Gute Nachrichten aus der Italien: Italien führt Straftatbestand für Femizid ein.
Italien führt Straftatbestand für Femizid ein
Um den Schutz von Frauen vor Gewalt zu stärken, führt Italien Femizide als eigenen Straftatbestand im Gesetz auf. Tätern drohen lebenslange Haftstrafen. Auch Stalking soll zukünftig härter bestraft werden.

Italien hat Ende 2025 einen eigenständigen Straftatbestand „Femminicidio“ (Femizid) in sein Strafgesetzbuch aufgenommen. Kern ist ein neuer Artikel (Art. 577-bis) für Fälle, in denen eine Frau getötet wird, weil sie eine Frau ist bzw. aus geschlechtsbezogenen Macht-/Kontroll-/Diskriminierungs- oder Hassmotiven – einschließlich Taten im Kontext des (Nicht-)Eingehen oder Beenden einer Beziehung bzw. zur Einschränkung ihrer Freiheiten. Als Regelsanktion ist lebenslange Freiheitsstrafe (ergastolo) vorgesehen.
Das Parlament hat das Vorhaben am 25. November 2025 (Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen) beschlossen; es trat laut Fach-/Dokumentationsquellen im Dezember 2025 in Kraft.
Was ist (juristisch) neu – und was nicht?
Was neu ist:
🔥 eigene Deliktsbezeichnung im Gesetz (statt „nur“ Mord/Totschlag plus ggf. erschwerende Umstände),
🔥 eine gesetzliche Beschreibung geschlechtsbezogener Tatmotive (Hass/Diskriminierung/Übergriff, Kontrolle, Besitzdenken/Dominanz; Zusammenhang mit Beziehung/Trennung/Freiheitsentzug),
🔥 die symbolische und statistische Sichtbarkeit: Fälle können ausdrücklich als „Femminicidio“ erfasst werden.
Nicht neu ist, dass Italien Tötungsdelikte bereits hart bestraft: Auch vorher konnte Mord lebenslang bedeuten – die Reform verschiebt aber den Fokus auf die geschlechtsbezogene Einordnung und macht sie zu einem eigenen Tatbestand.
Warum das politisch/gesellschaftlich Bedeutung hat
🔥 Signalwirkung & Anerkennung eines Musters: Der Staat benennt geschlechtsbezogene Tötungen ausdrücklich als eigenes Unrecht (ähnlich wie „Hate Crimes“ in anderen Rechtsordnungen). Das kann für Prävention, Behördenpriorisierung und öffentliche Debatten relevant sein.
🔥 Beziehungs-/Trennungskontext ausdrücklich adressiert: Gerade dieser Kontext ist in vielen europäischen Statistiken häufig, und die Reform nennt ihn explizit als typischen Anwendungsfall.
Zentrale Kritikpunkte, die man ernst nehmen muss
🔥 Beweisproblem („Motivtatbestand“): Entscheidend ist oft, ob Staatsanwaltschaft/Gericht die geschlechtsbezogene Motivation (Kontrolle, Dominanz, Hass etc.) nachweisbar feststellen können. Wenn nicht, landet der Fall juristisch wieder bei „normalem“ Tötungsdelikt.
🔥 „Strafverschärfung ersetzt Prävention“: Kritiker:innen befürchten, dass die Politik vor allem auf die härteste Strafe setzt, während Schutzstrukturen (Frauenhäuser, Gefährdungsmanagement, konsequente Durchsetzung von Annäherungsverboten) entscheidender für echte Reduktion sein könnten.
Realistische Erwartung
Kurzfristig wird der neue Tatbestand vermutlich nicht automatisch zu weniger Taten führen (Deterrenz bei Beziehungstaten ist empirisch oft begrenzt), aber er kann:
🔥 Ermittlungsschwerpunkte verändern,
🔥 Datenlage verbessern,
🔥 und den Druck erhöhen, früher einzugreifen (Stalking/Bedrohung/Häusliche Gewalt als Vorfeld).
Quellen:
➡️ pariopportunita.gov.it
➡️ rainews.it
➡️ documenti.camera.it
➡️ sistemapenale.it
➡️ inst-krim.si
➡️ unipd-centrodirittiumani.it
➡️ Tagesschau
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Ich danke Euch von Herzen.
