu schaffen, griff die ahnungslose Frau an und tötete sie durch massive Gewalteinwirkung gegen den Hals. Leiche wurde versteckt und erst Monate später gefunden.
Motiv: unklar
Urteilsverkündung: 20.03.2026
Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, zusätzlich Schmerzensgeld und Kostenübernahme (Beerdigung etc.). Urteil noch nicht rechtskräftig
Urteilsbegründung: Mordmerkmal Heimtücke (Opfer war arglos), gezielte Planung (mehrfaches Warten am Tatort)
eindeutige Indizienlage (v. a. Handydaten), Gericht hatte „keine Zweifel“ an der Täterschaft.
Zusammenfassung:
Ein 47-jähriger Mann tötete im Februar 2025 eine Frau in einem Waldstück bei Sindelfingen, indem er ihr gezielt auflauerte und sie überraschend angriff. Er hatte zuvor eine Straßenlaterne beschädigt, um die Tat im Dunkeln ausführen zu können, und wartete an mehreren Tagen auf das Opfer. Die beiden kannten sich, ein konkretes Motiv konnte jedoch nicht festgestellt werden. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Täter wegen Mordes zu lebenslanger Haft und sprach zusätzlich finanzielle Entschädigungen zu. Das Gericht sah insbesondere Heimtücke, planvolles Vorgehen und eine eindeutige Indizienlage als entscheidend für die Verurteilung an.
(Quelle: Landgericht Stuttgart, SWR)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 19.03.2026 — Totschlag/Psychiatrie — Laußnitzer Heide
Tatzeit: 18. Mai 2025 (nach einer Techno-Party)
Tatort: Waldgebiet in der Laußnitzer Heide bei Dresden (Sachsen)
Täter / Name: Freund (16)
Opfer / Name: Frau (21), Emma D.
Beziehung: Täter war ihr Freund
Tat: Tötung durch eine Vielzahl von Messerstichen nach gemeinsamer Party, Leiche im Wald zurückgelassen
Motiv: kein klassisches Tatmotiv feststellbar, Hauptursache laut Gericht: schwere psychische Erkrankung + Drogenkonsum
Tag der Anklageerhebung: nicht konkret veröffentlicht
Tag der Urteilsverkündung: 19. März 2026 (Landgericht Dresden)
Urteil: keine Haftstrafe, unbefristete Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus, Urteil rechtskräftig
Urteilsbegründung: Täter war schuldunfähig (schwere psychische Erkrankung + Drogen), Tat juristisch als Totschlag eingeordnet (keine Mordmerkmale), ausdrücklich kein Femizid, da kein geschlechtsspezifisches Motiv nachweisbar.
Zusammenfassung:
Ein jugendlicher Täter tötete am 18. Mai 2025 die 21-jährige Emma nach einer Techno-Party in einem Waldgebiet bei Dresden mit zahlreichen Messerstichen. Die beiden kannten sich und standen in einer persönlichen Beziehung. Das Gericht stellte fest, dass die Tat maßgeblich auf eine schwere psychische Erkrankung und Drogenkonsum zurückzuführen war und kein klares Tatmotiv vorlag. Das Landgericht Dresden erklärte den Täter am 19. März 2026 für schuldunfähig und ordnete seine unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Mordmerkmale oder ein geschlechtsspezifisches Motiv wurden nicht festgestellt, weshalb die Tat rechtlich als Totschlag bewertet wurde.
(Quellen: MDR)
🔥🔥🔥 🔴 — URTEIL — 19.03.2026 — versuchter Mord — Trier
Tatzeit: 25. Mai 2025 (früher Abend)
Tatort: gemeinsame Wohnung in der Saarstraße, Trier
Täter: Ex-Partner (43)
Opfer: Ex-Partnerin (26)
Beziehung: Ex-Paar, kurz zuvor getrennt, lebten noch zusammen
Tat: Angriff in der Wohnung, Würgen und zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen, Opfer lebensgefährlich verletzt zurückgelassen
Motiv: gekränktes männliches Selbstverständnis nach Trennung, Besitzdenken und Kontrollverlust
Prozessbeginn: 10. Februar 2026 (Landgericht Trier)
Tag der Urteilsverkündung: 19. März 2026
Urteil: 9 Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes
Urteilsbegründung: Heimtückischer Angriff (Opfer ahnungslos), klarer Tötungsvorsatz (u. a. Vorbereitungshandlungen, Internetrecherchen), Einordnung als Femizid durch das Gericht, keine psychische Ausnahmesituation festgestellt
Zusammenfassung:
Ein 43-jähriger Mann griff am 25. Mai 2025 seine 26-jährige Ex-Partnerin in der gemeinsamen Wohnung in Trier an und verletzte sie lebensgefährlich. Er würgte sie und fügte ihr zahlreiche Schnitt- und Stichverletzungen zu, bevor er sie schwer verletzt zurückließ. Die beiden hatten sich kurz zuvor getrennt, lebten jedoch noch zusammen, was den Konflikt zusätzlich verschärfte. Das Gericht sah als Motiv ein gekränktes männliches Selbstverständnis sowie Besitzdenken und Kontrollverlust nach der Trennung. Das Landgericht Trier verurteilte den Täter am 19. März 2026 zu neun Jahren Haft wegen versuchten Mordes. In der Urteilsbegründung wurde insbesondere die heimtückische Vorgehensweise, der nachweisbare Tötungsvorsatz und die Einordnung als Femizid hervorgehoben.
🔥🔥🔥 🔴 — URTEIL — 13.03.2026 — Körperverletzung — Künzelsau
Tatzeit: ca. 18.06.2025
Tatort: u. a. Frauenhaus und Innenstadt von Künzelsau (Baden-Württemberg), später Gartenhütte
Täter: Ex-Freund (29), vorbestraft wegen häuslicher Gewalt.
Opfer: Ex-Freundin (39), überlebt schwer verletzt
Beziehung: Ex-Paar, zuvor von Gewalt und Dominanz geprägt
Tat: Entführung aus einem Frauenhaus, über mehr als 30 Stunden massive körperliche und psychische Gewalt, u. a. Misshandlungen und öffentliches Demütigen (durch Stadt gezerrt)
Motiv: extreme Eifersucht, Kontrollverlust, zusätzlich Drogenkonsum
Urteilsverkündung: 13.03.2026
Urteil: 12 Jahre Haft
Urteilsbegründung: extreme Brutalität und Dauer der Tat, umfassendes Geständnis des Täters, dennoch keine Verurteilung wegen versuchten Mordes.
Zusammenfassung:
Ein 29-jähriger Mann entführte seine Ex-Freundin im Juni 2025 aus einem Frauenhaus und misshandelte sie über mehr als 30 Stunden schwer. Er übte massive körperliche und psychische Gewalt aus und demütigte das Opfer unter anderem öffentlich in der Innenstadt von Künzelsau. Die Beziehung war bereits zuvor von Kontrolle, Dominanz und Gewalt geprägt, und der Täter handelte laut Gericht aus extremer Eifersucht. Das Landgericht Heilbronn verurteilte ihn zu zwölf Jahren Haft, folgte jedoch nicht dem Vorwurf des versuchten Mordes. Das Gericht bewertete insbesondere die außergewöhnliche Brutalität, Dauer der Tat und das umfassende Geständnis als entscheidend für das Strafmaß.
(Quellen: Welt, FAZ)
►►► ⬛️ — PROZESS — ca. 12.03.2026 — Mord — Krailling
Tatzeit / Tatort: 14.06.2025, Wohnung der Frau in Krailling (Landkreis Starnberg)
Täter: Ehemann (37)
Opfer: Ehefrau (29), Mutter von sechs Kindern
Beziehung: verheiratet, zuvor Trennung nach häuslicher Gewalt, gerichtliches Kontaktverbot bestand bereits
Tat: tödlicher Angriff mit Küchenmesser (mehrere Stiche)
Motiv: laut Staatsanwaltschaft: Bestrafung für Trennung + Machtdemonstration, Einordnung als niedrige Beweggründe, Kontrolle und Dominanz
Anklageerhebung: März 2026
Anklage: wegen Mordes erhoben, Anklage stützt sich auf Mordmerkmale: Grausamkeit, niedrige Beweggründe, Verdeckungsabsicht, Habgier
Zusammenfassung:
Ein 37-jähriger Mann soll seine 29-jährige Ehefrau am 14. Juni 2025 in ihrer Wohnung in Krailling mit einem Küchenmesser tödlich verletzt haben. Die Beziehung war von häuslicher Gewalt geprägt, und kurz vor der Tat bestand bereits ein gerichtliches Kontaktverbot. Die Frau hatte sich getrennt, was der Täter laut Staatsanwaltschaft nicht akzeptierte. Die Anklage bewertet die Tat als Mord, da sie aus niedrigen Beweggründen sowie zur Machtdemonstration und Bestrafung erfolgte.
(Quellen: Stuttgarter Zeitung)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 17.02.2026 — Totschlag — Mülheim an der Ruhr
Tatzeit: 31.05.2025
Tatort: Mülheim an der Ruhr, gemeinsame Wohnung
Täter: Ehemann (82)
Opfer: Ehefrau (70)
Beziehung: seit rund 40 Jahren verheiratet
Tat: zunächst Angriff (laut Anklage auch mit Messer), anschließend etwa 8 Minuten lang Ersticken mit einem Kissen
Motiv: eskalierter Streit, Beschimpfungen und gegenseitige Vorwürfe, finanzielle Krise (Vermögensverlust, Umzug), affektive Erregung des Täters
Tag der Urteilsverkündung: 17. Februar 2026
Urteil: 4 Jahre und 9 Monate Haft wegen Totschlags, Urteil noch nicht rechtskräftig
Urteilsbegründung: Täter handelte in starker affektiver Erregung, erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit. vorherige massive Konflikte und Provokationen berücksichtigt.
Zusammenfassung:
Ein 82-jähriger Mann tötete seine 70-jährige Ehefrau in der Nacht zum 31. Mai 2025 in ihrer gemeinsamen Wohnung in Mülheim, indem er sie mit einem Kissen erstickte. Der Tat ging ein eskalierter Streit voraus, in dem sich beide gegenseitig schwere Vorwürfe machten, insbesondere im Zusammenhang mit finanziellen Problemen und einem erzwungenen Umzug. Die Ehe bestand seit rund 40 Jahren und war zuletzt stark konflikthaft belastet. Das Landgericht Duisburg verurteilte den Mann am 17. Februar 2026 zu vier Jahren und neun Monaten Haft wegen Totschlags. Das Gericht berücksichtigte eine erhebliche affektive Erregung und verminderte Steuerungsfähigkeit strafmildernd, sah jedoch eine vorsätzliche Tötung als erwiesen an.
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 23.12.2025 — Totschlag — Waren an der Müritz
Tatzeit: 25.04.2025
Tatort: gemeinsames Wohnhaus in Waren an der Müritz (Mecklenburg-Vorpommern)
Täter: Ehemann (75)
Opfer: Ehefrau (63)
Beziehung: verheiratet
Tat: nach einem Streit mindestens 20 Messerstiche gegen Kopf und Oberkörper, Tod durch Blutverlust, anschließend Leiche versteckt und Spuren beseitigt
Motiv: eskalierter Streit, starke verbale Kränkung („sie habe ihn nicht geliebt“) → Affekttat
Tag der Anklageerhebung: nicht konkret veröffentlicht
Tag der Urteilsverkündung: 23. Dezember 2025 (Landgericht Neubrandenburg)
Urteil: 5 Jahre und 6 Monate Haft wegen Totschlags im minderschweren Fall
Urteilsbegründung: erhebliche affektive Ausnahmesituation („Affektstau“), eingeschränkte Steuerungsfähigkeit, starke verbale Kränkung durch das Opfer, Geständnis des Täters berücksichtigt
Zusammenfassung:
Ein 75-jähriger Mann tötete Ende April 2025 seine Ehefrau in ihrem gemeinsamen Haus in Waren an der Müritz durch mindestens 20 Messerstiche. Der Tat ging ein eskalierter Streit voraus, bei dem sich der Täter durch Aussagen der Frau massiv gekränkt fühlte. Nach der Tat versteckte er die Leiche, versuchte Spuren zu beseitigen und stellte sich erst Tage später selbst bei der Polizei. Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte ihn am 23. Dezember 2025 zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Das Gericht sah eine starke affektive Erregung und eingeschränkte Steuerungsfähigkeit als strafmildernd an und wertete die Tat daher nicht als Mord.
(Quellen: SZ)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 19.11.2025 — Tötung — Hamburg-Moorfleet
Tatzeit: 22. April 2025, ca. 4:00 Uhr morgens
Tatort: Hausboot am Holzhafenufer in Hamburg-Moorfleet
Täter: Sohn (23)
Opfer: Mutter (58), Alexandra Fröhlich
Beziehung: Mutter und Sohn
Tat: Angriff auf die schlafende Mutter, mehrfache Schläge mit einem Schlagwerkzeug (vermutlich Hammer) gegen Kopf und Hals, tödliches Schädel-Hirn-Trauma
Motiv: kein klassisches Motiv, Tat im Zustand einer schweren psychischen Störung (Wahn)
Prozessbeginn: Anfang November 2025 (Landgericht Hamburg, Sicherungsverfahren)
Tag der Urteilsverkündung: 19. November 2025
Urteil: dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, keine Haftstrafe
Urteilsbegründung: Täter war schuldunfähig (schizoaffektive Störung, verstärkt durch Drogen), Tat im Zustand eines Wahns, Mutter wurde nicht erkannt, Maßnahme dient Schutz der Allgemeinheit und Behandlung
Zusammenfassung:
Ein 23-jähriger Mann tötete am 22. April 2025 seine 58-jährige Mutter, die Autorin Alexandra Fröhlich, auf einem Hausboot in Hamburg-Moorfleet. Er griff die schlafende Frau mit einem Schlagwerkzeug an und fügte ihr tödliche Verletzungen am Kopf zu. Zwischen Täter und Opfer bestand ein enges familiäres Verhältnis, ein klassisches Tatmotiv konnte jedoch nicht festgestellt werden. Das Gericht stellte fest, dass der Täter unter einer schweren psychischen Erkrankung litt und die Tat im Zustand eines Wahns beging. Das Landgericht Hamburg ordnete am 19. November 2025 daher keine Haftstrafe, sondern eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. In der Urteilsbegründung wurde insbesondere die Schuldunfähigkeit hervorgehoben, weshalb der Fokus auf Behandlung und Gefahrenabwehr lag.
(Quellen: Welt, Sat1, Stern, Zeit)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — 12.11.2025 — Totschlag — Schramberg
Tatzeit: 21. Februar 2025
Tatort: Keller eines Mehrfamilienhauses in Schramberg
Täter: Sohn (20)
Opfer: Mutter (54), Sandra F.
Beziehung: Mutter und Sohn
Tat: Tötung durch massive Schläge mit einem Fleischklopfer, mindestens mehrere Schläge gegen Kopf/Gesicht, anschließendes Verstecken der Leiche in einer Autodachbox im Keller
Motiv: Streit über Geld und Lügen, Täter hatte Familienvermögen veruntreut und wollte dies verdecken, Mischung aus Angst, Wut und Verzweiflung
Prozessbeginn: Oktober 2025 vor dem Landgericht Rottweil
Tag der Urteilsverkündung: 12. November 2025
Urteil: 7 Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags
Urteilsbegründung: kein Mordmerkmal eindeutig nachweisbar, Tat im Streit und emotionaler Eskalation, Anwendung von Jugendstrafrecht, Geständnis berücksichtigt
Zusammenfassung:
Ein 20-jähriger Mann tötete im Februar 2025 seine 54-jährige Mutter in der gemeinsamen Wohnung in Schramberg durch mehrere Schläge mit einem Fleischklopfer. Der Tat ging ein Streit voraus, bei dem die Mutter entdeckte, dass ihr Sohn Geld veruntreut und sie belogen hatte. Nach der Tat versteckte der Täter die Leiche in einer Autodachbox im Keller des Hauses. Im Prozess gestand er die Tat und schilderte eine Mischung aus Angst, Wut und Überforderung als Hintergrund. Das Landgericht Rottweil verurteilte ihn am 12. November 2025 zu sieben Jahren Haft nach Jugendstrafrecht wegen Totschlags. Das Gericht sah keine Mordmerkmale als eindeutig erfüllt an und wertete die Tat als eskalierte Gewalthandlung im familiären Konflikt.