Gute Nachrichten aus der Italien: Italien führt Straftatbestand für Femizid ein.
Italien führt Straftatbestand für Femizid ein
Um den Schutz von Frauen vor Gewalt zu stärken, führt Italien Femizide als eigenen Straftatbestand im Gesetz auf. Tätern drohen lebenslange Haftstrafen. Auch Stalking soll zukünftig härter bestraft werden.
Italien hat Ende 2025 einen eigenständigen Straftatbestand „Femminicidio“ (Femizid) in sein Strafgesetzbuch aufgenommen. Kern ist ein neuer Artikel (Art. 577-bis) für Fälle, in denen eine Frau getötet wird, weil sie eine Frau ist bzw. aus geschlechtsbezogenen Macht-/Kontroll-/Diskriminierungs- oder Hassmotiven – einschließlich Taten im Kontext des (Nicht-)Eingehen oder Beenden einer Beziehung bzw. zur Einschränkung ihrer Freiheiten. Als Regelsanktion ist lebenslange Freiheitsstrafe (ergastolo) vorgesehen.
Das Parlament hat das Vorhaben am 25. November 2025 (Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen) beschlossen; es trat laut Fach-/Dokumentationsquellen im Dezember 2025 in Kraft.
Was ist (juristisch) neu – und was nicht?
Was neu ist:
🔥 eigene Deliktsbezeichnung im Gesetz (statt „nur“ Mord/Totschlag plus ggf. erschwerende Umstände),
🔥 eine gesetzliche Beschreibung geschlechtsbezogener Tatmotive (Hass/Diskriminierung/Übergriff, Kontrolle, Besitzdenken/Dominanz; Zusammenhang mit Beziehung/Trennung/Freiheitsentzug),
🔥 die symbolische und statistische Sichtbarkeit: Fälle können ausdrücklich als „Femminicidio“ erfasst werden.
Nicht neu ist, dass Italien Tötungsdelikte bereits hart bestraft: Auch vorher konnte Mord lebenslang bedeuten – die Reform verschiebt aber den Fokus auf die geschlechtsbezogene Einordnung und macht sie zu einem eigenen Tatbestand.
Warum das politisch/gesellschaftlich Bedeutung hat
🔥 Signalwirkung & Anerkennung eines Musters: Der Staat benennt geschlechtsbezogene Tötungen ausdrücklich als eigenes Unrecht (ähnlich wie „Hate Crimes“ in anderen Rechtsordnungen). Das kann für Prävention, Behördenpriorisierung und öffentliche Debatten relevant sein.
🔥 Beziehungs-/Trennungskontext ausdrücklich adressiert: Gerade dieser Kontext ist in vielen europäischen Statistiken häufig, und die Reform nennt ihn explizit als typischen Anwendungsfall.
Zentrale Kritikpunkte, die man ernst nehmen muss
🔥 Beweisproblem („Motivtatbestand“): Entscheidend ist oft, ob Staatsanwaltschaft/Gericht die geschlechtsbezogene Motivation (Kontrolle, Dominanz, Hass etc.) nachweisbar feststellen können. Wenn nicht, landet der Fall juristisch wieder bei „normalem“ Tötungsdelikt.
🔥 „Strafverschärfung ersetzt Prävention“: Kritiker:innen befürchten, dass die Politik vor allem auf die härteste Strafe setzt, während Schutzstrukturen (Frauenhäuser, Gefährdungsmanagement, konsequente Durchsetzung von Annäherungsverboten) entscheidender für echte Reduktion sein könnten.
Realistische Erwartung
Kurzfristig wird der neue Tatbestand vermutlich nicht automatisch zu weniger Taten führen (Deterrenz bei Beziehungstaten ist empirisch oft begrenzt), aber er kann:
🔥 Ermittlungsschwerpunkte verändern,
🔥 Datenlage verbessern,
🔥 und den Druck erhöhen, früher einzugreifen (Stalking/Bedrohung/Häusliche Gewalt als Vorfeld).
Quellen:
➡️ pariopportunita.gov.it
➡️ rainews.it
➡️ documenti.camera.it
➡️ sistemapenale.it
➡️ inst-krim.si
➡️ unipd-centrodirittiumani.it
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