(Quellen: Stern)
🔥🔥🔥 ⬛️ — URTEIL — Ende Okt. 2025 — Totschlag — Esslingen
Tatzeit: 24. Februar 2025
Tatort: gemeinsame Wohnung in Esslingen
Täter: Ehemann (73)
Opfer: Ehefrau (72)
Beziehung: verheiratet, langjährige Beziehung
Tat: zunächst körperliche Gewalt (Schläge und Tritte), anschließend Schnittverletzung am Hals mit einem Cuttermesser, Opfer verblutete an den Verletzungen
Motiv: eskalierter Familienkonflikt / Streit („Familienzwist“)
Prozessbeginn: 3. September 2025 (Landgericht Stuttgart)
Tag der Urteilsverkündung: Ende Oktober 2025
Urteil: 9 Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags
Urteilsbegründung: vorsätzliche Tötung im Rahmen eines eskalierten Konflikts, keine nachweisbaren Mordmerkmale, erhebliche Gewalt, aber Einordnung als Totschlag
Zusammenfassung:
Ein 73-jähriger Mann tötete am 24. Februar 2025 seine 72-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Esslingen. Der Tat ging ein eskalierter Streit voraus, bei dem es zunächst zu massiver körperlicher Gewalt kam. Anschließend fügte der Täter seiner Frau mit einem Cuttermesser eine tödliche Halsverletzung zu. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn Ende Oktober 2025 zu neun Jahren Haft wegen Totschlags. Das Gericht sah keine Mordmerkmale als nachweisbar an, wertete die Tat jedoch als vorsätzliche Tötung im Kontext eines familiären Konflikts. Entscheidend für das Strafmaß waren die erhebliche Gewaltanwendung sowie die Einordnung als eskalierte Beziehungstat ohne geplanten Mord.
(Quellen: SWR, SWR)
►►► 20.10.2025 — #Prozess — Versuchter #Femizid ? — Witten
Tatzeit / Tatort: 06.05.2025 — Witten – Bahnhofstraße
Täter: Mann, Ex-Partner (44)
Opfer: Frau, Ex-Partnerin (36)
Anklage: Mordversuch.
Ein 44-jähriger Mann aus Witten (Nordrhein-Westfalen) steht im Verdacht, seine Ex-Frau (36) im Schlaf mit einer Schere niedergestochen zu haben. Er gab an, er habe zuvor einen Albtraum gehabt, in dem sie ihn ausgelacht habe, und könne sich an die Tat nicht erinnern. Die gemeinsame achtjährige Tochter war Zeugin des Angriffs, alarmierte schreiend ihre Geschwister und die Nachbarn. Da sowohl der mutmaßliche Täter als auch das Opfer Gedächtnislücken angeben, gilt das Kind derzeit als wichtigste Zeugin im Verfahren.
Tatmotiv: Als mögliches Motiv gelten Eifersucht und übersteigertes Besitzdenken.
(Quellen: Radio Herne, WAZ)
►►► 19.10.2025 — #Urteil — #Femizid ? — München
Tatzeit / Tatort: 20.02.2000 — München
Täter: Mann, Ehemann (57), Hayati Ö.
Opfer: Frau, Ehefrau (28), Seher Ö.
Urteil: Lebenslange Haft.
Tatmotiv: Sie wollte sich von ihm trennen.
Die Frau wurde 200 erdrosselt in ihrer Wohnung aufgefunden worden. Der Mord sollte wie ein Suizid aussehen. Laut Anklage soll Hayati Ö. seine Ehefrau gequält haben. Die junge Mutter soll häufig misshandelt und als Art „Haussklavin“ behandelt worden sein. 1997 ging die junge Mutter mit drei der vier Kinder ins Frauenhaus. Sie hielt ihren Wohnort geheim, legte ihr Kopftuch ab, verliebte sich neu. Und wollte die Scheidung. Für Hayati Ö. offenbar eine Schande. Immer wieder soll er laut Staatsanwaltschaft Morddrohungen ausgesprochen haben. Die Frau hinterlässt vier Kinder.
(Quellen: Bild)
►►► 17.10.2025 — #Prozess — #Femizid ? — Fehmarn
Tatzeit / Tatort: 16.05.2025 — Fehmarn
Täter: Mann, Ehemann (61), Manfred S.
Opfer: Frau, Ehefrau (57), Irena Iwona S.
Anklage: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Ehefrau getötet zu haben. Dieser hat vor Gericht die Vorwürfe von sich gewiesen. Er behauptet, die Frau hätte sich selbst stranguliert.
Die Frau hinterlässt drei Kinder.
(Quellen: NDR, SHZ, RTL)
►►► 17.10.2025 — #Prozess — #Femizid ? — Varel
Tatzeit / Tatort: 12.05.2025 — Varel
Täter: Mann, Ehemann (38)
Opfer: Frau, Ehefrau (37), Laila A.
Anklage: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Ehefrau mit einem Auto absichtlicht überfahren zu haben. Die Frau hinterläßt sieben Kinder.
Das Urteil wird am 09.12.2025 erwartet.
(Quellen: NDR)
►►► ⬛️ 16.10.2025 — #Urteil — #Femizid — Berlin
Tatzeit / Tatort: 03.04.2025 – Berlin
Täter: Mann, Partner (60)
Opfer: Frau, Partnerin (56)
Urteil: 9 Jahre und 9 Monate Haft wegen Totschlags. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Das Berliner Landgericht sprach den 60-Jährigen des Totschlags schuldig. Er habe seine Partnerin mit einem etwa einen Meter langen Kantholz attackiert und immer wieder auf den Kopf gezielt. In der Beziehung soll es über Jahre hinweg immer wieder zu Gewalt gekommen sein. Die Frau habe mehrmals die Polizei alarmiert, hieß es weiter im Urteil. Im Juni 2024 soll der Mann seiner Lebensgefährtin heftig auf das rechte Auge geschlagen haben. Sie sei auf dem Auge erblindet.
(Quelle: Tagesspiegel)
►►► 09.10.2025 — #Prozess — #Femizid — Remseck-Neckargröningen
Tatzeit / Tatort: 20.03.2025 — Remseck
Täter: Mann, Ehemann (48)
Opfer: Frau, Ehefrau (48), Steffi D.
Anklage: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im März seine noch im Bett liegende Ehefrau durch Messerstiche getötet zu haben. — Angeklagter geständig.
Die Frau hinterlässt zwei Kinder.
Ein Urteil wird für Anfang Dezember 2025 erwartet.
(Quelle: Esslinger Zeitung, SWR)
►►► 02.10.2025 — #Urteil — #Femizid — Dortmund
Tatzeit / Tatort: 16.01.2025 – Dortmund
Täter: Mann, Ex-Freund (33)
Opfer: Frau, Ex-Freundin (32)
Urteil: 10 Jahre Haft wegen Totschlags. Nach Überzeugung der Richter am Landgericht Dortmund gab es mehrere Tatmotive. Neben Eifersucht sollen auch Wut über den Verlust seines Arbeitsplatzes und psychische Probleme eine Rolle gespielt haben. Deshalb verurteilten sie den Mann wegen Totschlags und nicht wegen Mordes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Quelle: Radio912)
►►► 30.09.2025 — #Prozess — #Femizid
Tatzeit / Tatort: 17.04.2025 — Britz
Täter: Mann, Ex-Mann (44), Aziz M.
Opfer: Frau, Ex-Frau (37), Yalda H.
Anklage: Es kommt eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen in Betracht. „Fünf Stiche waren es – „davon vier in den vorderen Oberkörper und einer in den Rücken“, heißt es in der Anklage. Als die Frau zurückwich, habe M. nachgesetzt.
Tatmotiv: Eifersucht.
Hinweis: Für die verbliebenen vier Kinder wurde eine Gofundme-Seite eingerichtet.
(Quelle: Tagesspiegel)
►►► 10.09.2025 — #Urteil Versuchter #Femizid
Tatzeit / Tatort: 12.01.2025 — Bitburg
Täter: Ehemann (30), getrennt lebend
Opfer: Ehefrau ()
Urteil: 8 Jahre Haft wegen versuchten Mordes. Das Gericht sprach in der Urteilsbegründung von Femizid. Der Mann habe mehrmals mit einem Küchenmesser auf seine Frau eingestochen und sie schwer verletzt.
(Quelle: SWR)
►►► 09.09.2025 — #Urteil #Femizid
Tatzeit / Tatort: 28.08.2024 — Berlin-Zehlendorf
Täter: Ehemann (50)
Opfer: Ehefrau (36), Norhan A.
Urteil: Lebenslange Haft wegen besonderer Schwere der Schuld. Das schließt eine Haftentlassung nach 15 Jahren aus.
Der Mann habe “absoluten Tötungswillen” gehabt und seine Frau in einer “öffentlichen Hinrichtung” getötet, so das Gericht. Dieser Gewalttat geht ein langes Martyrium voraus.
(Quelle: LTO, Tagesschau)
►►► 08.09.2025 — #Urteil — #Femizid
Tatzeit / Tatort: 25.06.2023 — Vechta
Täter: Mann (29)
Opfer: Frau (23)
Urteil: Wegen Mordes zu 13 Jahren Haft.
Der zur Tatzeit 29-Jährige hatte die ihm seit Jahren bekannte Frau mit 98 Messerstichen in seiner Wohnung getötet.
(Quelle: Stern)
►►► 03.09.2025 — #Prozess — #Femizid — #Esslingen
Tatzeit / Tatort: 24.02.2025 — Esslingen
Täter: Ehemann (72)
Opfer: Ehefrau (72)
Der tatverdächtige Ehemann (72) soll zuerst auf den Brustkorb und den Kopf seiner Ehefrau eingeschlagen und sie auch getreten haben. Danach soll er sie mit einem Messer so schwer im Halsbereich verletzt haben, dass sie daran verblutete.
(Quelle: SWR)
🔥⬛️ — URTEIL — 25.08.2025 — Femizid ? — Genthin
Tatzeit: 30.01.2025
Tatort: Genthin (Sachsen-Anhalt)
Täter / Name: Ex-Freund (28), Dominik S.
Opfer / Name: Ex-Freundin (20), Anna-Lena M.
Beziehung: ehemalige Partnerschaft (Ex-Freund)
Tat: gezieltes Auflauern vor der Wohnung, Tötung durch mehrere Messerstiche (u. a. lebenswichtige Organe), vorher bereits schwere Gewalt (Axtangriff, Würgen, Annäherungsverbot missachtet)
Motiv: Eifersucht, Besitzdenken, Trennung nicht akzeptiert, zusätzlich Verzweiflung und Beziehungskonflikt
Tag der Urteilsverkündung: 25.08.2025 (Landgericht Stendal)
Urteil: 13 Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags (kein Mord)
Urteilsbegründung: kein eindeutiges Mordmerkmal nachweisbar, Tat beruhte auf „Bündel von Motiven“ (Eifersucht, Verzweiflung etc.), volle Schuldfähigkeit festgestellt, hohes Strafmaß wegen Schwere der Tat.
Zusammenfassung:
Ein 28-jähriger Mann tötete am 30. Januar 2025 seine 20-jährige Ex-Freundin in ihrer Wohnung in Genthin durch mehrere Messerstiche.Der Täter hatte der Frau zuvor wiederholt aufgelauert und sie bereits Wochen vor der Tat massiv angegriffen, obwohl ein Annäherungsverbot bestand. Die Beziehung war geprägt von Eifersucht, Kontrolle und der Unfähigkeit des Täters, die Trennung zu akzeptieren. Das Landgericht Stendal verurteilte ihn am 25. August 2025 zu 13 Jahren Haft wegen Totschlags. Das Gericht sah keine Mordmerkmale als eindeutig erfüllt an, bewertete die Tat jedoch aufgrund eines Bündels von Motiven und ihrer Schwere als besonders schwerwiegend.
(Quelle: meetingpoint)
► 25.07.2025 — #Urteil — #Femizid
Tatzeit / Tatort: 04.11.2024 — Dortmund
Täter: Mann (33), Azem D.
Opfer: Frau (30), Sara D.
Urteil: Lebenslange Haft wegen Mordes.
Der Angeklagte hatte laut Gericht mit „absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt. Die Kammer stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Auch bei günstiger Prognose ist damit keine Haftentlassung nach 15 Jahren möglich.
Tatmotiv: Sie hatte sich von ihm getrennt, nachdem er sie über Jahre hinweg misshandelt hatte.
(Quellen: Nordstadtblogger)
► 25.07.2025 — #Urteil — #Femizid — #Nürtingen
Tatzeit / Tatort: 19./20.10.2024 — Nürtingen
Täter: Mann, Schüler (-)
Opfer: Frau, Lehrerin (-)
Urteil: 10 Jahre Haft wegen Totschlag.
Der Tatverdächtige (-) soll seine Lehrerin erwürgt und ihre leiche anschließend in den Neckar geworfen haben.
Motiv?: „Eifersucht. Rückständiges Weltbild. Der Mann sei gemäß Zeugenaussagen nicht zufrieden mit dem Lebensstil der Frau gewesen. Es habe ihm unter anderem missfallen, dass sie geraucht und sich mit anderen Männern unterhalten habe.“
(Quelle: Esslinger Zeitung)
► 22.07.2025 — #Urteil — #Femizid — Coesfeld
Tatzeit / Tatort: 04.11.2024 — Coesfeld
Täter: Mann, Ehemann (39), Ibrahim K.
Opfer: Frau, Ehefrau (31), Sara L.
Tatmotiv: Eifersucht.
Urteil: Lebenslange Haft wegen Mord.
Der 39-jährige Coesfelder kam nach Zeugenaussagen mit der Trennung und dem neuen Lebensentwurf seiner Frau nicht zurecht. Das Opfer hatte laut Zeugen schon lange in Angst vor dem mutmaßlichen Täter gelebt – auch in ihrer eigenen Wohnung mit den beiden gemeinsamen Kindern. In dieser Wohnung hat der 39-Jährige dem Opfer dann aufgelauert. Mit einem Kleidungsstück erwürgte er die Frau nach einem Kampf.
Die Frau hinterlässt zwei Kinder.
(Quellen: WDR)
► 03.07.2025 — #Urteil #Femizid #Pommelsbrumm
Tatzeit / Tatort: 27.09.2024 — Pommelsbrunn
Täter: Mann (51)
Opfer: Frau (49)
Urteil: Lebenslange Haft wegen Mord.
Tatmotiv: Eifersucht. Den Ermittlungen zufolge hatte das Paar bereits über einen längeren Zeitraum Beziehungsprobleme. Im Juli 2024 soll die zum Tatzeitpunkt 49-jährige Frau ihren Mann aus dem gemeinsamen Haus verwiesen und so die Trennung vollzogen haben. Bereits ein Jahr zuvor habe der Ehemann damit begonnen, seine Frau mit im Schlafzimmer versteckten Videokameras und durch einen GPS-Tracker an ihrem Auto zu überwachen.
(Quellen: BR24)
► 19.03.2025 — #Prozess — #Femizid ? — #Frankfurt
Tatzeit: 11.04.2024 (bzw. 11.02.2024)
Täter: Mann/Partner (66)
Opfer: Frau/Partnerin (65)
Der Tatverdächtige Mann (66) soll seine Partnerin (65) zu Tode gewürgt und zwei Monate in Wolldecken aufgebahrt haben. Er soll den Tod vertuscht haben. Die Tochter wurde skeptisch und alamierte die Polizei. Er ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Exhibitionismus.
Urteilsverkündung: Mai 2025
(Quelle: FFH)
► 28.04.2025 — #Urteil – #Femizid ? – Künzelsau
Tatzeit / Tatort: 13.09.2024, gemeinsame Wohnung in Künzelsau (Baden-Württemberg)
Täter: Ehemann (61)
Opfer: Ehefrau (50), getötet
Beziehung: verheiratet, konflikthafte Ehe mit Eifersuchtsproblemen
Tat: mindestens 15 Messerstiche mit Küchenmesser, tödliche Verletzungen (u. a. Herz und Lunge)
Motiv: Eifersucht und Streit über mutmaßliche Untreue / Affären der Ehefrau
Tag der Urteilsverkündung: 28. April 2025
Urteil: 11 Jahre Haft wegen Totschlags (nicht Mord)
Urteilsbegründung: Gericht sah Totschlag als erwiesen, jedoch keine Mordmerkmale. Auslöser war eskalierter Eifersuchtskonflikt, weder verminderte Schuldfähigkeit noch minderschwerer Fall anerkannt.
Zusammenfassung: Ein 61-jähriger Mann tötete im September 2024 seine 50-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Künzelsau mit zahlreichen Messerstichen. Die Beziehung war von Konflikten geprägt, insbesondere wegen mutmaßlicher Untreue der Frau. Aus Eifersucht eskalierte ein Streit, woraufhin der Täter mit großer Gewalt auf seine Ehefrau einstach. Das Landgericht Heilbronn verurteilte ihn am 28. April 2025 zu elf Jahren Haft wegen Totschlags, obwohl ursprünglich Mord angeklagt war. Das Gericht sah keine Mordmerkmale, bewertete die Tat jedoch als schwerwiegend und lehnte sowohl eine verminderte Schuldfähigkeit als auch einen minderschweren Fall ab.
(Quellen: Stern)
► 13.03.2025 – #Prozess — #Femizid — #Berlin-Marzahn – Ludwig-Renn-Straße
Tattag: 31.10.2024
Täter: Mann/Partner (36)
1.Opfer: Frau/Partnerin (31)
2.Opfer: Mädchen/Tochter (5)
3.Opfer: Mädchen/Tochter (5)
Der Tatverdächtige soll seine Partnerin und die beiden Töchter mit Messer und Armbrust getötet haben. Rund drei Monate nach der Tat in Berlin-Marzahn hat die Staatsanwaltschaft
Anklage wegen Mordes gegen den Mann erhoben. Der Tatverdächtige soll der 31-jährigen Frau sowie seinen fünf und sechs Jahre alten Töchtern „über das für die Tötung erforderliche Maß hinaus aus gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung bewusst Schmerzen und Qualen bereitet haben“, so der Vorwurf. Prozessbeginn: 13.03.2025
(Quelle: rbb)
► 13.03.2025 – #Urteil #Femizid #Rüdersdorf
Tattag: Mai 2024
Urteil: Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das schließt normalerweise eine Haftentlassung nach 15 Jahren aus.
Tatmotiv: Weil er die Trennung nicht hinnehmen wollte.
Täter: Mann/Ehemann (55)
Opfer: Frau/Ehefrau (50)
Der Mann wollte die Frau bestrafen. Er vergewaltigte sie und hat sie mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen.
(Quelle: maz)
► 19.09.2024 – #Urteil — #Femizid — #Hamburg
Urteil: 11 Jahre und 9 Monate Haft, wegen Totschlag.
Täter: Mann
Opfer: Frau/Geliebte (28)
Tattag: 2013
Die Frau wurde, gewürgt, erdosselt und mit einer 60kg schweren Metallplatte versenkt.
(Quellen: sat1)
► 19.09.2024 – #Hamburg #Femizid – #Urteil
Urteil: 11 Jahre und 9 Monate Haft, wegen Totschlag.
Täter: Mann (45)
Opfer: Frau/Geliebte (28)
Tattag: 2013
Die Frau wurde, gewürgt, erdosselt und mit einer 60kg schweren Metallplatte versenkt.
(Quellen: sat1)
► 13.09.2024 – #Gummersbach #Körperverletzung – #Urteil
Urteil: 10 Jahre
Täter: Mann/Ex-Partner (43)
Opfer: Frau/Expartnerin (41)
Tattag: 9.2.2024
Der Täter hat seiner ehemaligen Freundin an ihrer Wohnung aufgelauert, sie niedergeschlagen und mit der konzentrierter Schwefelsäure übergossen. Die 41-Jährige erlitt hierbei schwerste Verätzungen zweiten und dritten Grades an Kopf, Händen und Armen. Ihre rechte Ohrmuschel hat sie verloren. Zuvor hat er ihr bereits in einem Internet-Chat Gewalt angedroht. Darin habe er angekündigt: „Er selbst oder von ihm beauftragte Personen, würden die Geschädigte aufsuchen, sie mit Messern verletzten und mit Säure übergießen oder sogar töten“, sagte die Staatsanwältin. Nach Monaten setzte der Täter seine Drohungen um.
Motiv: Rache für Trennung. Er wollte, dass sie für andere Partner unattraktiv wird.
(Quellen: ksta)
► 21.08.2024 – #Scheeßel #StellvertreterFemizid – #Prozess
Urteil: 11 Jahre Gefängnis, wegen Mordes und Körperverletzung
Täter: Mann, ExPartner (32), Florian G.
1. Opfer: Frau (55), Mutter des neuen Partners seiner ExPartnerin
2. Opfer: Mann (30), neuer Partner seiner ExPartnerin
3. Opfer: Frau (33) – Freundin seiner Frau, Stephanie K.
4. Opfer: Kind (3) – Tochter der Freundin
Tattag: 11.03.2024
Tatmotiv: Rache
Der wegen vierfachen Mordes verdächtigte Bundeswehrsoldat soll zuvor eine Gefährderansprache der Polizei erhalten haben. Die getrennt lebende Ehefrau hatte ihn wohl angezeigt. Im März zieht der Elitesoldat Florian G. los, um ein Blutbad anzurichten. Er dringt in die Häuser von Menschen aus dem Umfeld seiner Noch-Ehefrau ein und erschießt sie mit einem Gewehr. So sieht es zumindest die Staatsanwaltschaft.
Wenn gekränkte Männer Frauen töten, geht dem oft ein patriarchalisches Weltbild voraus, aus dem Männer Besitzansprüche an Frauen ableiten. Fast jeden zweiten Tag wird in Deutschland eine Frau aus diesen Gründen getötet – diese als Femizide bezeichneten Taten sind ein weltweites Problem. Wenn der Täter seine ehemalige Partnerin am Leben lässt, um sie durch die Tötung von ihr nahe stehenden Personen zu bestrafen, spricht man auch von einem Stellvertreter-Femizid.
(Quellen: Kreiszeitung, TAZ)
► 15.08.2024 – #St. Leonrod #Femizid – #Urteil
Urteil: 11 Jahre Gefängnis, wegen Mordes und Körperverletzung
Täter: Mann/Ex-Freund(17), Adrian K.
Opfer: Frau/Ex-Freundin (18), Lilli
Tattag: 25.01.2024
Tatmotiv: Trennung
Der 18-Jährige hatte die Bluttat eingeräumt, seine Ex-Freundin an der gemeinsamen Schule, dem Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot, getötet zu haben. Revision eingelegt. BGH muss Urteil prüfen.
(Quellen: Mannheim24)
► 15.08.2024 – #Duisburg #Femizid – #Prozess
Täter: Ehemann (49)
Opfer: Ehefrau (41)
Tattag: 16.02.2024
Tatmotiv: Trennung
Ein Mann aus Damme hat gestanden, seine Frau am mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Seit Donnerstag steht er vor dem Oldenburger Landgericht. Laut Anklage wollte er sie für eine Trennung bestrafen.
► 07.08.2024 – #Siegen #Femizid #Urteil
Urteil: Lebenslänglich
Täter: Mann/Ex-Lebensgefährte (23), Omar A.
Opfer: Frau/Ex-Lebensgefährtin (23), Carina
Tattag: 13.08.2023
Tatmotiv: Streit war bei dem ehemaligen Paar an der Tagesordnung. Ein Mord aus Heimtücke, so werten die Richter die Tat, weil er der 23-Jährigen das Messer von hinten mehrfach in den Hals stieße.
(Quellen: WDR)
► 01.08.2024 – #Bad Fallingbostel #Femizid #Urteil
Urteil: 10,5 Jahre wegen Totschlags
Täter: Mann/Ex-Partner (36), getrennt lebend
Opfer: Frau/Ex-Partnerin (24), getrennt lebend
Tattag: 10.08.2022
Tatmotiv: Er fühle sich gedemütigt.
Meine Notiz: Perfide. Da er ihr schon mehrfach mit den Tod gedroht hat, sei nicht von Heimtücke auszugehen.
(Quellen: NDR)
► 18.07.2024 – #Zweibrücken #Femizid – #Prozess
Täter: Mann/Ehemann (35)
Opfer: Frau/Ehefrau (33)
Tattag: 04.12.2024
Tatmotiv: Eifersucht
Laut Anklage soll er erfahren haben, dass ihn seine Ehefrau mit einem anderen Mann betrügt. Er soll sie gezielt von hinten mit einem Gegenstand heftig auf den Kopf geschlagen haben. Der Angeklagte sei in Untersuchungshaft verstorben. Offenbar hat er sich in seiner Zelle selbst umgebracht.
(Quelle: SWR)
► 27.05.2024 – #Frankfurt #Femizid – #Prozess
Täter: Mann/Bekannter (17)
Opfer: Frau/Bekannte (28)
Tattag: 14.10.2023
Tatmotiv: Kränkung. Der 17-Jährige soll Schwierigkeiten beim Geschlechtsverkehr gehabt haben und von der Frau ausgelacht worden sein.
Strafmaß: Im Jugendstrafrecht liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren.
(Quellen: Hessenschau)
► 29.02.2024 – #Duisburg #Femizid – #Prozess #Tatmotiv: Trennung, Eifersucht. Nach Erkenntnissen der Ermittler lenkte ein Mann (26) am 1. Oktober 2023 mit Absicht seinen Wagen auf seine Frau und sein 17 Monate altes Kind. Danach kniete er sich auf seine Frau, schlug und trat auf ihren Kopf ein. Das Schuhprofil soll deutlich im Gesicht der 19-Jährigen zu sehen gewesen sein. Der kleine Junge erlitt schwere Lungenverletzungen, das Leben der Frau war nicht mehr zu retten. Aus dem Umfeld war zu hören, dass die 19-Jährige sich von dem Vater ihres Kindes trennen wollte. Sie wohnten offenbar zum Tatzeitpunkt nicht zusammen. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass die Eifersucht auch der Motor für den Gewaltexzess war. „Ihr Mann wollte nicht, dass seine Frau ein Leben ohne ihn führt“. (Quelle)
► 26.02.2024 – #Stuttgart #Femizid – #Prozess #Tatmotiv: Trennung, Habgier. Weil er fürchtete, Unterhalt zahlen zu müssen, tötete ein 40-Jähriger Mann seine Ex-Partnerin (32) mit 22 Messerstichen. (Quelle)
► 26.02.2024 – #Kirchdorf #Femizid – #Urteil: 11 Jahre Haft. #Trennungstötung #Tatmotiv: Trennung. Weil er seine Ehefrau getötet hat, ist ein Mann am Landgericht Landshut zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Das Gericht sah es in seinem Urteil am Montag als erwiesen an, dass der 46-Jährige seine Frau im April 2023 in Kirchdorf am Inn (Landkreis Rottal-Inn) mit mehreren Messerstichen tötete. Grund dafür sei gewesen, dass die 43-Jährige sich endgültig von ihm habe trennen wollen. (Quelle)
► 22.02.2024 – #Dresden #Femizid – #Urteil: 13 Jahre Haft. #Trennungstötung #Tatmotiv: Trennung. Im Oktober 2022 hat ein 31-Jähriger Mann seine ehemalige Partnerin mit mehreren Messerstichen getötet. Der Frauenrat spricht von Femizid. (Quelle)
► 21.02.2024 – #Offenbach #Femizid #Prozess. Anklage: #Mord. #Tatmotiv: Er wollte sie für sich allein haben. Ein 45-Jähriger Mann soll im Oktober 2022 eine Frau, getötet und in seinem Schlafzimmer eingemauert haben. (Quelle)
► 20.2.2024 – Detmold – Urteil: 6,5 Jahre Haft – Versuchter #Femizid – Tatmotiv: Trennung. Ein 48-jähriger Mann aus Lemgo muss wegen eines versuchten Femizids sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Detmold sah es als erwiesen an, dass er seine Ehefrau aus Wut wegen der anstehenden Scheidung ermorden wollte. Immer wieder soll der Mann seine Frau geschlagen haben. Vor dreieinhalb Jahren trennte sich die 42-Jährige von ihm. Sie erwirkte vor Gericht ein Annäherungsverbot. Nach Aussage von Zeugen soll er gedroht haben, sie umzubringen. (Quelle)
► 19.02.2024 – Aachen – #Femizid – Prozessbeginn – Anklage: Mord – Tatmotiv: Trennung. Ein 42-Jähriger Mann soll im Oktober 2016 seine Frau, die sich von ihm trennen wollte, erwürgt haben. (Quelle)
►16.2.2024 – Steinhagen – Prozess – #Femizid – Tatmotiv: Trennung. Ein 73-jähriger Mann hat am 5. Juli 2023 seine Frau (68) gefesselt, erdrosselt und im Wald verscharrt. Nun wird ihm der Prozess gemacht. (Quelle)
►30.1.2024 – Konstanz – Urteil – 8,5 Jahre Haft – Totschlag – #Femizid #Stalking – Tatmotiv: Trennung. Ein 43-Jähriger Mann stalkte seine Ex-Freundin (21) mit einem GPS-Sender und soll sie letztlich am 19. Februar 2023 umgebracht haben. Die Leiche ist bis heute verschwunden. „Bei der Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter von einem ambivalenten Verhalten der 21-Jährigen, sie habe keinen klaren Cut nach dem Ende der Beziehung gemacht. „ (Quelle)
► 30.1.2024 – Bremen – Urteil – 11 Jahre – Totschlag – #Femizid – Tatmotiv: Eifersucht. Ein 44-jähriger Mann hat am 9. Mai 2023 im Bremer Viertel eine gleichaltrige Frau geschlagen und erwürgt. Die Staatsanwaltschaft geht vom Eifersucht als Motiv aus. (Quelle)
► 29.1.2024 – Klötze – Urteil – Lebenslänglich – Mord – #Femizid. – Für den heimtückischen Mord an seiner Freundin muss ein 43-Jähriger lebenslang in Haft. Er stach am 4. März 2023 in Klötze 32 Mal auf die Frau ein und legte ihre Leiche auf einer Mülldeponie ab, bevor er sie verbrannte. (Quelle)
► 26.1.2024 – Regensburg – Prozess – Versuchter Mord – #Femizid. – Tatmotiv: Sie wollte sich von ihm trennen. Vor dem Landgericht Regensburg muss sich ein Mann wegen versuchten Mordes an seiner Frau verantworten. Der 33-Jährige soll die Mutter von zwei gemeinsamen kleinen Kindern mit heißem Öl überschüttet haben. Das Paar lebte bereits getrennt. Die Frau wollte dem Vernehmen nach die Scheidung. Die Ermittler gingen davon aus, dass der Mann mit der Tat Rache an der Frau wegen des Scheidungsverfahrens nehmen wollte. (Quelle)
„Er wollte alleiniges Besitzrecht ausüben.“ (Quelle)
► 25.1.2024 – Au bei Freiburg – Urteil – Lebenslänglich wegen Mordes – #Femizid. – Tatmotiv: Sie wollte sich von ihm trennen. Der 47-jährige Mann hat seine Partnerin (46), die sich von ihm trennen wollte, am 11. Juni 2023 in der gemeinsamen Wohnung mit mehreren Messerstichen getötet. (Quelle)
► 25.1.2024 – Recklinghausen – Urteil – 8,5 Jahre Haft wegen Mordes – Tatmotiv: Schulden. Ein 17-Jähriger Mann hat am 22. Mai 2023 auf dem Schulhof der Marienschule Recklinghausen eine Frau (19) erstickt oder erdrosselt, um seine Schulden – 200 Euro – nicht zurückzahlen zu müssen. (Quelle)
► 24.1.2024 – Bensheim – Urteil – 10 Jahre Haft wegen Mordes – #Femizid. – Tatmotiv: Er tötet zur Befriedigung seines Sexualtriebs. Laut Urteil würgte der Mann sein Opfer beim Sex zuerst mit den Händen, dann strangulierte er die Frau mit einem Handykabel. Daran sei die 44-Jährige erstickt. Ein 30-jähriger Mann wird beschuldigt, am 31. März 2023 in Bensheim eine Frau beim Sex mit einem Handykabel stranguliert zu haben. (Quelle)
► 18.1.2024 – Kiel – Urteil – 11 Jahre Haft – #Femizid. – Tatmotiv: Tatmotiv ist laut Gericht, dass sich die Frau nach deutschem Recht scheiden ließ, was der Angeklagte nicht akzeptiert hat. Ein 60-jähriger Mann, ein in Syrien geborener Deutscher, wird beschuldigt, am 1. Februar 2023 in Rendsburg seine Ex-Frau (42) mit 54 Messerstichen getötet zu haben. Seit mehreren Jahren habe es Unstimmigkeiten in der Ehe gegeben, auch Drohungen des Angeklagten. (Quelle)
► 18.1.2024 – Oldenburg – Urteil – 10 Jahre Haft – #Femizid. – Tatmotiv: Der Angeklagte wollte seine Ex bestrafen, weil sie sich von ihm trennen wollte. Ein 30-jähriger Mann wird beschuldigt, am 25. Juni 2023 in Vechta seine Partnerin (23) mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Auf dem Körper der Frau wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft mindestens 98 Stiche und Schnittverletzungen gezählt. Wegen Alkoholkonsums zum Tatzeitpunkt war der Täter nur vermindert schuldfähig. (Quelle)
► 17.1.2024 – Ehingen – Prozess – Mord-Anklage. #Femizid. – Tatmotiv: die Frau hat sich von ihm getrennt. Aus Verärgerung darüber habe dieser ein Messer aus seinem Zimmer geholt und sein Opfer völlig unvorhersehbar und überraschend attackiert. Ein 55-jähriger Mann wird beschuldigt, am 3. August 2023 seine ehemalige Partnerin (42) mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Er habe der Frau zahlreiche Stichverletzungen zugefügt, an welchen diese aufgrund des starken Blutverlusts an Ort und Stelle dann verstarb. Rechtlich würdigt die Anklagebehörde das Verhalten des Angeschuldigten als heimtückischen Mord. (Quelle)
► 15.1.2024 – Oranienburg – Urteil – Lebenslange Freiheitsstrafe – #Femizid. – Tatmotiv: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die Frau getötet hatte, um die Beziehung auf diese Weise zu beenden. Eine Frau wurde im Juli 2021 in einem Brandenburger Wehrmachtsbunker getötet. Jetzt wurde der Ex-Freund wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. (Quelle)
► 12.1.2024 – Rendsburg – Prozess – #Femizid. – Tatmotiv: Er soll die Scheidung nicht verkraftet haben. Die 42-jährige Thurayya A. wurde am 1.2.2023 mit 54 Messerstichen getötet. Angeklagt ist ihr 60-jähriger Ex-Ehemann.Die Staatsanwaltschaft fordert 13 Jahre Haft wegen Totschlags, die Verteidigung fordert Freispruch. (Quelle)
► 12.1.2024 – Philippsburg – URTEIL– #Femizid – Ein 36-jähriger Mann wird zu 12 Jahren Gefängisstrafe wegen Totschlags verurteilt. Er wird beschuldigt, am 18.3.2023 seine Ehefrau (36) mit 26 Messerstichen getötet zu haben. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sahen die Richter allerdings kein Mordmerkmal. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Messerattacke die Folge eines Streits gewesen sei, so das Gericht. (Quelle)
► 10.1.2024 – Schulzendorf – Prozess – #Femizid. – Ein Mann muss sich wegen Totschlags am 2. August 2023 an seiner Ehefrau vor Gericht verantworten. Als sie sich stritten hatte er „zufällig“ ein Küchenmesser dabei, mit dem er mindestens 12 mal auf seine Frau eingestochen haben soll. Ihm drohen bei einer Verurteilung mindestens 5 Jahre Haft. (Quelle)
► 9.1.2024 – Kirchdorf am Inn – Prozess – #Femizid – Ein 45-jähriger Mann wird beschuldigt, am 6. April 2023 seine Ehefrau (43) getötet zu haben. Konkret wirft ihm die Staatsanwaltschaft Totschlag vor. Er soll seine Frau mit einem Messer erstochen haben. Vor den tödlichen Stichen soll es zwischen dem Ehepaar Streit im gemeinsam bewohnten Haus in Kirchdorf am Inn gegeben haben. Vermutlich wollte sie sich von ihrem Mann trennen. (Quelle)
► 9.1.2024 – Nürnberg – Prozess – #Femizid – Seit 9. Dezember 2022 wird die damals hochschwangere 39-jährige Alexandra R. vermisst. Gegen zwei Männer, ihren früheren Lebensgefährten (50) und dessen Geschäfstpartner, wurde nun Anklage wegen mutmaßlichen Mordes erhoben. (Quelle)
► 8.1.2024 – Kaiserslautern – Prozess – #Femizid. – Ein 47-jähriger Mann wird beschuldigt, am 4.8.2023 seine 80-jährige Vermieterin mit 75 Stichen getötet und mit einer Säge zerstückelt zu haben. (Quelle)
► 8.1.2024 – Hamburg-Borgfelde – Prozess – Schwere Körperverletzung – Ein Mann (30) muss sich vor Gericht wegen schwerer Körperverletzung verantworten, weil er am 3. August 2023 eine Frau (33) mit einer Glasscherbe bedroht und verletzt haben soll, nachdem sie den Geschlechtsverkehr mit ihm abgelehnt hatte. (Quelle)
► 05.01.2024 – [Berlin-Neukölln] – Versuchter Femizid. Ein 31-jähriger Mann muss sich vor Gericht wegen versuchten Mordes an seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau verantworten. Bashir A. soll versucht haben, seine Ex-Frau (30) zu vergewaltigen und zu ermorden – weil er die Trennung nicht akzeptierte. (Quelle)
► 5.1.2024 – Dillingen-Pachten – Prozess – #Femizid. – Ein 35-jähriger Mann muss sich dafür verantworten, seine Mutter (67) am 21. Juni 2023 mit einem gezielten Stich ins Herz getötet haben. (Quelle)
► 4.1.2024 – Lichtenfels – Prozess – #Mord – Ein 18-jähriger Mann muss sich vor Gericht wegen Mordverdachts verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 10. März 2023 die 50-jährige Beatrix G. getötet zu haben. (Quelle)
► 1.1.2024 – Bensheim – Prozess – #Femizid. – Ein 31-jähriger Mann muss sich vor Gericht verantworten, im März 2023 eine Bekannte beim Sex mit einem Handyladekabel stranguliert zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht nicht von einem Unfall oder Unglück aus, sondern von Mord, weil der Mann mit der Strangulation seinen Sexualtrieb habe befriedigen wollen. Der Angeklagte schweigt bisher. (Quelle)
► 27.12.2023 – Potsdam – Prozess – #Femizid. – Am 10. Mai 2023 wurde die Lehrerin Carolin G. (40) in ihrem Auto auf der A9 erschossen. Angeklagt sind nun wegen gemeinschaftliches Mordes ihr ehemaliger Lebensgefährte (42) und ein weiterer gleichaltriger Mann. Prozessbeginn ist 15. Januar 2024. (Quelle)
► 12.12.2023 – Vechta – Prozess – #Femizid. – Nach Angaben des Landgerichts steht der 30-jährige Angeklagte im Verdacht, am 26. Juni 2023 mit einem Messer 98 mal auf seine Ex-Freundin (23) eingestochen zu haben, weil diese die Beziehung endgültig habe beenden wollen. (Quelle)
► 7.12.2023 – München – Revisionsverfahren – Im August 2015 starb eine Frau an einer Schussverletzung. Der Fall wurde zunächst als Suizid behandelt. Doch nun ging der Fall in Revision. Zu Beginn des Revisionsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, dass S. seine Ehefrau, von der er im August 2015 bereits getrennt lebte, aus Eifersucht während eines einvernehmlichen Sex-Spiels erschossen habe. Die beiden hätten in ihrem früheren gemeinsamen Münchner Schlafzimmer gerade Geschlechtsverkehr gehabt, als S. der Frau seine Pistole an die Schläfe gehalten habe, um diese „Machtposition“ zu genießen. Laut der Staatsanwaltschaft soll S., der mit seiner Ehefrau 17 Jahre verheiratet war, in der Beziehung eifersüchtig und kontrollierend aufgetreten sein. Letztlich soll er die Mutter seiner fünf Kinder umgebracht haben, weil sie sich nach ihrer Trennung mit anderen Männern getroffen hatte. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Mordes erhoben. (Quelle)
► 6.12.2023 – Viersen – Urteil – Lebenslänglich – Mord – Neun Mal schlug ein 75-Jähriger Mann am 31.5.2023 mit einem Hammer auf seine schlafende Frau (73) ein und tötete sie. Er wurde nun zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. (Quelle)
► 28.11.2023 – Bonndorf – Urteil – 14 Jahre Haft – Mord – #Femizid – „Urteil im Bonnhofer Femizidprozess“. Ein 50-jähriger Mann wird zu 14 Jahren Haft verurteilt. Seine Tat sei geprägt von eigensüchtigem Besitzdenken und eifersüchtigem Hass. Er hat im Juni 2023 seine Frau erstochen. Die Ehe war laut Zeugenaussagen geprägt von Bedrohungen und Handgreiflichkeiten. Im März trennte sich die Frau von ihrem Mann. Aus Angst hatte sie kurz vor der Tat bei Gericht ein Kontaktverbot gegen ihn beantragt. Der Mann habe die Frau als seinen Besitz betrachtet und die Trennung nicht akzeptieren wollen. (Quelle)
► 22.11.2023 – Garmisch-Partenkirchen – Urteil – Lebenslänglich – Mord – #Femizid. – Ein 29-jähriger Mann hat es nicht ertragen, dass seine Annährungsversuche abgewiesen wurde. Das Gericht sah es als erwiesen, dass er die 21-jährige Alina im Oktober 2022 heimtückisch mit einem Beil erschlagen hat. (Quelle)
► 18.11.2023 – Solingen – URTEIL – 12 Jahre Haft – TOTSCHLAG – #Femizid. – Ein 64-jähriger Solinger wurde wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Am Sonntag wurde er tot in einem Haftraum aufgefunden. Ihm wurde vorgeworfen, seine seine Ex-Partnerin Iwona O. am 22.9.2021 getötet und die Leiche später in einem Schifffahrtskanal in Roermond versenkt zu haben. (Quelle)
► 21.11.2023 – Herten – Prozess – Dreifacher #Femizid. – Ein Mann steht unter dringendem Verdacht, im Juni 2023 seine Frau und seine beiden Töchter (5 und 7) getötet zu haben. Als Motiv nannte er „Beziehungsschwierigkeiten. Der Anklage zufolge räumte der 36-Jährige in den Vernehmungen ein, dass seine Frau sich von ihm trennen und in die Türkei fliegen wollte. Er soll seine Familie im Glauben gelassen haben, dass er sie am nächsten Tag zum Flughafen bringen und deshalb in der Wohnung bleiben wolle. Erst soll er seine Frau erstickt haben und dann die beiden Töchter einzeln in das Schlafzimmer gerufen haben. Beide wehrlosen Kinder soll er dann auf dem Bett mit einem Kissen erstickt haben. (Quelle)
► 10.11.2023 – Reichenbach – Prozess – In Zwickau steht ein Mann wegen einer Sex-Attacke auf eine 93 Jahre alte Rentnerin vor Gericht. Die Seniorin wurde bei dem Überfall am 14.2.2023 schwer misshandelt und starb später an ihren Verletzungen. (Quelle)
► 27.10.2023 – Hannover – URTEIL – 8 Jahre Haft – #Femizidversuch. Ein 64-jähriger Mann hat seine ehemalige Partnerin mit einem Grillanzünder übergossen und angezündet. (Quelle)
► 26.10.2023 – Hof – Urteil – 11 Jahre Haft – Mord – Ein 21-Jähriger Mann tötete am 5.3.2023 in Thiersheim seine Mutter (54), um die Impfung seines Bruders zu verhindern. Laut Staatsanwaltschaft hatte er seine Mutter mit roher Gewalt geschlagen und stranguliert. Als die 54-Jährige bereits tot war, soll er ihr mit einer Armbrust zudem mehrere Bolzen in den Kopf geschossen haben. (Quelle)
► 09.10.2023 – Berlin-Pankow – URTEIL – Lebenslänglich – Mord – #Femizid. Tatmotiv: Der Mann hatte die 31-Jährige und sechsfache Mutter, die sich Wochen zuvor von ihm getrennt hatte, aus Rache auf offener Straße in Berlin-Pankow mit 13 Messerstichen getötet. (Quelle)
► 28.09.2023 – Büren – Prozess – Ein 43-jähriger Mann hat versucht, am 2. April 2023 seine Frau mit einem Fäustel zu erschlagen. Die zweifache Mutter überlebte nur, weil der Sohn (14) dazukam, der Ehemann daraufhin die Tat abbrach und den Hammer aus dem Fenster warf. Er muss sich wegen versuchten Mordes verantworten. (Quelle)
► 25.09.2023 – Albstadt – #Femizid. Ein 53-jähriger Mann hat eine 20-Jährige erst mit Kabelbindern erdrosselt und dann in mehrere Teile zerstückelt. Die Körperteile hat er schliesslich vergraben. (Quelle)
► 25.08.2023 – Delmenhorst – Prozess– #Femizid-Versuch in Delmenhorst. Ein Mann stiftet seinen Freund an, auf seine Frau zu schießen. Im Auto saßen während der Tat drei Kinder. Die Frau überlebt schwerverletzt. Beiden Angeklagen droht lebenslange Haft. (Quelle)
► 14.08.2023 – Zwickau – Prozess – Tatmotiv: Die Frau und Mutter von fünf Kindern hat sich nach wiederholter Gewalt von ihrem Mann getrennt. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wollte der Mann die Trennung nicht hinnehmen. Er sei der Auffassung gewesen, dass sie sein Eigentum sei und kein Recht auf eine selbstständige Lebensgestaltung habe. Deswegen habe er sie bestrafen wollen. Er hat vor den Augen der Kinder 11 Mal auf den Oberkörper der Frau eingestochen. (Quelle)
► 09.08.2023 – Sembach – URTEIL – Lebenslänglich für Mord – Das Gericht verurteilt einen 57-jährigen Mann zu lebenslanger Haft. Er hat die vom ihm getrennt lebende Ehefrau (48) mit 12 Pistolenschüssen am 23.02.2023 in Sembach getötet. (Quelle)
► 08.08.2023 – Essen – Prozess – Ein 36-jähriger Mann hat am 25.1.2023 seine 50-jährige Schwiegermutter mit 21 Messerstichen getötet. Die Anklage lautet auf Mord. (Quelle)
► 08.08.2023 – Hamburg-Barmbek – Prozess – Ein 36-jähriger Mann soll seine Ex-Partnerin am 28.01.2022 vor den Augen des gemeinsamen sechsjährigen Sohnes auf offener Straße im Stadtteil Barmbek-Nord angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben. Jetzt muss er sich vor dem Landgericht verantworten. (Quelle)
► 28.07.2023 – Trier – Prozess – Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 18-jährigen, nicht vorbestraften Angeklagten aus Trier zur Last, im Februar 2023 in Trier eine Prostituierte mit einem Küchenmesser angegriffen und durch einen Stich in den Bauch lebensgefährlich verletzt zu haben. (Quelle)
► 04.07.2023 – Leipzig – URTEIL – Lebenslänglich für Mord – Das Gericht verurteilt den 43-jährigen Danny M. zu lebenslanger Haft. Er hat die 31-jährige Malina N. mit mehreren Messerstichen am 8.11.2022 in Leipzig getötet. (Quelle)
► 06.03.2023 – Göttingen – URTEIL – 13 Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung – #Femizid. – Tatmotiv: Besma wollte sich von ihrem Ehemann trennen. Besma habe in ihrer Beziehung zu Cemal A. (51) Gewalt erlebt. Sie habe sich aber nicht getraut, sich an Menschen zu wenden, die ihr hätten helfen können. Ihre Schwester erinnere sich daran, dass Besma von Drohungen ihres Mannes erzählt habe. Formulierungen wie: „Egal wohin du gehst, ich werde dich finden und dich umbringen“ sollen gefallen sein. Im April 2020 tötete er sie mit einem Kopfschuss. Nach Auffassung des Staatsanwalts habe er sich betrunken, um die Tat nach einem Unfall aussehen zu lassen. (Quelle)
► …. wird nach und nach ergänzt …